Beiträge von Duplicate2 Eidgenoss

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    Bei welcher Versicherung haben Sie denn ihre Karre versichert, dass Sie den Feuerlöscher in EUR abrechnen? Der Eröffner des Threads hat sich auf die "Basler"-Versicherung bezogen und ich nehme nicht an, dass die "Basler" in EUR abrechnet, sondern immer noch in Franken.


    Im Übrigen hat bereits vor Jahrzehnten das Cabaret Rotstift die Versicherungsbranche auf die Schippe genommen, indem ein Cabarettist spottete "Für die MV ist jeder Soldat ein guter Soldat, bis ihm im Dienst etwas passiert!"



    Doch ich würde mir auch im Netzstehenden https://www.berufsunfaehigkeit…rung-sinnvoll-oder-nicht/]Artikel[/ durchlesen.



    Leider sitzt auch der Betreiber der obgenannten Website im Ausland. Merke: Regelungen, welche in Deutschland gelten sind nicht 1 zu 1 auf die Schweiz übertragbar!

    Die Gesetze weichen zum Teil stark voneinander ab und es macht keinen Sinn in einem schweizerischen Forum Regelungen aus der EU zu zitieren.

    Man kann die Gesundheitskosten auch leichtfertig in die Höhe treiben.

    Viele Arbeitgeber verlangen bei Abwesenhaiten gleich vom ersten Tag an ein Arztzeugnis. Das macht nun während der Grippesaison im Winter halt absolut keinen Sinn und füllt nur die Arztpraxen unnötig mit Leuten, welche ein Zeugnis brauchen und dann im Wartezimmer als Virenschleudern fungieren.

    Da lobe ich mir meinen ehemaligen Arbeitgeber: Da hiess es, Arztzeugnis nach drei Tagen, in Grippezeiten nach fünf Tagen. So etwas nenne ich vernünftig, weil man nicht bloss wegen eines Papiers in der Hausarztpraxis anstehen muss. Ausserdem zeugt es von einem gewissen Vertrauen des Arbeitgebers in seine Knechte, dass da nicht unberechtigt blau gemacht wird.

    Nebenbei erwähnt: Gegen die Grippe kann man sich impfen. Ich habe schon seit vielen Jahren deswegen keine Grippe mehr gehabt, sondern nur zeitweise kleinere grippale Infekte, welche aber, im Gegensatz zur echten Grippe (Influenza) nicht gefährlich sind.

    Ich wünsche trotzdem gute Besserung und guten Rutsch ins 2017!

    Leute, ihr wisst aber schon, dass der Verkauf von Elektrogeräten durch Schweizer Händler mit nicht schweizerischen Steckern (z.B. deutsche Schuko-Stecker) schlicht verboten ist. Ein Händler, der solche Ware ausliefert, macht sich strafbar. Wenn eine Meldung beim Schweizerischen Starkstrominspektorat eingeht, kommt der Händler ganz gewaltig an die Kasse. Das blosse Nachliefern von (nicht geprüften) Adaptern geht nicht.

    Als Käufer von Geräten, welche nicht zulässige Stecker aufweisen, würde ich kostenlose Nachbesserung verlangen, damit das Gerät den Schweizerischen Sicherheitsvorschriften entspricht, ansonsten Meldung an das Starkstrominspektorat. Dann spuren die Firmen schnell.

    Lesen Sie die AGBs ihres E'Werkes im Internet nach.

    Ihr Vermieter hat ja keinen Vertrag mit dem E'Werk, sondern Sie als Verbraucher des Stroms. Also liegt es an ihnen, eine Zwischenablesung zu machen und den Zählerstand an das Werk zu melden. Wer schon fünf mal umgezogen ist, sollte dies eigentlich wissen. In ihrem Mietvertrag wird wohl kaum ein Passus stehen, wonach der Vermieter für die An- und Abmeldung beim EW zuständig ist. Die Wahl des Anbieters ist hierzulande nur für Grosskunden möglich, Kleinkonsumenten beziehen ihren Strom immer vom kantonalen EW bzw. vom Gemeinde-EW, welches als Wiederverkäufer auftritt.

