Früher waren es mal 10-15 Bewerbungen die pro Monat verlangt wurden, am besten erheben Sie Einspruch, vielleicht haben Sie Glück.
Aber der
@SVB wird Ihnen genauere Auskunft geben können
Beiträge von ???
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Ich weiss nicht aus welchem Kanton Sie kommen, aber ich mag mich erinnern gehört zu haben, dass Ausnahmen gemacht werden können...
Google hat das hier ausgespuckt: http://www.sozialhilfe.zh.ch/P…hnen%20von%20Eigentum.pdf -
Schlimmsten Falls halt zum Sozialamt gehen, zwar müssen Sie sich da einschränken, aber Sie sind dann bis zum Bundesgerichtsentscheid abgesichert.
Haben Sie sich schon Unterstützung und Beratung von Behindertenverbänden und Verbänden Ihrer Krankheit gesucht?
Dort bekämen Sie sicherlich bessere Unterstützung als nur die Ratschläge die sie hier bekommen können
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen -
@Mondschein
Aus eigener Erfahrung, empfehle ich Ihnen mit dem Sozialamt zu reden, dass diese die Krankenkasse sowie die Miete direkt bezahlen.
Als ich auf meine Rente wartete, war ich auch beim Soz.Amt, nach einigen Mahnungen von Ärzten, weil sich das Amt zu viel Zeit liess, die teils doch recht hohen Beträge für Selbstbehalt zu bezahlen und weil öfters mal vergessen wurde, den Auszahlungsknopf zu drücken, was den Vermieter ärgerte, bat ich darum, dass sie die beiden Posten direkt mit den Empfängern abrechneten und meine Ärzte bat ich darum, die Rechnungen direkt ans Soz.Amt zu schicken.
Danach klappte es interessanterweise immer.
Dies sollte doch auch möglich sein, wenn ein Beistand involviert ist. Versuchen Sie es einmal, zwar war meine Beraterin damals etwas motzig, aber nach mehrfachem Wiederholen des Wunsches kamen sie dem nach.
An Ihrer Stelle würde ich es versuchen, es nimmt einem eine Last von den Schultern, denn Miete, Krankenkasse und Ärzte sind das Wichtigste was bezahlt werden muss. -
Wenn man keinen Arbeitsvertrag gemacht hat, der vom Arbeitgeber und vom Arbietnehmer unterschrieben wurde, kann man hinterher nicht beweisen, was abgemacht und was gemeint war. Sie sind gesetzlich verpflichtet als Arbeitgeber für eine Haushaltshilfe die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen und einzuzahlen. Das ist Ihre Aufgabe als Arbeitgeber und nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers. Da die Anmeldung eine Zeit lang dauern kann, können Sie ja schon vor der Anmeldung nur den Nettobetrag an den Arbeitnehmer ausbezahlen und die Sozialversicherungsbeiträge (und eventuell die Steuer wenn Sie das vereinfachte Abrechnungsverfahren wählen) später an die SVA bezahlen, wenn Sie von dieser die Rechnung erhalten.
Wenn die Arbeitnehmerin den Schweizer Pass hat, wären Sie nicht verpflichtet gewesen das vereinfachte Abrechnungsverfahren zu wählen. Sie hätten auch das Standard-Abrechnungsverfahren (Fragebogen für Arbeitgebende von Mitarbeitenden in Hausdienst und Hauswartung) wählen können, bei dem Sie nur die Sozialversicherungsbeiträge abziehen und an die SVA Zürich bezahlen, bei dem Sie aber keine Quellensteuer abziehen und an die SVA Zürich bezahlen, da dort die Schweizer Arbeitnehmerin selbst nach dem Ende des Jahres das Einkommen in der Steuererklärung angeben und die Steuern selbst bezahlen muss.
Rufen Sie bei der SVA an. Sagen Sie denen, dass die Arbeitnehmerin ihren Informationen nach Schweizer Bürgerin ist und somit nicht der normalen Quellensteuer gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer unterliegt. Fragen Sie ob es nicht ausnahmsweise möglich wäre rückwirkend ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses das normale Abrechnungsverfahren zu machen und nur die Sozialversicherungsbeiträge an die SVA Zürich zu bezahlen und ob man die bereits mit dem vereinfachten Verfahren von Ihnen an die SVA Zürich bezahlten Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuer für den falsch ausgefüllten zu kurzen Zeitraum zu verrechnen. Sagen Sie auch ab welchem Datum diese Hausangestellte nicht mehr bei Ihnen gearbeitet hat um diese abzumelden.
