Vielen Dank!
Ich werde morgen der Ausgleichskasse das Erbe melden, und die weiteren Punkte auch.
Meine Mutter lebte im Kanton Glarus in einer Wohnung, wo sie auch ihre letzte Zeit im Spital und Heim verbrachte.
Im Kanton Glarus werden Erbangelegenheiten nicht behördlich geregelt
Von der Bank meiner Mutter, bekam ich letzte Woche auf meine Anfrage hin die telefonische Auskunft, dass eine Erbauszahlung bevorsteht, sobald sie alle nötigen Unterlagen, und ein Dokument mit den Unterschriften erhalten haben. Den genauen Betrag erfahre ich aber erst, wenn ich das Dokument zum unterschreiben erhalten.
Zum Mietzinsdepot der neuen Wohnung, ich habe bei meiner noch jetztigen Wohnung, in der ich bis jetzt 14 Jahre lebe, kein Mietzinsdepot bezahlen müssen und bekomme somit auch keins zurück.
Bei der neuen Wohnung, steht bereits im Mietvertrag, wieviel Kaution ich bezahlen muss, mit Angabe von einem Bankkonto und Zeitpunkt der Fälligkeit.
Da ich alleinstehend bin, und in eine andere Ecke des Kantons Bern ziehe, bin ich auf eine Umzugsfirma angewiesen. Auch werden noch Räumungskosten anfallen, da ich von einer drei Zimmerwohnung auf eine 2 Zimmerwohnung reduzieren muss.
Zusammen mit dem Mietzinsdepot beläuft sich der Betrag in Höhe eines der Freizügigkeitskonten, das ich zur genannten Finanzierung brauche.
Ich hoffe, das das bei der Ausgleichskasse berücksichtigt wird, und vom Vermögen abgezogen wird.
Infolge meines noch Mietzinses und der Krankenkasse werde ich noch im alten Recht berechnet.
Das wird sich aber auch ändern, da ich ab August eine teurere Wohnung habe.
Ich hoffe einfach, das die Ausgleichskasse all die Berechnungen erst macht, wenn ich alle Unterlagen einreichen konnte.