Abgelehnt. Grund: Informieren Sie sich gefälligst selber vorher. Sie haben ja eine Broschüre erhalten. Die Gesetze sind ungerecht und zugunsten des Staates und das war schon zur Zeit von Jesus so, der unschuldig war und von Pilatus verurteilt wurde. Kein Mensch kann da Gerechtigkeit hineinbringen. Wir warten darauf, dass der Herr Jesus zurück kommt und die Ungerechtigkeit und den Tod in den Abfalleimer tut, den Feuersee. Dann gibt es einen neuen Himmel und eine neue Erde, worin Gerechtigkeit herrschen wird.
Beiträge von jusmeistar
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Danke Silvio, dass du mich gewarnt hast vor diesen Leuten hier. Man muss wirklich vorsichtig sein, ich spüre das schon, vor allem dann, wenn sie sich nicht sauber verhalten.
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Na ja, Sozialversicherungsberater. Es ist wirklich nicht in Ordnung, dass du Silvio_Berlusconi mit dem richtigen Namen nennst. So etwas tut man nicht, wenn man sauber sein will! Versteh auch nicht, warum du ihren richtigen Namen kennst!
Eigentlich versteh ich auch nicht, wie man sich mit dem Nicknamen Silvio_Berlusoni bezeichnen mag. Dieser Sextyp ist doch sooo abstossend. Das passt nicht zu Ihnen, denn Sie schreiben sehr verständnisvoll und menschlich. -
Hallo Silvio_Berlusconi. Danke für deine Tipps. Deine Nachricht kam allerdings zu spät, denn ich musste den Brief gestern auf die Post bringen und bin um 15:30 Uhr weggefahren. Na ja, schauen wir mal, ob etwas geht.
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Hallo Silvio_Berlusconi. Danke für deine Tipps. Deine Nachricht kam allerdings zu spät, denn ich musste den Brief gestern auf die Post bringen und bin um 15:30 Uhr weggefahren. Na ja, schauen wir mal, ob etwas geht.
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Hallo Silvio_Berlusconi. Es tut echt gut, wie du schreibst, so verständnisvoll und menschlich. Kämpfen ist wirklich nicht mein Hobby. Ich möchte meine Ruuuuhhhhee und meinen Friiiieeeden!!! Diese Mistgesetze sind echt ein Stress! Wenn ich endlich einen Job hätte, dann hätte ich auch endlich meine Ruhe von Mistgesetzen. Ist schon sehr unangenehm, dass man solchen unlauteren Gesetzen ausgeliefert ist und sich nicht wehren kann. Versteh ich gar nicht, dass es da keinen Selbsthilfeverein oder so etwas gibt. Für alles andere gibts auch Selbsthilfevereine.
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Ist es so nun ok?
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie lehnen die Anspruchsberechtigung auf kontrollfreie Tage vom 9.-16.8.2013 ab und ich erhebe Einsprache, denn sie müssen bewilligt werden.
Am 8.3.2013 begann meine neue Rahmenfrist. Zu diesem Zeitpunkt begann ich meine Ferien im August zu organisieren, wurde aber vom RAV-Berater nicht aufgeklärt, dass meine nicht bezogenen kontrollfreien Tage mit Beginn der neuen Rahmenfrist gestrichen werden. Die Aufklärung geschah erst zwei Wochen vor meinen Ferien, als wir im Gespräch die Ferien besprachen. Die Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäss Art. 27 ATSG verpflichtet die Behörde, mich darüber aufzuklären, dass nicht bezogene kontrollfreie Tage verfallen und nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen werden können, was unterlassen wurde. Hätte ich davon Kenntnis gehabt, dass meine kontrollfreien Tage verfallen, dann hätte ich die Ferien 15 Tage später organisiert, weil dann die 120 Tage erfüllt gewesen wären, und dann hätte mir die Arbeitslosenkasse nicht das Geld von 5 Tagen wegnehmen können. Da ich ein freier Mensch sein möchte, befremded es mich sowieso, dass man 120 Tage abwarten muss um in die Ferien zu gehen. Es sollte reichen, dass man 120 Tage angemeldet war und ob man die Ferien am Anfang dieser Zeit oder am Ende nimmt, sollte keinen Einfluss haben.
Gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts gehört es auf jeden Fall zum Kern der Beratungspflicht, eine Person darauf aufmerksam zu machen, dass Ihr angekündigtes Verhalten den Leistungsanspruch gefährdet (BGE 131 V 472 S. 478 ff. Erw. 4.3; Urteil 9C_771/2012 vom 25. Juni 2013 Erw. 3).
Zudem steht im Gesetz und in der Verordnung keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das Verfallen von nicht bezogenen kontrollfreien Tagen, und Verwaltungsweisungen wie Kreisschreiben sind weder für mich als Versicherten noch für die Gerichte verbindlich.
Freundliche Grüsse -
Ich hätte bei Beginn der neuen Rahmenfrist darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass meine kontrollfreien Tage gestrichen werden.
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Zwei Wochen vorher, also am 19.7.2013 hat mich der RAV-Berater wegen den Ferien gefragt, mich darauf hingewiesen, dass ich es zwei Wochen vorher zu melden habe und dann hat er gleich abgeklärt, wieviel Tage ich kontrollfrei habe. Dann war es aber schon zu spät, da alles organisiert war. Man hätte mir im März sagen sollen, dass ich erst nach 120 Tagen Ferien nehmen darf.
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Ich versteh nicht ganz. Warum "Anbeter"?
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Könnten Sie bitte bald antworten, weil ich den Brief heute Nachmittag auf die Post bringen möchte. Danke.
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Hallo Sozialarbeiter. Habe ich mit dieser Einsprache Chance oder soll ich Ihrer Meinung nach noch etwas ergänzen?
Einsprache zur Verfügung Nr. ......
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie lehnen die Anspruchsberechtigung auf kontrollfreie Tage vom 9.-16.8.2013 ab und ich erhebe Einsprache, denn sie müssen bewilligt werden.
Am 8.3.2013 begann meine neue Rahmenfrist. Die Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäss Art. 27 ATSG verpflichtet die Behörde, mich darüber aufzuklären, dass nicht bezogene kontrollfreie Tage verfallen und nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen werden können, was unterlassen wurde. Im Februar habe ich begonnen, meine Reise im August 2013 zu organisieren. Hätte ich davon Kenntnis gehabt, dass meine kontrollfreien Tage verfallen, dann hätte ich die Ferien 15 Tage später organisiert, weil dann die 120 Tage erfüllt gewesen wären, und dann hätte mir die Arbeitslosenkasse nicht das Geld von 5 Tagen wegnehmen können. Da ich ein freier Mensch sein möchte, befremded es mich sowieso, dass man 120 Tage abwarten muss um in die Ferien zu gehen. Es sollte reichen, dass man 120 Tage angemeldet war und ob man die Ferien am Anfang dieser Zeit oder am Ende nimmt, sollte keinen Einfluss haben.
Zudem steht im Gesetz und in der Verordnung keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das Verfallen von nicht bezogenen kontrollfreien Tagen und Verwaltungsweisungen wie Kreisschreiben sind weder für mich als Versicherten noch für die Gerichte verbindlich sind.
Freundliche Grüsse -
Danke für Ihre Bemühungen, mir das zu erklären.
Wenn ich meine Ferientage nicht in der ersten Rahmenfrist nehme, sondern in die zweite Rahmenfrist rüberschiebe und sie dann nehme, habe ich deswegen am Schluss nicht mehr Geld in der Tasche. Auch im Geschäftsleben werden nicht genommene Ferientage ins nächste Jahr rübergenommen. Bitte geben Sie mir die Email des Bundesrates, damit ich diese Frage direkt klären kann. -
Ich versteh das nicht: "Wenn jemand innerhalb der Rahmenfrist seinen Anspruch auf kontrollfreie Tage nicht (oder nicht) vollständig benutzt, aber die gesetzlich erlaubte maximale Anzahl der Taggelder erhalten hat, dann kann er nachher nicht sagen, dass er nun nachher noch kontrollfreie Tage beziehen möchte, da er auch an kontrollfreien Tagen Taggelder erhalten würde und somit mehr als das Maximum der in der Rahmenfrist erlaubten Taggelder erhalten würde. Er hat ja bereits innerhalb der Rahmenfrist das Maximum an Taggeldern bezogen. Dieses Beispiel funktioniert auch wenn man anschliessend eine neue Rahmenfrist hat und dort wiederum einen neuen Anspruch auf Taggelder hat. Denn auch dort könnte man das Maximum an Taggeldern mit kontrollierten Tagen beziehen und dann nachher sagen, dass man ja unkontrollierte Tage hätte nehmen können und nun noch kontrollfreie Tage möchte. Wenn man diese aber bekommen würde, würde man auch an diesen kontrollfreien Tagen Taggelder bekommen und würde dann mehr als das Maximum der Taggelder erhalten." Können Sie das bitte an einem praktischen Beispiel erläutern?
