Hallo Pete007
ich habe deinen Beitrag gelesen. Er entspricht in etwa meine heutige Situation.
Wie sieht es heute bei dir aus? Hast du im sozialen Bereich etwas gefunden?
LG
pocoloco
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Hallo
ich kann mir Vorstellen, dass es von Kanton zu Kanton anders ist. In Bern ist der 2.Januar ein Feiertag sowie auch der 26.12.
Hingegen Solothurn nicht.
Daher die Frage, in welchem Kanton Arbeiten Sie? -
Hallo
ok alles klar. Ich habe um eine Nachverhandlung gebeten genau wegen diese Punkten.
Gleichzeitig habe ich ein Termin mit der Gewerkschaft. Trotzdem versuche ich es auf dem normalen Weg.
Dies findet noch diese Woche statt.
Bewerbungen und sogar ein erster Vorstellungstermin laufen bereits auf Hochtouren.
Gruss
pocoloco -
pocoloco: Wieso unterschreiben Sie einfach Dinge, anstatt zu sagen, dass Sie sich das in Ruhe durchlesen wollen?
Emotional, Ratlosigkeit und zudem war ein Unternehmensberater dabei der Druck machte.
An welchem Datum oder zu Beginn welchen Monats in welchem Jahr war Ihre erster Arbeitstag in diesem Unternehmen? Was steht im Arbeitsvertrag über die Kündigungsfrist und ob nur auf Ende eines Monats gekündigt werden kann.
1.9.2013 mit 1 Monat Kündigungsfrist, ab dem 2. Jahr sind es dann 3 Monate. Erwähnen sollte ich aber auch, dass ich ab Mitte August 2013 freiwillig Tageweise, ohne Entgelt, vom Vorgänger übernommen habe. Lediglich nur die Zeit aufgeschrieben.
An welchem Datum haben Sie die Kündigung erhalten? am 29.8.2014
Es ist Ihnen aber schon klar, dass 18 Ferientage bereits fast ein ganzes Monat sind und dann nur vier Arbeitstage im Monat überbleiben.
So gesehen stimmt das!!
Zuerst haben Sie geschrieben, dass Sie nach 12 Monaten auf über 300 Überstunden gekommen sind. Nun schreiben Sie von 200 Überstunden. Was stimmt jetzt? 300 Stimmen, habe aber bereits 100 Stunden abgebaut, daher kann nur von 200 gerechnet werden
Welche Arbeitszeit pro Woche steht im Arbeitsvertrag? Verweist der Arbeitsvertrag auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?
kein GAV, 43h/Woche
Wenn Sie die Arbeitszeit pro Arbeitstag gemäss Arbeitsvertrag in Stunden ausrechnen, können Sie vergleichen ob vier Tage multipliziert mit der Anzahl Stunden Arbeitszeit pro Arbeitstag, an denen Sie nun Lohn erhalten den 300 oder 200 Überstunden entsprechen.
Waren Sie noch innerhalb der Probezeit? Welche Probezeit steht im Arbeitsvertrag. Nein
Was genau steht in dem Schreiben, das Sie nun unterschrieben haben?
Punkt 3 Steht, Der noch bestehende Feriensaldo und die zuviel gearbeitete Vorholzeit ist mit der Freistellung abgegolten
Es ist Ihnen hoffentlich klar, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber missbräuchlich ist, wenn dieser kündigt, weil Sie arbeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht haben und, dass Sie dann Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Artikel 336 Absatz 1 Buchstabe d Obligationenrecht (OR): Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräuchlich, wenn eine Partei sie ausspricht weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht.
Art. 336a OR
Absatz 1 Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der anderen Partei eine Entschädigung auszurichten.
Absatz 2 Die Entschädigung wird vom Richter unter Würdigung aller Umstände festgesetzt, darf aber den Betrag nicht übersteigen, der dem Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate entspricht. Schadenersatzansprüche aus einem anderen Rechtstitel sind vorbehalten.
Absatz 3 Ist die Kündigung nach Artikel 336 Absatz 2 Buchstabe c missbräuchlich, so darf die Entschädigung nicht mehr als den Lohn des Arbeitnehmers für zwei Monate betragen
Artikel 336b OR
Absatz 1 Wer gestützt auf Artikel 336 und 336a eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben.
Absatz 2 Ist die Einsprache gültig erfolgt und einigen sich die Parteien nicht über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so kann die Partei, der gekündigt worden ist, ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Wird nicht innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage anhängig gemacht, ist der Anspruch verwirkt.