Habe mich nun getraut anzurufen, war schrecklich, habe die ganze Zeit gezittert vor Angst, aber der Mann am Telefon war sehr nett, hat sogar versucht mich zu beruhigen und mir gesagt, es sei gut, dass ich mich selber melden würde und gefragt ob ich das von Herrn Fehr gelesen hätte, ich glaube es sollte ein Witz sein, denn er hat dabei gelacht.
Er hat mir gesagt, ich solle ihm eine genaue Liste machen und sie ihm schicken. Dazu soll ich noch ein Gesuch für einen nachträglichen und rückwirkenden Wechsel ins ordentliche Abrechnungsverfahren stellen.
Habe nun beides auf einer Seite zusammengefasst und dazu noch darum gebeten die Forderungen in Raten bezahlen zu dürfen und mehrfach um Entschuldigung gebeten und einmal noch um Milde, falls es eine Busse geben sollte.
Habe es gerade eben meiner Freundin mitgegeben, welche heute einkaufen war, ich hoffe dass dieser Albtraum schnell ein Ende findet und ohne all zu grosse Probleme
Das ist dumm gelaufen. Sie müssen bei einer Person mit Aufenthaltsgenehmigung F sich von dieser Person eine Bewilligung der kantonalen Behörden zeigen lasse, dass diese Person eine Erwerbstätigkeit ausüben darf. Ich fürchte ich habe da keinen Rat, ausser in Zukunft so etwas nicht mehr zu machen.
Das wusste ich nicht, sie und auch die Person welche sie mir "vermittelt" hat, haben beide gesagt, es gäbe keinen Unterschied, ich brauche mir keine Sorgen zu machen
Heisst das nun, sie kommt damit durch, sich zu weigern den Lohn zu quittieren? Es ist doch nur eine Unterschrift, wo noch nicht mal sicher ist, dass sie entziffert werden kann. -
@SVB
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Genau dieses Abrechnungsverfahren habe ich ausgewählt und irgendwann im März oder April eine Rechnung von der SVA erhalten, in der eben auch die Quellsteuer drin war, für besagte Freundin welche seit Geburt einen alten Schweizer Familienname trägt. Nun ist halt die Sorge gross, dass ich zum Bruttolohn dann alle Beiträge doppelt bezahlen muss, hochgerechnet würde es ein, für mich, sehr hoher Betrag.
Welche Summe haben Sie denn insgesamt dieser Haushaltshilfe im Jahr bezahlt?
Nachdem ich die Quittungen (welche hoffentlich vollständig sind) zusammengerechnet habe:
Freundin: 2012: 1300, 2013: 2900
Querulantin: Arbeitsbeginn Juni 2013: 937
Im Merktblatt "Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende" steht, dass mit diesem Verfahren auch die Quellensteuer abgerechnet wird.
Wenn Sie das Vereinfachter Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende gemacht haben, dann haben Sie folgendes Anmeldeformular ausgefüllt:
http://www.svazurich.ch/pdf/024.151.pdf
Welches Datum haben Sie bei Randziffer 2 Versicherungsbeginn eingefüllt?
Welches Datum als Beginn der Beschäftigung haben Sie bei Randziffer 5 eingefüllt?
Welchen Betrag haben Sie bei Randziffer 5 als "Lohnsumme pro Monat (brutto)" eingefüllt?
Genau.
Randziffer 2: leider 1. November 2013
Randziffer 5: leider auch 1. November 2013
Randziffer 5 Brutto Lohn: 400 Franken pro Monat
Was steht denn auf der Beitragsrechnung von der SVA Zürich als Bruttolohn und als Datum des Beginns der Abrechnungsperiode darauf? Haben Sie das kontrolliert?
800 Franken
Nein aber einen mündlichen und einen Stapel Quittungen auf denen "Lohn x Stunden à 25 Franken steht". Ich habe dies immer als Bruttolohn verstanden, verstehen das die SVA und die Steuerleute ebenfalls als Bruttolohn? Und wie schaut es dann mit den normalen Lohnabzügen aus? Kann ich die von ihr zurückfordern oder bezahle ich die schlussendlich doppelt?
Wenn Sie von Quittungen reden und auf diesen à 25 Franken steht und diese Quittung ausgestellt wurde, wenn Sie der Haushaltshilfe 25 Franken in bar gegeben haben oder auf ein Bankkonto überwiesen haben und diese von der Haushaltshilfe unterschrieben wurden, dann wird das wahrscheinlich als Bruttolohn abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge verstanden, welche Sie als Arbeitgeber verpflichtet waren abzuführen. Denn ein Arbeitnehmer bestätigt bei einer "Quittung" ja normalerweise, dass er diesen Betrag erhalten hat.