    Die ganze Diskussion mit der Polizei, mit dem Autovermieter und jetzt im Beobachter-Forum hätte sich vermeiden lassen, wenn @ Henry sich an das Gesetz gehalten hätte und die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit auf der Autobahn eingehalten hätte.

    Wenn ich mit einem Wagen unterwegs bin, der nicht mir gehört, achte ich vermehrt darauf, ja keine Busse zu kassieren, weil das bekanntlich ziemliche Umtriebe generiert.

    Eine Überschreitung von 10 km/h auf der Autobahn bewirkt nur einen absolut minimalen Zeitgewinn bis zum Zielort. Ist das nun die ganzen Umtriebe und das Gejammer im Forum wert? Dass die Autovermieter in so einem Falle ziemlich zugreifen, ist schliesslich seit Jahren bekannt.

    Die "Schuld" dann noch auf die AGB und den Vermieter abwälzen ist einfach nur noch peinlich. Man schlägt den Sack und meint den Esel...

    NB: Dank Tempomat, der genau die Maximalgeschwindigkeit einhält, habe ich seit mindestens 15 Jahren keine Tempobusse mehr kassiert. Ist auch für Mietautos zu empfehlen! Ein Tempomat bewirkt nebenbei bemerkt, ein sehr entspanntes Fahren, weil man nicht dauernd auf den Tacho blicken muss.

    Auch auf der Strasse kann man als Tourist so seine Highlights erleben:

    Lese ich doch heute in der Regionalzeitung, dass kürzlich im Raum Muttenz ein Automobilist auf der dreispurigen A2 kurz vor dem Schweizerhalle-Tunnel bei Muttenz auf der äussersten Fahrspur links (zweite Überholspur) seelenruhig seinen Wagen angehalten hat, und danach samt seinem Schäferhund ausgestiegen ist und den Hund Gassi geführt hat(!) Ein sofortiger Stau war die Folge und die Polizei hat den Autofahrer ziemlich schnell eingesammelt.

    Dieser Auto- und Hundehalter wird jetzt längere Zeit Gelegenheit haben, den Öffentlichen Verkehr in vollen Zügen zu geniessen in Ermangelung eines Billetes für das Auto...

    Ich habe schon lange aufgehört, mich über Autofahrer zu ärgern, aber wundern tu ich mich manchmal schon noch.



    Praktisch fast die Geschwindigkeiten die man in den USA auch auf dem Freeway fahren darf 55 Meilen = 88 Km, dort könnte man wirklich schneller fahren.

    Innerorts 25 Meilen =.40 Km, oder noch langsamer.

    Und praktisch alle Amerikaner halten sich daran und fahren sehr rücksichtsvoll.



    Da kann ich auch noch so ein Müsterchen aus den USA beisteuern:

    Meine allererste USA-Reise führte mich ab San Francisco mit einem einmotorigen Kleinflugzeug durch verschiedenen westliche Staaten, unter anderem nach Las Vegas. Dort fuhren wir mit dem Mietauto dem "Strip" entlang. Ich war Fahrer und hielt ordnungsgemäss genau vor dem Rotlicht an. Dumm war nur, dass das Rotlicht nicht wie bei uns VOR der Kreuzung stand, sondern mitten AUF der Kreuzung an Seilen aufgehängt war. Somit stand ich ahnungsloser Schweizer mitten auf der Kreuzung, wobei der querende Verkehr grün hatte... Der als Beifahrer fungierende Flugzeugpilot wies mich dann dezent darauf hin, dass ich 15m vorher anhalten sollte. Nun ja, das passiert einem einmal, dann weiss man es.

    Interessant war nun: Kein einziger hat gehupt oder mir den Vogel gezeigt, alle fuhren sehr rücksichtsvoll um mich herum. Offensichtlich sind sich die Bewohner von Las Vegas ahnungslose Touristen gewohnt. Man stelle sich aber vor, was in dieser Situation in Zürich passiert wäre...

    Etwas, das man hierzulande auch nicht so kennt: 4-Seitige Stopstrassen an Kreuzungen, d.h. jeder, egal woher er kommt muss anhalten und fährt erst nach Kontrollblick weiter. Bei uns baut man lieber teure Kreisel, in den USA tuns vier Tafeln für wenig Geld auch...

