Es freut mich, dass Sozialversicherungsberater trotz anderslautenden, früheren Äusserungen RISK weiterhin beratet.
Um Missverständnisse auszuschliessen:
Auch ich bin der festen Meinung, dass pauschalisierende, rassistische Äusserungen – auch wenn sie im Affekt aus Frust und Enttäuschung und nicht gezielt Fremdenhass schüren wollen - nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
Weiter:
- M.E. könnte das Ausschlagen einer lukrativen Erbschaft, nur weil man Schulden hat, unter Umständen als versuchte Gläubigerschädigung interpretiert werden.
- Betreffend Erbschaft könnte man sich auch fragen: Ob, wie und wann man eigene Erben vor einer Annahme der Erbschaft warnen will.
Kurze Frage, von was reden Sie? Was für rassistische Äusserungen? Welche Erbschaft?