Auch wenn diese vor der Anmeldung geschrieben wurden?
Wenn Sie auf dem Formular der SVA für das vereinfachte Abrechnungsverfahren die 25 Franken Stundenlohn als Bruttolohn ausgefüllt haben, dann werden auf Basis dieses Bruttolohns die Sozialversicherungsbeiträge (massgebender Lohn) und die Pseudo Quellensteuer ermittelt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie der Haushaltshilfe nicht den Bruttolohn, sondern nur den Nettolohn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer hätten auszahlen sollen und dieser zu viel bezahlt haben, dann müssen Sie diese Beträge von der Haushaltshilfe zurückfordern. Wenn diese sich weigert können Sie die Haushaltshilfe betreiben lassen (das kostet aber einen Vorschuss von Betreibungsgebühren für das Betreibungsamt). Die Haushaltshilfe kann dann Rechtsvorschlag erheben und bestreiten, dass ein Lohn in dieser Höhe abgemacht wurde. Dann müssten Sie vor dem Bezirksgericht die Haushaltshilfe klagen.
Verständnisfrage: Mit Brutto meine ich vor Abzug aller Abzüge, Netto das was übrig bleibt, liege ich hier falsch?
Ich habe ihr mMn 25 Franken Brutto ausbezahlt, also ohne Abzüge
Klagen kommt aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage, ihre Steuern muss ich in demfall aus meiner Tasche bezahlen, oder wird das Steueramt sich an sie wenden, da sie ja vor der Anmeldung schon für mich gearbeitet hat?
Ich kann ihnen nur für die Zukunft empfehlen mit der nächsten Haushaltshilfe einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen, in dem klar geregelt ist, was der Bruttolohn ist und wie die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern abgerechnet werden. Ich rate ihnen keine Haushaltshilfe einzustellen, welche keinen Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen möchte und schwarz arbeiten möchte.
Das werde ich auf keinen Fall tun. Habe nun ein neues Inserat geschrieben und bereits eine Bewerberin hier gehabt, der ich unmissverständlich klar machte, dass ich keine Schwarzarbeit unterstütze und als erstes die AHV-Nummer verlangte, eine weitere kommt nächste Woche Probearbeiten und sich vorstellen, da werde ich gleich verfahren, bevor ich dann meine Entscheidung treffe, sofern beide passen würden.
Habe aber gerade nochmals eine Frage, es kam eine junge Frau mit F Bewilligung "Probearbeiten", leider verbot ihr die Asylbehörde, den Job anzunehmen, habe ihr aber schon 150 Franken vorausbezahlt, da ihr die Person, welche sie mir empfohlen hatte, ihr versprochen hatte, ich würde bar bezahlen, was so nicht vorgesehen war, dann hat sie dazu noch ihren Einkauf von meinem Geld bezahlt, nach diesen "Vorschüssen" bleibt noch ein Rest von ca 80 Franken, welche ich ihr wie ursprünglich geplant am 11. bezahlen werde. Nun ist es so, dass sie nicht unterschreiben (damit ich 400 Franken für Private Hilfe im Haushalt zurückbekommen kann) will und der Meinung ist, sie könne denen das nicht angeben, weil ich sonst alles abgezogen wird, nur wenn ich die knapp 300 Franken nicht einreichen kann, kippt mein Budget. Haben Sie hier einen Rat für mich? -
@ SVB
Vielen Dank für Ihre Antworten.Ich habe kein Problem damit, wenn Sie meinen Benutzernamen abkürzen. Ihre Beiträge sind höflich und sachlich.
Vielen DankSie mussten als Arbeitgeber KEINE Quellensteuer abziehen, wenn die Haushaltshilfe den Schweizer Pass hat (oder eine Niederlassungsbewilligung C hat). Ich habe dies im vorletzten Absatz meines vorherigen Beitrags erwähnt. Ausserdem steht in Artikel 32 StHG und Art. 83 DBG, dass die Quellensteuer nur für ausländische Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, gilt. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie die von mir erwähnten Links auf die Gesetze benutzen um sich die Gesetzesartikel durchzulesen.
Wenn die Haushaltshilfe den Schweizer Pass hat oder eine Niederlassungsbewilligung C hat, dann waren Sie als Arbeitgeber NICHT verpflichtet eine Quellensteuer abzuziehen. Dann ist es allein Sache der Haushaltshilfe auf ihrer eigenen Steuererklärung den Lohn anzugeben und Sie haben mit den Steuern Ihrer Haushaltshilfe nichts zu tun.