    Die Tarife für Geschwindigkeitsübertretungen sind in den USA allerdings horrend. Auf meiner Hochzeitsreise bin ich einmal, aus dem Yellowstone-Park in Wyoming kommend, in so eine Radarfalle gefahren. Nach dem Passieren der Parksignalisation wieder auf der offenen Landstrasse beschleunigte ich auf 55m mph, in der Annahme, dass die Temporestriktion innerhalb des Parks nun zu Ende sei, nicht ahnend, dass diese weiter galt. Prompt hat mich dann ein Police-Officer angehalten und mir einen Bussenzettel gegeben, mit dem Hinweis, bei Nichtbezahlen müsse ich "appear to court", was ich natürlich ignorierte und zu Hause den Bussenzettel ins Ferienalbum klebte.

    Bei der nächsten Einreise in die USA habe ich dann ganz schön gebibbert, ob ich nun wohl im berüchtigten dicken Buch der Einwanderungsbehörde stünde, was aber offensichtlich nicht der Fall war. Mittlerweile, nach 9/11 sind die Untaten der Besucher elektronisch erfasst und ich habe keine Ahnung, ob meine Verkehrsbusse inzwischen im Computer gespeichert ist. Ich habe jedenfalls keine Lust, anstelle von Ferien eine gewisse Zeit im Gefängnis abzuwarten, bis der Fall vor dem Einzelrichter verhandelt wird. Auch konnte mir noch niemand die Verjährungsfristen für Verkehrsdelikte in den USA nennen.

    Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erleben...



    Ich musste schmunzeln. Ich bin eine deutsche, bei uns fährt man 100 außerorts^^



    Die Regeln in der Schweiz gelten auch für Touristen. Die Polizei freut sich besonders über Raser aus Deutschland. Wer hierzulande meint, für ihn gelten die Gesetze nicht und dann noch mit etwas mehr als 100 im achziger blocht, der kann nicht nur das Billet, sondern auch gleich noch das Auto abgeben und mit der Bahn zurück nach D fahren. Die Regelung "Via Sicura" ist da gnadenlos, das musste schon mancher Tourist erfahren, der ziemlich abrupt vom Porschefahrer zum Fussgänger geworden ist.

    Eine kleine Bemerkung zu Swisslotto noch am Rande:

    Die Landeslotterie hat ihre Website vor einigne Wochen neu gestaltet. Seither kann ich keine Kontaktmails mehr an Swisslotto absetzen und auch das Einlösen von Replay-Gewinnen ist nicht mehr möglich.

    Swisslotto meint nun, mein Browser und mein Betriebssystem seien veraltet.

    Ich frage mich nun einfach, wer ist für wen da? Wegen Swisslotto werde ich mir sicher keinen neuen Computer kaufen. Ich werde mein Windows VISTA so lange brauchen, bis Microsoft den Support einstellt, denn ich habe noch diverse alte 32-Bit-Applikationen auf diesem PC am Laufen, welche unter Win 8 oder 10 garantiert nicht mehr funktionieren. Zu Windows VISTA ist der IExplorer 9 die höchste Version, welche auf dieser Plattform läuft. IEplorer 11 gibt es nicht für VISTA.

    Einfach ganze Benutzergruppen von der Nutzung des schweizer Lottos auszuschliessen, bloss weil der Anwender eine angejahrte, aber durchaus gut funktionierende Soft- und Hardware nutzt, grenzt an Diskriminierung und die ist bekanntlich gemäss Bundesverfassung verboten.

    Websitenprogrammierer, welche nicht mal in der Lage sind, eine Plattform so zu programmieren, dass diese unter jedem Betriebssystem und jedem Browser läuft, können mir gestohlen bleiben, denn unfähige sogenannte "EDV-Fachleute" gibt es zu Hauf.

    Sobald mein Lottoabonnement ausläuft, werde ich mein Glück mal im deutschen Zahlenlotto versuchen, das hat sogar noch den Vorteil, dass bei grösseren Gewinnen keine Verrechnungssteuer abgezogen wird. In Deutschland sind nämlich Lottogewinne steuerfrei.

