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    Anordnung einzelner Ferientage

    In der Regel sind die Ferien im laufenden Dienstjahr zu gewähren, wobei zwei Wochen zusammenhängen müssen. Diese gesetzliche Bestimmung (Art. 329c Abs. 1 OR) soll den durch die Ferien angestrebten Erholungswert gewährleisten, der sich erst nach einer gewissen Akklimatisierungszeit richtig einstellt. Nicht nur die zwei durch das Gesetz angeordneten zusammenhängenden Ferienwochen, sondern die gesamten Ferien dienen der Erholung, weshalb sämtliche Ferien grundsätzlich in jeweils mehreren zusammenhängenden Tagen zu gewähren sind. Der Bezug einzelner Ferientage oder sogar Ferienhalbtage soll daher nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers erlaubt werden, wobei der Arbeitgeber das Recht hat, den Bezug einzelner Ferientage zu verweigern, wenn dies den Ferienzweck – also die Erholung durch längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz – vereiteln würde.

    Zuerst mal sind 2 Stunden rumrennen für ein Kind nichts ausergewöhnliches. Mein Sohn ist als Kleinkind mit dem Bobbycar stundenland rumgerast in der Wohnung meiner Mutter.


    Dann hat man kaum eine Chance sich gegen Kinderlärm zu wehren. Kinder sind immer im Recht.


    ABER: Ich kann sie vollkommen verstehen. Habe selber eine Eigentumswohnung. 1. OG. Im Parterre wurde die Wohnung nach ca. 6 Jahren verkauft und es kam ein Junges Paar rein. Innert kurzer Zeit waren da 3 Kinder und meine Ruhe auf dem Balkon vorbei. Keine Mittagspause nicht.

    Ich bin dann zu meinem Partner gezügelt (Geplant). Hier leben wir mitten im Dorf. Gleich neben der Hauptbushaltestelle. ca. 8-10 Buse pro Stunde fahren an uns vorbei. 100 Meter weg ist der See mit einem Hallenbad und einem grossen Parkplatz. Ein Tennisplatz daneben. Fazit: Hier ist es viel ruhiger als in meiner Wohnung mit 3 Kindern.


    Haupthema war an der letzten Eigentümerversammlung die Familie im Parterre. Nun hat man auch noch ein Trampolin aufgestellt und es gibt den ganzen Tag Lärm und gehüpfe bis in das erste OG. Im Haus herscht ziemlich miese Stimmung und die Familie im EG der ist das alles EGAL.


    Alles was Sie machen können ist mit der Familie reden (was wahrscheinlich nichts bringt). Die Verwaltung auch angesprochen. Das ist es. Sonst haben Sie keine Handhabe dagegen.

    Auch dass sie dem Verwalter, wie selber geschrieben, mündlich gedroht haben, war nicht wirklich gut und hat wahrscheinlich das ganze noch verschlimmert. Auch unsere externe Verwaltung weigert sich, etwas zu unternehmen.

    Ja man kann prinzipielle jemanden zwingen per Gericht, seine Wohnung zu verkaufen. Aber ehrlich, soweit ist es noch lange nicht. Da muss sehr viel passieren.

    Aber ev. müssten Sie halt doch über einen Verkauf nachdenken und etwas ruhiges suchen. Einen anderen Ausweg sehe ich da jetzt nicht gerade.


    PS. Meine Wohnung ist nun seit fast 3 Jahren vermietet und meine Mieter haben es anscheinend gut im Haus.

    Sie waren wohl noch nie ernstlich Verunfallt und brauchten Physio. Sonst würden Sie so etwas sicherlich nicht rauslassen.

    Wie mühsam ist es, jweisl nach 9 Anwendungen, welche bei grösseren OP (f.e. Kreuzband) innert 2-3 Wochen verbraucht sind, wieder zum Arzt zu rennen und eine neue Verordnung zu bekommen. Sicherlich gibt es Übungen die man zu Hause machen kann, aber für vieles braucht es eben halt auch Maschinen etc.

    Und ganz wichtig, Zu hause machen ist sicherlich Ok und wenn man in einer Physio ist, bekommt man üblicherweise auch Übungen dazu, welche man machen muss. Aber jemand muss einem die richtigen Übungen zeigen und auch überwachen, dass diese richtig gemacht werden.


    Ja man kann zu Hause viel machen und das sollt man auch. Aber was ist besser. Zu Hause, ohne aufsicht und dann falsch, so dass man entweder etwas anderes kaputt macht, oder es halt einfach nicht hilf. Oder man geht regemässig zur Physio und kann betreut richtig trainieren. Ich denke die Folgekosten von falsch ausgeführten Übungen zu Hause, kann man wahrscheinlich mit den Kosten der Physio gleichsetzte.

    Selten so was von unübersichtliches gesehen. Schade. Wieder mal etwas Verschlimmbessert.

    Ach ja, Die Leute beim Beobachter wissen selber nicht, was wie funktioniert.

    Habe mich gemeldet, da ich ja seit einer Woche nicht mehr ins Forum reinkam.

    Die hatten keine Ahnung davon dass das Formu gar nicht geht. Geholfen haben Sie mir darum halt leider auch nicht.


    Schade.

    Ich glaube eher nicht. Sie können es ja gar nicht beweisen. Und niemand wird es ihnen bestätigen.


    Ab sofort keine Referenzen mehr abgeben. Sie könnnen in der Bewerbung schreiben, dass die Referenzen angefragt werden sollen. Dann können Sie ruhig erzählen, dass Sie von der Firma keinen Lohn bekommen haben und vor Gericht mussten und Sie deshalb von denen keine Referenz mehr bekommen können. Aber ein Zeugnis müsste ja da sein. Also das benutzen.