Das habe ich verstanden, im November las ich allerdings folgendes:Vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit Steuerabzug
Hausdienstarbeitgebende können das vereinfachte Abrechnungsverfahren wählen. Es ist ideal für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse: Der Arbeitgeber zieht die Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Steuer vom massgebenden Lohn ab und rechnet mit seiner Ausgleichskasse jeweils per Ende Jahr ab. Die Ausgleichskasse schickt den Arbeitnehmenden für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer. Deshalb braucht der Arbeitgeber keinen Lohnausweis auszufüllen.
Genau dieses Abrechnungsverfahren habe ich ausgewählt und irgendwann im März oder April eine Rechnung von der SVA erhalten, in der eben auch die Quellsteuer drin war, für besagte Freundin welche seit Geburt einen alten Schweizer Familienname trägt. Nun ist halt die Sorge gross, dass ich zum Bruttolohn dann alle Beiträge doppelt bezahlen muss, hochgerechnet würde es ein, für mich, sehr hoher Betrag.Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Wenn dort nur "Lohn" steht, wird darunter üblicherweise der Bruttolohn vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verstanden.[/quote}
Nein aber einen mündlichen und einen Stapel Quittungen auf denen "Lohn x Stunden à 25 Franken steht". Ich habe dies immer als Bruttolohn verstanden, verstehen das die SVA und die Steuerleute ebenfalls als Bruttolohn? Und wie schaut es dann mit den normalen Lohnabzügen aus? Kann ich die von ihr zurückfordern oder bezahle ich die schlussendlich doppelt? -
Vielen Dank für die beiden Antworten.
@SVB (hoffe die Abkürzung ist ok, möchte nicht respektlos erscheinen)
Ich verstehe Ihr Posting leider nicht ganz, vermutlich weil ich seit Monaten kaum mehr schlafen kann, wegen dieser Situation
Ich rechne den Lohn im vereinfachten Verfahren ab, also ab Anmeldung im November, davor wusste ich nicht, das ich das anmelden muss, sprich auch Quellsteuer für Schweizer.
Meine Frage betrifft auch die Zeit davor, da ich der Person die übrigens Schweizerin ist, den gesamten Bruttolohn ausbezahlt habe, von daher die Frage wegen der Beträge. Falls ich die wirklich aus eigener Tasche bezahlen muss, kann ich die dann von der Person zurück fordern? Theoretisch hätte sie den Verdienst auch selber angeben können und beim Soz.Amt auch müssen.
Bekomme ich deswegen einen Eintrag ins Strafregister? Und kann ich die Busse auch in Raten bezahlen? Bekomme bald von der IV Besuch um eine allfällige Hilflosenentschädigung abklären zu lassen, hat dies Einfluss auf den Antrag und muss ich seitens der IV auch mit Problemen rechnen? -
Hallo Barbara_Mustermann
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hallo ???
Das sind ja nun verschiedenen Baustellen die du da offen hast. Bezüglich der AHV Anmeldung deiner Angestellten würde ich mit der SVA Kontakt aufnehmen und reinen Tisch machen damit alles korrekt abgerechnet wird, die verweigerte AHV Nummer werden sie auf der SVA schon herausfinden. Quellensteuer musst du nicht aus deiner Tasche zahlen, die wird eigentlich vom Lohn abgezogen, wobei ich denke, dass bei einem Lohn von unter Fr. 1000.- pro Monat keine grossen Quellensteuerbeträge anfallen werden. Die Angestellten der Steueverwaltung sind nach meinen Erfahrungen immer sehr hilfsbereit mit Antworten auf Fragen zur Quellensteuer.
Das Problem ist, dass ausgemacht war, dass der Lohn 25 Franken beträgt, diese hat sie jedes man in Bar eingezogen...
Ich finde es nicht gerade fair, sollte ich hier nochmals viel Geld drauf bezahlen müssen. Für 2 Monate bekam ich eine Rechnung in Höhe von ca CHF 160, wenn ich das auf Februar zurückrechne wären das 1120 Franken, von denen ein nicht unerheblicher Teil Quellsteuern wären und der Anteil der AN an den Sozialabgaben :-/
Die Sache mit den Tieren lässt sich regeln indem du die Tiere tiergerecht hältst, d. h., ihnen einen entsprechendne Lebensraum bieten, füttern, sauber halten, dafür sorgen, dass sie sich nicht ins Unermessliche vermehren, kranke Tiere behandeln lassen etc., oder wenn das aus gesundheitlichen Gründen nicht geht, die Tiere abgeben. Gerade wenn man Tiere liebt ist es manchmal besser ein Tier nicht zu halten wenn man die entsprechenden Bedingungen nicht bieten kann. Wenn bei deiner Tierhaltung alles in Ordnung ist kann der Tierschutzverein, Susi Utzinger oder wer auch immer nichts gegen dich vorbringen.