    Scheinbar interessiert hier USEDOM niemanden... Ich muss gestehen, ich war auch noch nie dort. Von hier aus ist es ja auch ein wenig weit zu reisen.

    In der Zeit, wo wir kleinen Nachwuchs hatten, haben wir uns auf Ziele in der Nähe beschränkt. Warum muss es denn gleich ein Ziel an der Ostsee sein, das ist doch rund 800 km von hier entfernt. Für zweijährige Kinder machen weder lange Autofahrten noch irgendwelche Flugreisen Spass, das Vergnügen setzt erst etwa mit dem Schulalter ein, vorher ist es für alle nur purer Stress.

    Was ich hingegen als Alternative empfehlen kann, sind Campingferien. Wer keinen eigenen Wohnwagen hat, kann an vielen Plätzen für die Ferien einen solchen wochenweise mieten.

    Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Sie in der Deutschschweiz wohnen. Da würde sich z.B. Camping am Murtensee anbieten. Von dort aus kann man mit dem Auto Tagesausflüge auf den Mont Chasseral oder zum Mont Vully machen und im dortigen Weinanbaugbiet sich gleich noch mit Wein direkt vom Winzer eindecken. Avenches mit seinen römischen Ruinen liegt auch gleich nebenan. Der Campingplatz in Avenches verfügt über einen sehr schönen, flachen Sandstrand, der auch für Kleinkinder gut ist, natürlich nur, wenn die Kinder beaufsichtigt werden. Mit unserem Kleinen haben wir seinerzeit die bekannte Dreiseenfahrt sowie die Aareschiffahrt gemacht mit dem Kursschiff, das ist sehr entspannend und auch für kleine Kinder geeignet.

    Wer es gerne etwas wärmer hat im Sommer, dem kann ich das Tessin empfehlen. Den Gotthardstau umgehen Sie elegant, wenn Sie in der Wochenmitte und nicht gerade zu Beginn der Schulferien anreisen, was mit kleinen Kindern ja kein Problem sein sollte. Tenero mit seinem grossen Campingplatz "Campofelice" ist auch mit der Bahn ideal zu erreichen. Dort kann man Wohnwagen oder auch Chalets in diversen Grössen mieten und der riesige Platz ist für kleine Kinder ideal, weil innerhalb des Platzes praktisch autofrei. Auch dort ist ein grosser Badestrand vorhanden. Wem Wohnwagen nicht zusagen: Campofelice betreibt auch ein Hotel dort.

    Das Tessin bietet auch viele Ausflugsmöglichkeiten: Für kleine Kinder ein absolutes Superziel ist das Swissminiatur in Melide, mit dem Zug leicht zu erreichen. Von Tenero aus mit dem Auto ist der Stausee mit der Verzasca-Staumauer wo James Bond schon Bungeejumping gemacht hat nach wenigen Kilometern leicht zu erreichen. Auch eine Schiffahrt zu den Borromäischen Inseln im Lago Maggiore bietet sich für kleine Kinder an.

    Während der Zeit, wo wir kleinen Nachwuchs hatten, haben wir mit dem eigenen Wohnwagen nur Campingferien gemacht, wobei wir auf riesige Distanzen zum Wohnort bewusst verzichtet haben.

    Ich hoffe, ihnen mit meinen Vorschlägen etwas Entscheidungshilfe zu Ferien mit Kleinkindern geliefert zu haben. Alle erwähnten Ziele verfügen über eine Website, wo nähere Informationen abrufbar sind. Lassen Sie die Forenleser wissen, wie ihre Entscheidung zum Ferienort ausgefallen ist.

    Freundliche Grüsse

    Pardon, aber wo haben Sie fahren gelernt?

    ad Beispiel 1:

    Auf Landstrassen ausserorts ist nicht 100km/h erlaubt, sondern 80 km/h. Der mit 80 km/h fahrende Lenker verhält sich also absolut korrekt. Drängler von hinten pflege ich normalerweise komplett zu ignorieren.

