Beiträge von awu62

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    Guten Tag,


    so wie Sie ihre Ausgangslage schildern müssen nicht Sie die Wohung wechseln, sondern ihr Ehemann. Dies, weil man die Kinder nicht aus ihrem vertrauten Umfeld rausnehmen will und Sie ja die Obhut haben. Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Ehemann Sie verbal angreift, können Sie ja die Zeit überbrücken, indem Sie zu Freunden oder Eltern gehen, bis Ihr Ehemann die eheliche Wohnung verlassen hat. Lassen Sie sich vom Gericht einen Ausweistermin fixieren, damit ihrem Ehemann klar ist, dass er bis zum Austrittstermin eine Wohnung suchen muss. Falls er nicht rausgeht, können Sie ihn auch ausweisen lassen. Dies wäre die einfachste Lösung. Die andere ist, dass Sie selber eine Wohung suchen. Jedoch ist dies aus erwähnten Erläuterungen nicht notwendig.


    Ich wünsche Ihnen auf dem neuen Weg allles Gute.

    Hallo,


    ich empfehle dir, behördliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Einbeziehung von Erziehungs- und Familienberatung sind sinnvoll. In diesem Prozess kann sich auch dein Sohn zum Wechsel zu seinem Vater äussern. Er muss sich bewusst sein, dass ein Wechsel nicht einfach eine Eintagsfliege ist. Falls Ihr euch einig seit und ihr einvernehmliche Vereinbarung (Alimente und Betreuung) erarbeitet habt, wird die KESB unter Rücksprache mit den Behörden nochmals mit allen Beteiligten an einem Tisch sitzen. Erst dann, wenn alle einverstanden sind, wird die KESB die Vereinbarung genehmigen und dem Gericht, wo das Scheidungsurteil gefällt worden ist, den Obhutswechsel bekanntgeben. In diesem Prozess ist alles geregelt und alle Beteiligten haben genügend Bedenkzeit. Ich habe persönlich diesen Weg gewählt und glaube mir, es hat sich bewährt.


    Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, dass ihr alles untereinander regelt, ohne KESB und Behörden. Ich empfehle dir diesen Weg nicht.


    Viel Glück.

    Grundsätzlich hängt die Vermögensaufteilung vom Güterstand ab. Falls Sie, wie viele andere auch, den Güterstand Errungenschaftsbeteiligung gewählt haben, wird das Pensionskassenguthaben und die Säule 3a, die während der Ehe angespart worden ist, hälftig geteilt. Wenn Sie sich auch am Hauskauf beteiligt haben, erhalten Sie ihren Anteil plus den halben Mehrwertsanteil des Hauses zurück. Ihr Mann muss Ihnen diesen Betrag bei der Scheidung ausbezahlen. Bezüglich dem nachehelichen Unterhalt kann ich Ihnen nicht Anwort geben, da aus Ihrer Anfrage die Rollen- und Einkommenangaben aus der Ehe fehlen. Jedoch scheint mir die Ehe, die 25 Jahre hielt, lebensprägend zu sein. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen dringend einen Anwalt zu nehmen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Auch hier könnten Sie, falls Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen für, den Ehemann dazu verpflichen ihren Anwalt zu bezahlen ( Eheliche Beistandspflicht).


    Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg. Wehren Sie sich für Ihre Rechte, es steht Ihnen zu.

    Hallo,


    das wird schwierig, wenn nicht genau belegt werden kann, wofür dein Eigengut (CHF 5000) verwendet worden sind. Falls dein Eigengut für ein Haus- oder Landkauf verwendet worden ist und dies belegbar ist, kannst du dies bei einer Scheidung zurückfodern. Wenn keine Zahlungsbelege für die Verwendung vorhanden sind, also das Geld für den Lebensunterhalt und Ferien gebraucht wurde, ist es wohl verloren.


    Alles Gute und viel Glück.

    Hallo,


    Ich weiss nicht, was genau die Absicht deiner Frage ist. Ich bin auch geschieden, hatte 3 Unterhaltspflichtige Kinder. Es geht nicht darum wieviel du bezahlen könntest, sondern wie hoch dein existenzminimum ist. Die Differenz zu deine Einkommen wirst du für Frau und Kinder bezahlen. Tipp: suche mit deiner ex Frau eine Einigung, mit welcher ihr und die Kinder leben könnt. Alles gute.