Viel Mut und alles Gute
Die Tiere sind kastriert, die Meerschweinchen haben schon lange einen Platz (sie nennt das herausholen aus den unzumutbaren Zuständen bei mir, dabei waren sie wenige Wochen davor, zum letzten Mal beim Tierarzt, weil ich sie krank und eines davon mit blinden Passagieren, kaufte und weiter geben wollte, sobald sie gesund und die kleinen kastriert und gross genug waren). Ebenso drohte sie mir mehrfach sie würde meine Katzen einfach rausholen und mitnehmen, wenn ich sie ihr nicht freiwillig gäbe (die beiden kommen regelmässig zum Tierarzt, waren als sie klein waren mal länger Krank (Atemwege), so dass ich sie nicht das ganze Jahr auf den Balkon lassen konnte, was übrigens nicht Tierschutzvorschrift ist, sie bekamen auch mehrere Monate AB, was mein Erspartes zu einem grossen Teil auffrass, kurz vor der Kastration wurden sie, wegen dieser Frau, welche sie bei kalt-nassem Wetter gegen meinen ausdrücklichen Wunsch auf den Balkon liess, wieder krank, zum Glück schlug das AB dieses mal schneller an)
Futter haben sie genug, sie sind sogar leicht übergewichtig, bekommen Morgens eine grosse Portion hochwertiges TroFu, Abends hochwertiges NaFu udn in der Nacht nochmals TroFu. Kratzbaum ist nicht der grösste, aber ausreichend. Sie werden regelmässig geimpft und sind bis auf die teilweise auftretenden Atemwegsprobleme, gesund.
Genau diese Dinge wirft sie mir nun vor, sie würden nie raus kommen, haben nie Futter bekommen wenn sie nicht da war und wenn sie da war haben sie noch nicht einmal ein Leckerli bekommen (meine Fütterungszeiten sind 6 und 18 Uhr sowie gegen Mitternacht das TroFu für die Nacht) und wozu Leckerli füttern? Kratzbaum sei gar keiner Vorhanden, dabei habe ich den Baum schon seit der ersten Woche als sie bei mir waren. Ebenfalls wirft sie mir vor, meine Katzen schlecht zu halten, weil sie Angst vor Fremden haben, dabei sind viele Katzen so, dass sie sich nur ihren Besitzern und wenigen Leuten zeigen.
Ich bin echt am Ende mit den Nerven -
Habe eine Frage...
Meine ehemalige Haushaltshilfe zieht zur Zeit ein ziemlich schmutziges Spiel durch.
Nachdem ich nach Monaten endlich doch einen Polizisten gefunden habe, der mir hilft wegen meinen Schlüsseln (musste wegen eines Infekts zum Arzt, ging nicht anders, und neben an hatte es einen Polizeiposten), hat sie nun mehrere Briefe an diverse Leute verschickt, in denen sie schlimme Dinge über mich erzählt und indirekt eine Einweisung in ein Heim und Beschlagnahmung meiner Haustiere fordert und es teilweise mit haarsträubenden Lügen begründet.
Als sie frisch anfing für mich zu arbeiten, wusste ich noch nicht, dass ich sie anmelden hätte müssen, sie sagte mir, ich dürfe niemandem erzählen, dass sie für mich arbeitet, da sie sonst mit dem Sozialamt Probleme bekäme und die ihr ihren ganzen Verdienst abziehen würden. Sie kam alle 14 Tage zu mir, die anderen Wochen half mir eine Freundin der ich jeweils einen Batzen in die Hand drückte, der aber nicht einem Stundenlohn entspricht.
Nachdem klar wurde, dass sich mein Gesundheitlicher Zustand so schnell nicht bessert, fragte ich im Oktober beim AZL wegen des Betrags für "Private Hilfe im Haushalt", der mir zugesichert wurde, sofern ich meine Angestellte bei der SVA anmelden würde und mein Arzt mir die Notwendigkeit bestätigte.