    Auf Autostrassen sind 100 km/h erlaubt, auf Autobahnen 120 km/h, aber Landstrassen halt "nur" 80 km/h, was im Interesse der Verkehrssicherheit zu akzeptieren ist, denn im Gegensatz zu Autostrassen und Autobahnen sind Landstrassen nicht eingezäunt und nicht kreuzungsfrei.

    ad Beispiel 2:

    Hupen im Kreisel ist meistens völlig überflüssig. Der in den Kreisel einfahrende ist vortrittsbelastet, unabhängig davon ob Sie ihr Vortrittsrecht mit der Hupe durchsetzen oder nicht.

    ad Beispiel 3:

    innerorts gilt generell 50 km/h, aber ausserorts ist 80 und nicht wie von ihnen behauptet 100 km/h. 70 innerorts ist 20km/h zu viel und wird, wenn es blitzt sehr teuer plus Billet weg. Das geht dann nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren.

    Mannomann, das lernt man doch in der Fahrschule, ist aber wahrscheinlich schon eine Weile her....

    Seit längerer Zeit verfolge ich die Postings von @ Sofaheini.

    Es ist mir völlig bewusst, dass eine demente Person die Umgebung aufs äusserste belasten kann.

    Hier kommt nun eindeutig Eigennutz vor Fremdnutz. sofaheini schreibt ja auch, dass er selber sehr leidet unter dem Zustand und das wirkt sich auf die Arbeitsfähigkeit und somit auf den (sicheren?) Arbeitsplatz aus.

    Die Konsequenz daraus heisst nun halt: Pflegeheim einfach, Demenzabteilung. Das ist immer noch besser, als wenn der Partner sich einen Herzinfarkt holt und der Sohn letztendlich in der Psychiatrie landet. So weit darf Elternliebe einfach nicht gehen!

    Die Heime haben ausgebildetes Personal, welches gewohnt ist, mit "schwierigen" Patienten umzugehen, im Gegensatz zur Familie zu Hause.

    Da darf der finanzielle Aspekt keine Rolle spielen. Was ist sofaheini lieber? Gesund und wenig Geld oder Erbschaft in Aussicht, dafür in der Klapsmühle. Diese Frage muss jeder für sich selber beantworten.

    Bei einem Heimeintritt ist halt zu prüfen, wie weit reichen die Finanzen: AHV, Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen und allenfalls Sozialhilfe decken die Kosten. Ein Heim wird keine demente Person auf die Strasse stellen, bloss weil kein Geld da ist, um den Aufenthalt zu bezahlen.

    Also sofort die Gemeinde kontaktieren, Hilflosenentschädigung der höchsten Stufe beantragen und Ergänzungsleistungen anfordern. Die Behörden sind dazu verpflichtet, diese Leistungen auszurichten aufgrund der Gesetzgebung, aber sie tragen einem das Geld nicht nach, den Antrag muss man schon selber einreichen. Wenden Sie sich allenfalls an die Pro Senectute, die beraten Sie gerne, wenn Sie sich überfordert fühlen mit dem Behördenkram. Allenfalls nehmen Sie mit der KESB ihrer Region Kontakt auf und lassen ihre Mutter verbeiständen (für finanzielle Angelegenheiten). Dann kann sich der Beistand mit den Behörden herumschlagen.

    Aber eben: Tun muss man es; hier im Forum zu klagen, erleichtert vielleicht die Seele, aber bringt sonst nichts. Amtsstellen reagieren nicht auf Forumeinträge.

    Ich wünsche viel Erfolg bei den Behördengängen!

    Und noch etwas: Sie sind nicht allein mit diesem Problem, es gibt tausende ähnlich gelagerte Fälle in der Schweiz.

    Leider kann ich ihnen mit DPD nicht weiterhelfen. Ich versende nicht mit DPD.

    Mich stört aber prinzipiell, dass in den Dörfern täglich mindestens vier verschiedenen Kurierdienste hintereinder herfahren, um Pakete auszuliefern. Zuerst kommt die Post, dann erscheint UPS, DPD, Fedex und vielleicht auch noch DHL. Ich kann schlicht nicht nachvollziehen, was das soll. Das Paketmonopol der Post hätte nie gelockert werden dürfen in einem so kleinen Land wie der Schweiz.