    Hallo,


    grundsätzlich ist Variante Wohnungssuche "alleine mit Partner im Schlepptau" die erfolgreichste und auch legitim. Abmachungen mit Ihrem Partner bezüglich der Aufteilung der Mietkosten sind auch gut. Hier einfach noch eine Empfehlung, wenn Ihre Partnerschaft zerbricht und der Partner auszieht unjd die vereinbarten Verpflichtungen nicht erfüllt. Ist es dann möglich, dass Sie alleine die Mietkosten tragen können? Falls nicht, würde ich mir das gut überlegen. Denn plötlich werden Sie betrieben und sin der Verlierer.


    good luck.

    Hallo,


    wieso weigert sich deine Ex. das Betriebungsbegehren zu sistieren, obwohl du deine Verpflichtungen erfüllt hast. Ihr habt dies doch so schriftlich vereinbart. Suche zuerst das Gespräch mit deiner Ex.und dem Anwalt, wo das Schreiben erstellt hat. Falls keine Einigung erzielt werden kannt, ist wohl ein externer Anwalt beizuziehen um deine Interessen durchzusetzen. Zudem empfehle ich dir, solche Spielereien vorgängig gründlich zu überlegen. In deinem Falle hätte zuerst die Ex. das Betriebungsbegehren sistieren müssen und erst dann, hätte ich die Zahlungen geleistet. Aber eben, aus Schaden wir man klug.


    Alles Gute

    Hallo,


    ich kann Ihre Situation nicht vollständig nachvollziehen. Für mich sind zu viele Unbekannte in Ihrer Fallbeschreibung. Wieso akzeptieren Sie ein solches Gerichtsurteil, wo Sie überhaupt nicht damit leben können. Ich empfehle Ihnen sofort und unverzüglich einen Anwalt zu nehmen und nochmals vor Gericht zu gehen. Die Lage, die Sie beschreiben, wird Sie und ihre Familie in den Ruin stürzen, wenn Sie nicht unverzüglich handeln. Viel Erfolg und alles Gute.

    Hallo,


    aufgrund der Ausganslage ............"Das Jahr ist fest verplant, zuerst werden wir zwei Monate mit Ihr und Ihrer Halbschwester verreisen, da mein neuer Mann ein Sabattical beziehen kann. Nachher sucht sie sich einen Studenten Job um sich noch einen Sprachaufenthalt zu finanzieren, respektive will sie unbedingt vor dem Studium ein gutes Sprachdiplom in Englisch absolvieren. Dazu kommt noch, das sie sich in diesem Jahr auch noch gründlich für den Numerus Klausus vorbereiten will." ................ist die Wahrscheinlichkeit klein, dass der Vater die Alimente vollumfänglich bezahlen wird. Die Tochter studiert ja gar nicht, d.h. ist die ganze Sache sehr schwierig. Nehmen sie sich einen Mediator, sitzen sie zusammen und finden sie eine für beide Parteien einvernehmliche Lösung mit dem Vater. Das Vorgehen mit Klage, Gericht und Verurteilung ist ein absoluter Schwachsinn. Mit diesem Verhalten werden Sie ihr Ziel, zu Wohle ihrer Tochter, nicht erreichen.




    Alles Gute.

    Hallo,


    für die Durchsetzung des Gerichtsurteils müsste ihre volljährige Tochter gegen ihren eigenen Vater vor Gericht klagen. Dies ist aus meiner Sicht ein Schwachsinn und bringt vor allem Ihre Tochter nicht wirklich weiter. Ich schlage Ihnen vor, dass die Tochter mit ihrem Vater zusammensitzt und eine einvernehmliche Lösung sucht. Dies bringt viel mehr, als wenn nochmals viel Geld für Richter und Anwälte ausgibt. Aus diesem Vorgehen gibt es nur Verlierer, ausser Richter und Anwälte.