    Transmitter


    Die 12 Tage sind 60% von 20 (also 4 Wochen) Ferien. Das heisst sie kann 4 Wochen Ferien machen und muss dafür die 12 Ferientage hergeben.


    Möchte Sie mehr als diese 4 Wochen Ferien nehmen, dann wären es unbezahlte Ferien. Aber das ist ja nicht üblich, sonder eher wenn man eine längere Auszeit nimmt.

    Das mit den unbezahlten Ferien ist natürlich völlig falsch!


    12 Tage Ferien sind runtergerechnet 60% auf 20 Tage. Somit hat sie 4 Wochen Ferien.

    Und warum dann nicht einfach den Gegenvorschlag annehmen? Den wie sie sagen, ev. wird das Gesetz ja dann sowieso nie umgesetzt.

    Wenn jemand heutzutage keinen Schweizer Wohnsizt mehr hat und erst noch Ausländer ist, dann will keine Bank mehr ein Konto führen.
    Wir kennen sogar Schweizer die für ein paar Jahre ins Ausland gingen, 5 Banken haben abgeleht, das PK Geld solange zu parkieren. So ist das heutzutage mit den Banken.

    Sie habens wohl nicht verstanden!


    Wir stimmen über ein ganzes Gesetz ab. Und dort stehen nun mal verschiedene Dinge drinn. Aber wenn Sie nicht differenzieren können, dann ist das doch Ihr Problem und nicht das der restlichen Bevölkerung.

    Es geht nicht, dass der Eigentümer einen Notfallschlüssel besitzt!!!!
    Auch nicht, wenn es im Mietvertrag stehen würde, was aber da gar nicht vorgesehen ist. Das ist schlicht gegen das Recht des Mieters. Dass es trotzdem gemacht wird, ist eine andere Sache!


    Bei einer Schliessvorrichtung kann man nicht einfach ein neues Schloss einbauen lassen. Die Schlüssel sind nummeriert und können nur durch die Verwaltung oder den Eigentümer nachbestellt werden, Deshalb geht auch einfach Schloss auswechsel nicht. Ausser man hat noch eine alte Türe und einen separaten Schlüssel dazu.


    Und wenn man bei der Mietsache Veränderungen vornehmen will, dann muss das vorher mit dem Eigentümer/Vermieter besprechen. Der Mieter darf das nicht einfach so machen.


    Da sich hier alle irgendwie illegal und auf Abwege begeben, lass ich das so jetzt stehen. Aber so einen Vermieter wünsche ich niemandem,
    Ausziehen und zwar sofort!

    Sie müssen sich die PK ausbezahlen lassen. Sie müssen es der PK melden und dann muss eine Abmeldebestätigung der Gemeinde an die PK gehen. Danach bekommen Sie das Geld ausbezahlt. Ich nehme mal an, es wird dann direkt besteuert, wie es bei einer Auszahlung in der Schweiz üblich ist.


    Eine direkte Überweisung an eine Rentenkasse ist nicht möglich, da es ins Ausland geht, und eben die Steuern noch abgezogen werden.


    Sie können dann mit dem Geld machen was Sie wollen. In die Rentenkasse einbezahlen, oder auch sonst anlegen.


    Haben Sie keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz, besteht kaum eine Möglichkeit, das Geld hier anzulegen. Ein spezielles Rentenkonto bekommen Sie nicht mehr und es in der Auffangaufrichtung zu lassen, bringt auch nichts, Dann wird es einfach mit 65 ausbezahlt.

    Ganz klar. Der Vermieter hat kein Recht darauf, einen Schlüssel zur Wohnung zu haben. Er darf, auch wenn er einen hat, diese NICHT benutzen. Auch wenn er der Eigentümer der Wohnung ist. Auch nicht im Notfall! Kenne einen solchen Vorfall persönlich. Die Feuerwehr musste die Türe aufbrechen. Auch ein Hauswart darf keinen Generallschlüssel mehr haben. Ob das gut oder schlecht ist, lasse ich hier so stehen.


    ABER: der Mieter darf nicht einfach die Schlösser auswechseln. Das geht heute auch gar nicht mehr. Üblicherweise hat man heute ja Schlösser mit einem Schlüssel für alles. Da geht Schloss auswechseln gar nicht. Man müsste das über die Verwaltung/Eigentümer machen lassen. Die sind nämlich alle persönlich auf die Wohnung nummeriert.


    Das der Eigentümer im Haus die Tür offen lässt und die Fenster öffnet, dagegen können Sie nicht viel machen. Sie können den Vermieter schriftlich bitten, dieses zu unterlassen. Aber Sie haben keinen Einfluss darauf, ob er das unterlässt oder nicht.


    Natürlich darf er Ihre Wohnung nicht betreten ohne Ihr OK. Nur können Sie das beweisen? Dann können Sie den Vermieter schriftlich auffordern, dies zu unterlassen, da Sie ihn sonst anzeigen werden.


    Aber ohne dass Sie etwas beweisen können, geht auch hier gar nichts. Nur ein "Gefühl" gilt nicht, es müssen Beweise her. Ohne Beweise wird die Polizei sicher nichts unternehmen.


    Es ist eine unerfreuliche Situation und ganz ehrlich. Einzige Lösung. So schnell wie möglich raus dort.

    Krankgeschrieben heisst nicht, dass man sich zu Hause einigeln muss und nichts machen darf. Darum sollte das Übernachten bei der Freundin kein Problem sein.


    Die Schule stellt ja kein Problem dar, da die Hand ja nicht belastet wird. Und es gibt auch kein Konflikt mit dem Gesetz.


    Im übrigen bestimmt nicht der Arbeitgeber, was man machen darf und was nicht, sondern der Arzt.