    Die Post hat kürzlich ja in einem Test des "Kassensturz" in einem Leistungsvergleich als Beste abgeschnitten und ist erst noch günstiger als die Privaten. Von diesen hört man ja nur Schlechtes, vor allem in Bezug auf die Entlöhnung und die Arbeitsbedingungen der Fahrer. Wenn ich Ware aus dem Ausland bestelle, bestehe ich beim Lieferanten immer darauf, dass das Paket mit der "guten alten Post" und nicht mit einer Privatfirma spediert wird. Wenn der Lieferant nicht daruf einsteigt, hat er halt einen Kunden verloren.

    Habe ich vom Absender die Sendungsnummer erhalten, kann ich jederzeit im Web den Standort meiner Lieferung einsehen.

    Früher hiess es, die amerikanische Post sei sehr unzuverlässig, mittlerweile hat sich aber die Situation überall massiv verbessert. Meine USA-Pakete sind immer sehr schnell hier eingetroffen und auch ein Vesand nach Russland hat einwandfrei geklappt inkl. Sendungsverfolgung.

    Melden Sie den Fall ihrer Rechtschutzversicherung. Diese wird über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Forderung eintreiben. Wichtig ist, dass eine Unfallmeldung an die Unfallversicherung ihres Sohnes gemacht wird, damit allfällige Spätforderungen aus dem Zahnschaden (zweite Zähne!) auch später noch geltend gemacht werden können und die Unfallversicherung allenfalls Regress auf den Unfallgegner nehmen kann.

    Eine Strafanzeige kann zusätzlich gemacht werden, bewirkt doch eine solche meistends die Erhöhung der Bereitschaft, zu kooperieren.

    Haben Sie abgeklärt, ob die Schule über eine Unfallversicherung für die Schüler verfügt, welche auch den Schulweg abdeckt?

    Sie fragen, wieviele Steckdosen man erwarten könne. Nun, da gibt es wohl keine gesetzlichen Vorgaben. Besonders in älteren Häusern wurde seinerzeit oft an den Installationen gespart, da vor Jahrzehnten elektrische Geräte eher als Luxus angesehen wurden als heute. Auch wurden früher die einzelnen Stromkreise nur mit 6 A abgesichert, heute ist 10A mit ensprechend höherem Drahtquerschnitt Standard.

    Als Mieter wussten Sie bereits bei Abschluss des Mietvertrages, wo und wieviele Steckdosen in der Wohnung vorhanden sind. Wollen Sie mehr Komfort, als der Mietvertrag hergibt, bleiben die Kosten wohl an ihnen hängen.

    Ein FI-Schalter macht durchaus Sinn, denn er erhöht die Sicherheit. Ich habe einmal beim Reparieren eines alten Röhrenradios an die Anodenspannung gefasst und der FI-Schalter hat zuverlässig die Spannung sofort abgeschaltet. Ich weiss nicht, ob ich andernfalls diesen Beitrag noch schreiben könnte...

    Die Problematik der fehlenden Steckdosen ist durchaus bekannt, manche Leute behelfen sich mit Verlängerungskabeln und Steckdosenleisten, was aber indirekt die Brandgefahr infolge Überlastung erhöht. Eine fachgerecht installierte zusätzliche Steckdose, richtig abgesichert und durch einen FI-Schalter geschützt ist die bessere Lösung.

    Selber habe ich beim Hausbau in jedem Zimmer an jeder Wand eine Dreifachdose installieren lassen, das erspart die exzessive Verwendung von Verlängerungskabeln und verhindert Stolperfallen. Dazu kam pro Etage ein FI-Schalter, damit bei einer Störung nicht gleich das ganze Haus abgeschaltet wird. Bei einem Neubau sind die zusätzlichen Kosten vernachlässigbar, wird so etwas erst nachträglich eingebaut, kostet es wesentlich mehr.

    Sprechen Sie mit dem Vermieter, allenfalls kann beim Auszug die Dose am neuen Ort belassen werden. Ein Rückbau macht nicht immer Sinn.

    Werter Nussgipfel,

    tja, dumm gelaufen ist man versucht zu sagen. Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt...

    Nachtruhestörung ist ein heikles Gebiet. Davon können alle ein Lied singen, welche in der Stadt unter einer Flugschneise oder an einer Partymeile wohnen.