Die "böse Hilfe" verweigerte mir ihre AVH Nummer mit der Wiederholung der oben genannten Begründung, also bat ich meine Freundin, dass ich die SVA Abgabenüber sie verrechnen dürfe, wessen sie zustimmte unter der Bedingung dass ich Quellsteuer und ihren Anteil der Lohnabzüge aus meiner Tasche bezahle. Da ich wirklich dringend auf die Hilfe angewiesen war, dachte ich, dies sei die Beste Lösung, leider kam es kurz darauf zum Streit (Sie wollte 35 Netto plus 13 Monatslohn und Grati dazu noch bezahlte Ferien, statt des Ferienzuschlags, statt der vereinbarten 25 Franken Brutto, bei denen ich Monatlich 200-300 Franken drauflegen muss, so dass meine Freundin und ich uns "Beruflich trennten"), ich sagte meiner Haushaltshilfe, welche frech 2 Monate in die Ferien ging ohne Voranmeldung, ab jetzt nur noch offiziell und Lohnauszahlung aufs Konto, nicht mehr bar mit AHV Anmeldung, die Daten bekam ich dann erst im April.
Nun wirft sie mir in ihrem Schreiben, welches eingeschrieben an meinen behandelnden Arzt ging, bei dem sie den einbehaltenen Lohn gegen Schlüsselrückgabe auf Anweisung der Polizei hätte austauschen sollen, sie verstünde nicht, wieso jemand wie ich in einer Wohnung leben und Haustiere halten dürfe, neben diversen ehrverletzenden Behauptungen und an den Haaren herbeigezogenen Lügen, ich würde meine Tiere nie füttern (sie wären schon längst verhungert wenn dem so wäre), ich sei am Tod eines Meerschweinchens, dessen Mutter und drei andere Tiere ich in einem Anfall von Mitleid kaufte, schuld, welches die Kastration nicht überlebte und beim Tierarzt auf dem Tisch starb und ich habe die Tiere, welche ich nie behalten, sondern weitergeben wollte, nur deswegen weggegeben, weil es mein Liebling war der starb, mein Verhalten sei absolut Kindisch, etc.
Ebenfalls wirft sie mir vor, ich hätte schlecht geplant, weil sie immer 6.5 Stunden bei mir gewesen sei. Der Witz daran ist, dass sie die meiste Zeit herum sass oder meine Katzen jagte, welche nicht von ihr angefasst werden wollten, eine 2 Zimmerwohnung sollte in 2-3 Stunden zu schaffen sein und der Laden war gleich neben dem Haus.
Nun der Punkt, weshalb ich das hier eröffne, sie schrieb, dass ich sie eine Weile lang begleitet habe, zum Einkaufen, dies ist aber lange her und war in ihren ersten beiden Wochen, um ihr alles zu zeigen, danach ging mein Gesundheitszustand bergab und ich hatte zu viel Angst um auch in Begleitung nicht aus dem Haus gehen zu können.
Wie muss ich vorgehen um hier reinen Tisch zu machen?
Welche Sanktionen habe ich zu befürchten?
Muss ich ihre Steuern bezahlen, da ich den Monat, den sie noch zu gute hat, wie bei meiner Freundin im einfachen Abrechnungsverfahren abrechnete?
Was sind die Folgen für sie?
Habe ich eine Chance gegen ihre Lügen vorzugehen und meine Tiere Behalten zu können, sie schickte dem Tierschutz und der Utzingerstiftung ebenfalls eine Kopie dieses Schreibens, was ich als Bruch der Vorausgesetzten Verschwiegenheit über meinen Gesundheitszustand und private Dinge werte, nebst den vielen Lügen. Mein Arzt ist nun auch seltsam zu mir geworden, weil er um seinen Ruf fürchtet, wegen dieses Briefes und ich habe Angst nach 7 Jahren einen neuen suchen zu müssen, da er mittlerweile die einzige Person ist, der ich vertraue -
Da ich erst vor wenigen Wochen innerhalb der selben Genossenschaft gezügelt bin, beruht meine Antwort auf eigener Erfahrung:
Nachdem ich es wegen unzumutbaren Zuständen durch einen Nachbar unter mir nicht mehr ausgehalten habe, und mehrfaches Reklamieren und Bitten um Lösungssuche nichts geholfen haben, sondern mir unterstellt wurde, ich würde mir alles nur einbilden, füllte ich einen Antrag auf Umsiedlung aus. Es folgte ein Jahr Wartezeit, in dem u.a. die Fenster saniert wurden. Nachdem sich der Schreiner freundlicherweise an die Hausverwaltung wandte, um mein Klagen und Leiden zu bestätigen (die Wände waren wohl fast braun und auch sonst war einiges nicht in Ordnung in der Wohnung), ging plötzlich etwas und innert 4 Monaten konnte ich intern die Wohnung wechseln.
In meiner Genossenschaft ist es so, dass man die Anzahl Zimmer die die Wohnung hat in Jahren drin bleiben muss, Umsiedlungen werden wegen der Wohnungsnot nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt, meistens mit 1-2 Jahren Wartezeit. Wenn man dann Zügeln kann, bezahlt man zusätzlich eine halbe Miete von der alten Wohnung, hat dafür aber 2 Wochen Zeit für den Umzug.
