Und die zweite Frage betrifft einen Hausfriedensbruch:
Wir haben dem Vermieter letzten Freitag den einmaligen Zutritt zu unserer Wohnung mit dem Bodenleger gestattet. Wir sind dann am Samstag unserer Nachbarin über den Weg gelaufen und sie meinte dass der Schaden in der Küche schon noch krass ausehe! Der Vermieter streitet ab, dass er die Nachbarin reingelassen hat. Wir gehen davon aus, dass der Bodenleger ohne Vermieter sie reinlies oder ähnlich. Lohnt es sich das weiter zu verfolgen und Schritte zu unternehmen? Wir hatten eigentlich ein gutes Verhältnis zu unserer Nachbarin bis jetzt.
Gruss
Patrick
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