    Aber zuerst einmal meine Glückwünsche zum 20. Geburtstag und lassen Sie sich die Laune nicht verderben wegen des Vorfalles. Man ist schliesslich nur einmal 20.

    Zu ihren Fragen:

    - Die Frage der Nachtruhestörung ist je nach Kanton und Gemeinde meist in einer "Gemeindeordnung", "allgemeine Polizeiverordnung" oder so ähnlich geregelt. Dieses Dokument ist in praktisch allen Gemeinden via Internet einsehbar, ansonsten auf der Gemeinde anrufen.

    - Die Polizei (je nach Ort Gemeindepolizei, Kantonspolizei oder Stadtpolizei) kann keine Bussen vor Ort ausstellen, da Nachtruhevergehen nicht unter die Ordnungsbussenregelung im Strassenverkehr fallen, wo ein vereinfachtes Verfahren gilt.

    - Die Polizei rapportiert an die Gemeinde / das Statthalteramt / Bezirksamt oder wie die Sache je nach Kanton heisst, stellt also lediglich den Tatbestand fest. Von dort wird dann eine Bussenverfügung ausgestellt, welche mit Gebühren belastet ist, welche wiederum schnell einmal die eigentliche Bussenhöhe übersteigen kann.

    - Gegen diese Verfügung können Sie Rechtsmittel ergreifen (Einsprache), z.B. mit dem Hinweis, dass nicht Sie persönlich den Lärm verursacht haben, sondern eine Drittperson.

    Ich bin allerdings nicht in der Lage, ihnen die Erfolgschancen einer Einsprache zu prognostizieren. Vermutlich wird man ihnen vorhalten, als Veranstalter hätten Sie eine besondere Sorgfaltspflicht, dass eine Veranstaltung nicht ausartet. Bleibt die Einsprache erfolglos, kommen weitere Gebühren auf Sie zu. Sie können versuchen, auf dem Statthalteramt, Staatsanwaltschaft oder wie das bei ihnen heisst, den zuständigen Sachbearbeiter zu kontaktieren und abzuklären, wie die Chancen sind.

    Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, übergeben Sie das Dossier der Versicherung, wenn nein, schliessen Sie eine solche ab! Kostet nicht viel, ist aber Gold wert. Wenn Sie Arbeitnehmer sind: Diverse Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern günstige Verträge für Rechtschutzversicherungen an.

    Wichtig: Die Fristen für eine Einsprache sind normalerweise relativ kurz. Verpasst man die Frist, wird die Busse rechtskräftig.

    Sie können natürlich, anstelle einer Einsprache, auch mit dem "Schlagzeuger" reden und ihn überzeugen, dass er die Kosten der Busse trägt und dafür sorgen, dass diese auch innert Frist bezahlt wird. (Sonst wird es noch teurer). Eine andere Variante wäre, unter den 30 Partygästen eine Geldsammlung zu veranstalten...

    Ansonsten: Regen Sie sich nicht zu fest auf, sondern buchen Sie den Vorfall gelassen unter dem Kapitel "Lebenserfahrung" ab. Es gibt schlimmeres im Leben.

    Gruss vom Eidgenoss

    p.s. Lassen Sie die Foristen wissen, wie es ausgegangen ist!

    Mit solche querulatorischem Verhalten werden Sie sich wohl nicht viele Freunde machen...

    Die SUVA und die Krankenkassen benötigen die Unterlagen, um genau abklären zu können, was wann genau vorgefallen ist inklusive allfällige Vorerkrankungen. Dies dient zur Beurteilung einer Leistungspflicht, sobald verschiedene Versicherungsträger involviert sind.

    Wenn Sie nun die Datenerhebung blockieren, wird ihr Fall einfach nicht erledigt und Sie werden sehr lange auf ihr Geld warten müssen. Dem Patienten ist zuzumuten, alles Nötige zur Abklärung beizutragen und dazu gehört nun einmal auch die Auskunftgabe an die Versicherer (was halt auch die Entbindung vom Arztgeheimnis der behandelnden Ärzte einschliesst.)

    Abe eben: Jedem das Seine...