Anderorts kann es sein, dass man pünktlich zum letzten um 12 Uhr Mittags die Wohnung komplett geputzt abgegeben haben muss, wenn man sich keine 2 Mieten leisten kann und der neue Vermieter einem erst zum 1. um 12 Uhr Mittags rein lässt, kann es vorkommen, dass man improvisieren muss, habe es leider auch schon erleben müssen, als ich noch auf dem Sozialamt war und auf meine Rente wartete, ich fand Unterschlupf bei einem Bekannten und die Sachen kamen eine Woche ins Lager, da das Zügelunternehmen keine Zeit hatte :-/
Zur letzten Frage, entweder findet man mit Vitamin B eine gute Wohnung oder mit viel Glück auf Inserateseiten, eine weitere Möglichkeit sind Genossenschaften, viele schauen auf eine Mischung der verschiedenen Sozialer Schichten. Von Diensten wie zB dem Matadienst würde ich abraten, zum einen sind die extrem unfreundlich, sobald sie erfahren dass man IV Rentner ist, auch wenn das der einzige Makel ist (NR, keine Tiere, kein Instrument, sauberer Betreibungsauszug, etc) und wenn sie einem doch aufnehmen wartet man oft vergebens auf Angebote, aber das Geld ist man los. -
Musste vor ein paar Wochen in den Notfall, weil ich, nachdem ich mehrere Tage vor lauter Zahnschmerzen nichts mehr essen konnte, hohes Fieber bekam. Hatte eine Entzündung im Unterkiefer und eine Vereiterung. Schmerzen habe ich noch immer und nun auch noch Schulden da die el jegliche Übernahme verweigert. In den IV-Unterlagen steht, dass Zahnarztkosten bis 3000 Franken übernommen würden und dennoch scheine ich weder ein Anrecht auf Schmerzfreiheit noch auf medizinische Betreuung zu haben. Kann mir bitte jemand einen nützlichen Tipp geben?
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Klar, Frösche wären cool aber das Terrarium ist für Sie ungeiegnet. Geckos gehen, aber Tropengeckos die eine Vorliebe für Schnecken haben, habe ich leider auch mit Doktor Google nicht wirklich gefunden, oder wen ist die Haltung nicht ohne weiteres erlaubt, oder sie sind mir zu hässlich...
Googlen Sie mal nach Kronengeckos, von der Grösse her (20cm GL) könnte es mit dem Schneckenfressen klappen fressen neben Insekten zerdrückte Früchte und je nach dem auch Schnecken. Gibt einige hübsche Farbformen, können 20-25 Jahre alt werden, allerdings neigen sie bei Stress dazu den Schwanz abzuwerfen, der aber im Gegensatz zu vielen andere Arten NICHT mehr nachwächst. -
Wen schon ein Tropenterri ist, wieso setzen sie dann keine Frösche ein? Gibt einige Arten welche sich auch von Schnecken ernähren, googlen Sie doch mal
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S Noserli trötzlet mal wieder
Das sich Ausgeben als andere Person ist unerwünscht....Aber ein verbrecherischer Politiker passt zu Ihrem Verhalten....Werden Sie, bitte, endlich erwachsen.
Ich wurde letzte Woche auch aus einem Forum geschmissen, weil es streit gab...habe ich mich deswegen neu registriert? Trötzle ich deswegen ständig rum dort? Gehe ich ständig mit beleidigenden, oder gestohlenen Namen dort hin zurück ? NEIN, ich akzeptiere es, es gibt noch andere Foren, wo Menschen sind, mit denen ich das Heu auf der selben Bühne habe
Wie also, kann eine erwachsene Frau im reifen Alter sich wie eine Fünfjährige verhalten, welche vor dem Abendessen keine Schoggi mehr bekommt? Ich werde es wohl nie verstehen..
Warum erstaunt mich das wohl nicht - einer der Mitstänkerer kommt auch aus dem Busch *lol* - immer das alte Spiel *seufz*
@Fragezeichen - Du suchst schon Streit, nur weil man Dich nicht mit SIE anschreibt und nennst nach wie vor immer und immer wieder meinen Namen. Wegen Dir - weil Du zum "Lesen" hier bist - hat der Beobachter zig Themen unter AHV/IV/EL - nicht nur von mir - einfach geschlossen. Gehts eigentlich noch? Von Dir habe ich bis heute nur Gejammer gelesen, mehr nicht.