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Sorry, allzusehr wollte ich nicht beleidigen, aber Ihr "Ich habe nicht gefragt..." war auch nicht sehr höflich.
Sie haben nun viel interessantes geschrieben, aber diesen Satz: "Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat dies in SVR 2000 AlV Nr. 8 S. 25 damit begründet, dass sonst eine versicherte Person zunächst unter Verzicht auf kontrollfreie Tage den gesamten Anspruch einer Rahmenfrist ausschöpfen, hernach den Bezug kontrollfreier Tage verlangen und damit insgesamt eine höhere als die maximal zulässige Anzahl Taggelder beziehen könnte" habe ich nicht verstanden. Mir scheint, dass sich die Kasse gegen etwas absichern will, was nicht nötig ist und daher die Angemeldeten ungewollt beraubt. Ich habe im Februar 2013 begonnen mit der Planung, zwei Wochen im August nach Brasilien zu reisen. Ich bin doch ein freier Mensch und darf Ferien nehmen, wann ich will, ohne dass man mich dafür bestraft. Es waren 105 Tage ab Anfang neuer Rahmenfrist im März 2013 bis zu meinen Ferien im August. Wenn ich 15 Tage später Ferien gemacht hätte, wäre ich nicht bestraft worden. Diese Regeln sind sehr unsinnig und behindern die Freiheit des Menschen. Ich konnte nicht 15 Tage später fliegen, da wir zu viert unterwegs waren und die Reise anfangs Schulferien gemacht werden musste. Insgesamt war ich auch in der zweiten Rahmenfrist 120 Tage angemeldet und es sollte egal sein, wann man die Ferien bezieht, Hauptsache man ist 120 Tage angemeldet. Diese Regeln müssen revidiert werden, und ich möchte das beantragen, denn sie sind wirklich total unsinnig. Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine. -
Hallo Sozialversicherungsberater, Wo ist deine Weitsicht? Mich interessieren die Rahmenfristen nicht und die Gesetze erlauben dem RAV, den Angemeldeten zu berauben. Wer hat das Gesetz gemacht, sodass bei Rahmenfristenwechsel alle Anspruchszähler auf Null gestellt werden dürfen? Ferientageansprüche werden auf Null gestellt, damit das RAV den Angemeldeten berauben kann? Dieses Gesetz ist nicht gerecht und muss ergänzt werden! Bitte teilen Sie mir mit, wer die Gesetze macht, damit ich eine Ergänzung des Gesetzes beantragen kann. Einspruch darf ich erheben bis am 12.10.2013. Der Ombudsman hilft mir nicht, weil er diese ungerechten Gesetze unterstützt.
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Doch. Die Verfügung habe ich erhalten.
Meine erste Rahmenfrist begann im 03.2011. In diesen beiden Jahren habe ich 12 Monate gearbeitet, sodass die Rahmenfrist verlängert wurde, nachdem ich heftig darauf bestanden hatte. -
Hallo
Im 2012 bezog ich im August 5 Tage bezahlten Urlaub.
Im 2013 erlaubt die ALV wieder nur 5 Tage unbezahlten Urlaub und bestraft mich mit 5 Tage unbezahlten Urlaub, nachdem ich zuerst 8 Monate temporär gearbeitet habe und danach beständig Zuhause geblieben bin. Nicht einmal 10 Tage bezahlten Urlaub erlauben sie. Damit sie nicht bezahlen müssen, also zu ihren Gunsten, haben sie sich tausende von Regeln ausgedacht.
Auch jemand, der beim RAV angemeldet ist, sollte mindestens 10 Tage im Jahr in die Ferien dürfen. Wer hilft mir?
LG
ju