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19110009/index.html
Gehen Sie zu einer unentgeltlichen Rechtsberatung. Haben Sie schon geschaut, ob das Arbeitsgericht (gibt es in der Stadt Zürich) oder das für Sie zuständige Bezirksgericht eine unentgeltliche Rechtsberatung anbietet? Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft? Gewerkschaften bieten auch Rechtsberatungen im Arbeitsrecht an. Zudem bietet der kantonale Anwaltsverband unentgeltliche Rechtsberatungen an.
Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Einsprache gegen die Kündigung machen wollen, dann machen Sie dies schriftlich und schicken Sie es mit eingeschriebener Post und bewahren Sie die Quittung von der Post auf, damit Sie später beweisen können, dass Sie dies bis zum Ende der Kündigungsfrist gemacht haben. -
Hallo
Nachdem ich mich leicht gewährt habe und dies sehr wohlwollend mitgeteilt habe, kam ruckzuck die Freistellung.
Somit bin ich ab sofort Freigestellt. Dies bedaure ich sehr, da die Arbeit sehr herausfordernd war.
Trotzdem werden mir die Überstunden ausbezahlt, jedoch nicht die Ferien.
Nächste Frage:
- Ich habe eine Kündigungsfrist von 1 Monat
- ich habe noch 18 Tagen Ferienanspruch
- 200 Überstunden
- Arbeitsende ist der 30.9.2014 (Ende September)
In der Freistellungsbestätigung wird hingewiesen,
"Der noch bestehende Feriensaldo und die zuviel gearbeitete Vorholzeit ist mit der Freistellung abgegolten"
Dummerweise habe ich diese Freistellungsb. unterschrieben im rausch der negativen Gefühle.
Was ich so gelesen habe, sind meine Ferien mit der Freistellung abgegolten. Sowie auch die Überstunden.
Ist dies so richtig? -
Hallo Zusammen
ich lese mich da mal durch.
Vielen Dank für eure Antworten.
LG und ein schönes Wochenende
pocoloco -
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich arbeite als Werkstattleiter und muss nicht "Stempeln" Trotzdem habe ich für mich als Kontrolle täglich notiert was ich an Zeit leiste.
Mittlerweile bin ich nach 12 Monaten auf über 300h gekommen.
Ich finde das ist zuviel des guten und möchte diese teilweise abbauen.
Vertragsinhalt:
- Lohn (normal ohne irgendwelche Zusätze wie 100h Überzeit wird erwartet und ist im Lohn inbegriffen)
- Anzahl Stunden in der Woche
- Ferien
- es gilt das OR
Mein Arbeitgeber sagt, diese 300h sind im Lohn inbegriffen. Das Personalbüro möchte sogar ausrechnen wieviel Stunden ich mehr leisten sollte da mein Lohn höher sei. (Ich verdiene nicht mehr als 6k)
Ich bin so entäuscht, dass ich nicht mehr weis was ich tun soll.
Hat jemand so etwas schonmal erlebt?
Muss ich dies akzeptieren?
Danke für eure Antwort…oder auch Link verweise…. -
Hallo
ja, für mich ist es jetzt klar.
nochmals, vielen Dank für die Aufklärung.
LG
pocoloco -
Guten Abend
Vielen Dank für eure Antworten.
Hier noch eine ergänzende Antwort:
Ich Zitiere:
Sie haben nicht angegeben, was im Arbeitsreglement steht für maximal wie viele Tage bei Krankheit 80 % des Lohns bezahlt werden
-->es sind 720Tagen
und ob der Arbeitgeber die ganze Prämie für die Krankentaggeldversicherung bezahlt
--> halb/halb
Zudem haben Sie nicht angegeben, in welchem Kanton Ihr Arbeitsplatz ist.
--> Kanton Bern
Es steht im Betriebsreglement, dass nur 80% bezahlt wird.
Gruss
pocoloco -
Sehr geehrten Damen und Herren
Ich habe ein kleines Verständigungsproblem, dass ich gerne für mich und für meinen Arbeitgeber lösen möchte.
Wir haben kein GAV, sondern ein Normalarbeitsvertrag. In unseren Arbeitsreglement steht, dass wir ab dem ersten Tag "nur" 80% des Lohnes erhalten bei Krankheit.
Eine Krankentagversicherung besteht für 80% des Lohnes.
Dennoch dachte ich, dass hier zwingend diese Berner Skala zum Einsatz kommt. Dh. für mich, dass mein Arbeitgeber im 1 Dienstjahr bis 3 Wochen lang, den Lohn zu 100% zahlt.
Bis Heute wurde wenn jemand 1-3 Tagen Krank war, den Lohn auf 80% Reduziert. Auch wenn er mehrere Dienstjahre hatte.
Link zu OR und Berner Skala
http://www.seco.admin.ch/theme…0420/04667/04679/?lang=de
Kann mich jemand aufklären? Verstehe ich da was falsches?
Vielen Dank für eure Antwort.