Werter Nussgipfel,
tja, dumm gelaufen ist man versucht zu sagen. Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt...
Nachtruhestörung ist ein heikles Gebiet. Davon können alle ein Lied singen, welche in der Stadt unter einer Flugschneise oder an einer Partymeile wohnen.
Aber zuerst einmal meine Glückwünsche zum 20. Geburtstag und lassen Sie sich die Laune nicht verderben wegen des Vorfalles. Man ist schliesslich nur einmal 20.
Zu ihren Fragen:
- Die Frage der Nachtruhestörung ist je nach Kanton und Gemeinde meist in einer "Gemeindeordnung", "allgemeine Polizeiverordnung" oder so ähnlich geregelt. Dieses Dokument ist in praktisch allen Gemeinden via Internet einsehbar, ansonsten auf der Gemeinde anrufen.
- Die Polizei (je nach Ort Gemeindepolizei, Kantonspolizei oder Stadtpolizei) kann keine Bussen vor Ort ausstellen, da Nachtruhevergehen nicht unter die Ordnungsbussenregelung im Strassenverkehr fallen, wo ein vereinfachtes Verfahren gilt.
- Die Polizei rapportiert an die Gemeinde / das Statthalteramt / Bezirksamt oder wie die Sache je nach Kanton heisst, stellt also lediglich den Tatbestand fest. Von dort wird dann eine Bussenverfügung ausgestellt, welche mit Gebühren belastet ist, welche wiederum schnell einmal die eigentliche Bussenhöhe übersteigen kann.
- Gegen diese Verfügung können Sie Rechtsmittel ergreifen (Einsprache), z.B. mit dem Hinweis, dass nicht Sie persönlich den Lärm verursacht haben, sondern eine Drittperson.
Ich bin allerdings nicht in der Lage, ihnen die Erfolgschancen einer Einsprache zu prognostizieren. Vermutlich wird man ihnen vorhalten, als Veranstalter hätten Sie eine besondere Sorgfaltspflicht, dass eine Veranstaltung nicht ausartet. Bleibt die Einsprache erfolglos, kommen weitere Gebühren auf Sie zu. Sie können versuchen, auf dem Statthalteramt, Staatsanwaltschaft oder wie das bei ihnen heisst, den zuständigen Sachbearbeiter zu kontaktieren und abzuklären, wie die Chancen sind.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, übergeben Sie das Dossier der Versicherung, wenn nein, schliessen Sie eine solche ab! Kostet nicht viel, ist aber Gold wert. Wenn Sie Arbeitnehmer sind: Diverse Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern günstige Verträge für Rechtschutzversicherungen an.
Wichtig: Die Fristen für eine Einsprache sind normalerweise relativ kurz. Verpasst man die Frist, wird die Busse rechtskräftig.
Sie können natürlich, anstelle einer Einsprache, auch mit dem "Schlagzeuger" reden und ihn überzeugen, dass er die Kosten der Busse trägt und dafür sorgen, dass diese auch innert Frist bezahlt wird. (Sonst wird es noch teurer). Eine andere Variante wäre, unter den 30 Partygästen eine Geldsammlung zu veranstalten...
Ansonsten: Regen Sie sich nicht zu fest auf, sondern buchen Sie den Vorfall gelassen unter dem Kapitel "Lebenserfahrung" ab. Es gibt schlimmeres im Leben.
Gruss vom Eidgenoss
p.s. Lassen Sie die Foristen wissen, wie es ausgegangen ist!