    Alles Gute

    Hallo,


    ich habe diese Erfahrung gemacht. In meinem Fall, habe ich nach zwei Jahren Trennung, nach insgesamt 15 Jahren Ehe, 3 Kinder, die Scheidung eingeben.Scheidungsklage nach Art. 114 ZGB, Einseitiges Begehren. Dafür nahm ich mir den besten Rechtsanwalt, dies im Hinblick auf die bevorstehende Kampfscheidung. Die Scheidung hat hat ca. 16 Monate gedauert und viel Nerven und Geld gekostet. Meine Ex Frau wollte auch unbedingt die sofortige Trennung und anschliessend nicht mehr scheiden. Sie wurde plötzlich krank und arbeitsunfähig. Bezüglich deiner Äusserung Rückerhalt von zuviel geleisteten Unterhaltszahlungen ist ein Ilussion. Kein Richter wird das Trennungsurteil in Frage stellen und Rückzahlungen anordnen. Daher ist das Trennungsurteil die Basis für die Scheidung, es sei denn, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen während der Trennungszeit massiv verändert haben. Deine Frau wir nach so vielen Ehejahren auf eine lebenprägende Ehe pochen und bei dir einen nachehelichen Unterhalt bis zur Pension einfordern. Ob du dies bezahlen musst, kann ich nicht beurteilen. Aber beachte hier, der Richter hat Narrenfreiheit bei der Bemessung. Ich persönlich muss dies tun und das finde ich heute noch als bodenlose Frechhheit. Fazit: Probiere mit deiner Ex Frau eine gemeinsame Scheidungskonvention zu erstellen. Dies im Hinblick auf eine zerstörenden Scheidungskrieg, wo nur alle verlieren werden, finanziell und menschlich. Zudem solltest du noch an deine Kinder denken. Du wirst, ob du willst oder nicht, auf gemeinsames oder einseitiges Begehren, Opfer bringen müssen. Das Gesetz wir dich zwingen dies zu tun, wenn nicht, wirst du untergehen. Ich wünsche dir für deinen Weg alles Gute und viel Kraft.

    Hallo,


    wenn der Mann keine Alimente bezahlt, wird er umgehend bertrieben. Wenn die Frau das Besuchsrecht nicht enhält, passiert nichts und null. Solche Spielchen gibt es leider genügend, wo das Kind, in deinem Falle dein Sohn, der Spielball zwischen zwei Fronten ist. Insofern rate ich dir, direkt mit deiner Ex Frau , trotz Schwierigkeiten, einen Konsens zu finden, ohne KESB und Anwalt. Dies wird deinem Sohn auch zeigen, dass ihr als Eltern gemeinsam eine Lösung findet. Mit KESB und Anwälten kannst du deine Beziehung zu deinem Sohn nicht verbessern, im Gegenteil, die Fronten werden sich noch viel mehr verhärten. Also, überlege gut, welchen Schritt du als nächstes machen möchtetst.


    Alles Gute und viel Glück

    Hallo,


    dein Fall ist klar, wenn er der Vater ist, soll er auch zum Kind stehen. Egal, wie eure Beziehung war. Daher empfehle ich dir dringenst, den Vater anzugeben. Somit erhälst du genügend Betreungsunterhalt und kannst dich um dein Kind kümmern. Ich wünsche Dir alles Gute.

    Hallo,


    ich empfehle Ihnen dringenst einen Rechtsanwalt zu nehmen, um ihre Unterhaltsansprüche gerichtlich durchzusetzen. Es gibt unentgeltliche Rechtspflege, falls Sie über keine eigenen Mittel verfügen. Wie Ihr Ex Partner reagiert, ist nicht relevant. Zudem rate ich Ihnen wärmstens, den Ex Mann dazu zu bewegen, seinen Zahlungen für die Hypothekarzins sofort wieder aufzunehmen, allenfalls müssen Sie die Zinsen selber vorschiessen. Falls die Hypothekarzinsen nicht bezahlt werden, wird die Bank auf Sie oder ihren Ex Mann zurückgreifen, sie sind ja beider Solidarschuldner. Zudem kann sie, bei nichteinhalten der vertraglichen Vereinbarungen, die Hypothek kündigen. Dann wird es ganz bitter, weil dann das Haus versteigert wird. Die Bank wird dann nur so lange steigern, bis Ihr Hypothekarkredit gesichert ist. Glauben Sie mir, wenn das geschieht, werden Sie beide und vorallem ihre gemeinsamen Kinder nur als Verlierer da stehen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft

    Hallo,


    ich würde Rücksprache mit einem Rechtsanwalt nehmen. Es gibt die Möglichkeit, dass man kostenlose Rechtsauskunft als HEV Mitglied oder über den Anwaltsverband erhält. Diese sind zeitlich limitiert, jedoch erhält man einen sofortigen Überblick über die Rechtslage. Auf der Basis des Gespräches lassen sich die weiteren Schritte, Erfolgsausichten und Kosten abschätzen. Als Plan B würde ich dann doch probieren, die Liegenschaft erst per 2019 zu verkaufen. Es gibt halt immer zwei Seiten, die rechtliche und die emotionelle. Allso, gut abklären und dann den richtigen Entscheid treffen.


    Alles Gute und viel Glück.

    Hallo


    Das rechtsgültige Scheidungsurteil ist doch ein Rechtstitel. Somit kann doch die liebe ex Frau nicht einfach willkürlich alleine entscheiden, dass sie entgegen dem Gerichtsentscheid, nun doch die Liegenschaft nicht per 2018 verkaufen will. Anderseits sollte der ex Mann seine Unterhaltsbeiträge und Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen. Sonst droht Betreibungen von Amtes wegen. Wo ist hier die Rechtsgleichheit! Ich finde dies eine absolute bodenlose Frechheit und Arroganz, nochmals vor Gericht zu gehen, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Ich würde mir das nicht bieten lassen. Zudem würde ich nie nach einer Scheidung eine Liegenschaft in Miteigentum führen, da sind solche Schwierigkeiten bereits vorprogrammiert.


    Viel Glück!

    Hallo,


    du schreibst, dass die Hausfinanzierung von beiden aus dem eigenem Barvermögen und aus einem Teil der Säule 3a vom noch verheirateten Partner kommt. Ich empfehle euch, zuerst zu scheiden, damit eine saubere Ausgangslage für die Bank und für euch beide besteht. Hier bestehen aus meiner Sicht noch grosse Unsicherheiten bezüglich der Errungenschaftsbeteiligung ( Bargeld), Säule 3 a und Anwalts- und Gerichtkosten für die bevorstehende Scheidung. Daher, zuerst die alte Beziehung abschliessen und nachher neu starten.


    Viel Erfolg.

    Hallo,


    dein Ex Mann muss bezahlen, unabhängig ob er kein Geld hat oder seine Frau arbeiten muss. Wie bereits geschrieben, kannst du die ausstehenden Unterhaltsbeiträge selber eintreiben via schriftlicher Mahnung und anschliessendem Betreibungsbegehren. Falls du das nicht selber machen möchtetst, kannst du externe Unterstützung auf staatliche Alimentenhilfe beantragen. Die Alimentenhife umfasst die Inkassohilfe und die Alimentenbevorschussung. Reiche dein Gesuch um Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung bei der Wohnsitzgemeinde ein. Vereinbaren einen Termin und nimm alle relevanten Dokumente mit.


    Viel Erfolg.

    Hallo,


    solange kein rechtsgültiges gerichtliches Urteil von der Abänderungsklage besteht, gelten die bisherigen Unterhaltbeiträge. Daher muss der Ex Mann seine vollen Unterhaltsbeiträge, ob Schulden, Stellenverlust oder sonst etwas, termingerecht bezahlen.

    Hallo ,


    dein Ex Mann kann nicht einfach aufgrund des Arbeitsstellenverlustes selbstherrlich den gerichtlich festgelegten Unterhalt von 2500 auf 1000 CHF pro Mt. kürzen. Dafür braucht es eine Abänderungsklage vor Gericht, wo die neuen und dauerhaften Einkommenveränderungen dargelegt werden müssen. Erst wenn das Gericht aufgrund der Abänderungsklage den Unterhalt neu regelt, kann dein Ex Mann die Unterhaltszahlungen anpassen. Also, erkundige dich bei der Gemeinde bezüglich dem Inkasso und fordere deinen Unterhalt beim Ex Mann ein.


    Beste Grüsse und viel Erfolg