Sie haben mich NICHT zu dutzen sondern zu SIETZEN ist das klar?
Ausserdem, falls SIe das Forum etwas genauer beobachten würden....der Beobachter schliesst regelmässig Unterthemen im Beobachterdirekt Teil. das hat NICHTS mit meinem öffentlichen Einspruch gegen IHR Verhalten FRAU NOSER.
Dieses Mal, werde ich die Anzeige nicht zurückziehen aus Mitleid mit einer armen Kreatur, was Sie erwiesenermassen nicht sind, wir sehen uns dann vor dem Richter -
S Noserli trötzlet mal wieder
Das sich Ausgeben als andere Person ist unerwünscht....Aber ein verbrecherischer Politiker passt zu Ihrem Verhalten....Werden Sie, bitte, endlich erwachsen.
Ich wurde letzte Woche auch aus einem Forum geschmissen, weil es streit gab...habe ich mich deswegen neu registriert? Trötzle ich deswegen ständig rum dort? Gehe ich ständig mit beleidigenden, oder gestohlenen Namen dort hin zurück ? NEIN, ich akzeptiere es, es gibt noch andere Foren, wo Menschen sind, mit denen ich das Heu auf der selben Bühne habe
Wie also, kann eine erwachsene Frau im reifen Alter sich wie eine Fünfjährige verhalten, welche vor dem Abendessen keine Schoggi mehr bekommt? Ich werde es wohl nie verstehen.. -
@Regentropfen, ja, ich habe schon mit ihm gesprochen, aber sobald man ihn auf sein Rauchverhalten anspricht wird er aggressiv , Die Verwaltung schützt ihn aus unerklärlichen Gründen, man darf ihn nicht auf sein Verhalten ansprechen, da es nicht existiert....Heute traf ich einen Nachbarn im Lift, dieser sagte zu mir, das ganze Haus würde zur Zeit von ihm geweckt, es wurde mehrfach die Verwaltung kontaktiert und es hiess jedes Mal, dass er irgend wann das letzte Mal gehustet habe, man solle nicht aus einer Mücke einen Elephanten machen, allerdings frage ich mich, wie Leute, teilweise über 80, aus einer Mücke einen Elephanten machen können, wenn sie drei Stockwerke über dem einzigen Raucher im Haus wach werden, ab seinem nächtlichen Gehuste. Es ist mir klar, dass man ihm das husten nicht verbieten kann, aber es kann doch auch nicht sein, dass 11 Parteien unter einem einzigen Mieter leiden müssen und das schon seit Jahren.
Habe nun durch Vitamin B Chancen auf eine Wohnung in einer anderen Stadt, auch wenn es für mich eine Kürzung um 300 Franken meiner monatlichen Rente bedeutet, so ist mir meine Gesundheit, welche aufgrund des verunmöglichten Schlafs immer mehr in Mitleidenschaft gezogen wird, es wert.
Müssten die Personen hinter den Pseudonymen ( ??? und C-O-R-A) – meinerseits unerwünscht – in direkten Kontakt treten, werden sie, falls sie sich nicht bereits kennen, selbstverständlich siezen.
Das Pseudonym ??? werde ich weiterhin duzen – wie alle anderen Pseudonyme in diesen Foren. Ich bitte um dein Verständnis!
C-O-R-A
Ich weise Sie ein letztes Mal darauf hin, dass ich von Ihnen nicht gedutzt werden möchte, weiteres dutzen werde ich als persönliche Beleidigung betrachten! -
Auch Sie, liebe Mobberin haben mich NICHT zu dutzen
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Frau Noser es reicht langsam, schämen Sie sich eigentlich nicht, sich wie ein kleines Kind aufzuführen? Ständig neue Nicks, ständig neue Provokationen und Beleidigungen, Sie tragen rein gar nichts zum Forum bei!
Sie kennen die Situation nicht, Sie massen meinen Nachbarn, welche sich teilweise seit 10 Jahren erfolglos versuchen zu wehren gegen besagten Nachbarn, der das Rücksichtnahmegesetz konsequent ignoriert, als Leute hin, die übertreiben???
Und zum letzten mal HÖREN SIE VERDAMMT NOCH MAL AUF MICH ZU DUTZEN Sie benehmen sich wie ein kleines Kind welches vor dem Essen keine Schoggi bekommt und täubelen rum, es wird Zeit dass der Beobachter Ihnen HAUVERBOT erteilt -
Nachtrag: Ich habe der Verwaltung sogar angeboten die Abdichtung seiner Tür von meinem Ersparten zu bezahlen, wurde abgelehnt, ich solle aufhören sie zu belästigen