Hallo,
ich habe diese Erfahrung gemacht. In meinem Fall, habe ich nach zwei Jahren Trennung, nach insgesamt 15 Jahren Ehe, 3 Kinder, die Scheidung eingeben.Scheidungsklage nach Art. 114 ZGB, Einseitiges Begehren. Dafür nahm ich mir den besten Rechtsanwalt, dies im Hinblick auf die bevorstehende Kampfscheidung. Die Scheidung hat hat ca. 16 Monate gedauert und viel Nerven und Geld gekostet. Meine Ex Frau wollte auch unbedingt die sofortige Trennung und anschliessend nicht mehr scheiden. Sie wurde plötzlich krank und arbeitsunfähig. Bezüglich deiner Äusserung Rückerhalt von zuviel geleisteten Unterhaltszahlungen ist ein Ilussion. Kein Richter wird das Trennungsurteil in Frage stellen und Rückzahlungen anordnen. Daher ist das Trennungsurteil die Basis für die Scheidung, es sei denn, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen während der Trennungszeit massiv verändert haben. Deine Frau wir nach so vielen Ehejahren auf eine lebenprägende Ehe pochen und bei dir einen nachehelichen Unterhalt bis zur Pension einfordern. Ob du dies bezahlen musst, kann ich nicht beurteilen. Aber beachte hier, der Richter hat Narrenfreiheit bei der Bemessung. Ich persönlich muss dies tun und das finde ich heute noch als bodenlose Frechhheit. Fazit: Probiere mit deiner Ex Frau eine gemeinsame Scheidungskonvention zu erstellen. Dies im Hinblick auf eine zerstörenden Scheidungskrieg, wo nur alle verlieren werden, finanziell und menschlich. Zudem solltest du noch an deine Kinder denken. Du wirst, ob du willst oder nicht, auf gemeinsames oder einseitiges Begehren, Opfer bringen müssen. Das Gesetz wir dich zwingen dies zu tun, wenn nicht, wirst du untergehen. Ich wünsche dir für deinen Weg alles Gute und viel Kraft.