Was mit AlltoBill via Kreditkarte bezahlt wird muss wiederum nach spätestens 30 Tagen beglichen werden, dann dafür aber inkl. der zusätzlichen AlltoBill Gebühren - was das bringen soll, keine Ahnung.
Wünsche viel Glück.
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Was mit AlltoBill via Kreditkarte bezahlt wird muss wiederum nach spätestens 30 Tagen beglichen werden, dann dafür aber inkl. der zusätzlichen AlltoBill Gebühren - was das bringen soll, keine Ahnung.
Wünsche viel Glück.
Was konktret soll das Bezahlen via Kreditkarte durch AlltoBill bringen, ausser, dass sie dann von dir zusätzlich 3% Gebühren (2.99%) einkassieren?
Da nimmst du besser PayPal, da kostet Geld überweisen via Kreditkarte nichts.
So wie es aussieht sind "Maltese Capital Services AG" & "USM Capital AG" Briefkasten-Firmen in England ohne Handelsregister-Eintrag und ohne Sitz in der Schweiz. Die CH-Adressen werden ebenfalls Briefkästen sein, die angegebenen Tel.Nummern Call Center oder ähnlich. Das Geld ist also wahrscheinlich auf nimmerwiedersehen weg.
Ich würde trotzdem checken ob eine Anzeige bei der Polizei möglich ist und das Ganze der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma melden.
.....und noch was - auf den nächsten Polizeiposten vorbei gehen und eine Anzeige wegen Betrug erstatten.
Die haben dich über den Tisch gezogen.
Altbekannter Nepp. Es wird ein Kredit versprochen, und wenn sie dich am Haken haben wird zuerst eine "Kaution" verlangt. Nach Zahlung der "Kaution" hörst du nichts mehr.
Die hatten nie vor dir auch nur 1 Franken zu überweisen. Die ganze Abzock-Masche dieser Gauner beruht darauf, dass die Geschädigten nach Zahlung der Kaution infolge finanzieller Notlage und Angst vor weiteren Kosten nichts gegen sie unternehmen.
Die USM Capital AG ohne weiter Zeit zu verlieren sofort für die CHF 1050 inkl. Verzugszins betreiben und nicht die Faust im Sack machen.
Bei den Telecom Anbietern vorher immer die Webseite checken was gerade für Angebote laufen.
Wenn der Salt Mitarbeiter ihnen tatsächlich gesagt hat, dass es "keine besseren Konditionen" für sie gibt hat er sie entweder bewusst angelogen oder total keine Ahnung von seinem Job. Die CHF 29.90 für Swiss plus Abos usw. gibt's bei Salt seit x Monaten.
Gemäss OR 220, Art. 23 & 24 und speziell Art. 28 ist der Vertrag meiner Meinung nach ungültig.
Hart bleiben und denen am besten schriftlich mitteilen, dass der Vertrag gemäss obiger Gesetzesartikel ungültig ist uns sie ihn hiermit widerrufen, aber gerne bereit sind, ihn zu den aktuellen Swiss Plus Abo Konditionen für CHF 29.90 gem. der Salt Webseite weiterzuführen. Wenn sie das weiter ziehen würden hat Salt meiner Meinung nach keine Chance.
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Die Frage ist was genau der Motorschaden und was dessen Ursache ist. Bevor das nicht klar ist ist bei "wie gesehen und gefahren" nichts zu machen.
Der Wagen hat ja 4 Tage und 400 km gehalten. Wäre der Motorschaden bereits 500 Meter oder 1 Kilometer nach der Fahrzeug-Uebergabe passiert wäre es besser, aber selbst dann müsste zuerst dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass der Schaden durch sein Verschulden passiertist, er Sachen verschwiegen hat etc. etc.
Ich würde zuerst mal mit deinem Bekannten sprechen und sehen wie er darauf reagiert und sich dazu stellt.
Bei vielen wenn nicht den meisten dieser Kreditkarten landet man bei der "Swisscard AECS" welcher der CS gehört - was das für ein Laden ist siehe am besten anhand der Bewertungen hier:
https://www.google.ch/search?&…3149:0x8521a21d181cdc28,1,
Tragischerweise landet man auch bei den kostenpflichtigen
Versionen der meisten Kreditkarten - Mastercard, AmEx usw. - bei der gleichen
"Swisscard AECS".
.... wenn ich ihm es nicht innert 3 Arbeitstagen sende würde er Anzeige machen wegen betrug...
....dämliches Gefasel.....was ist das für ein Depp???
Wenn der jetzige Käufer nicht fähig ist eine gültige Versandadresse mitzuteilen ist das nicht dein Problem. Du hast den Artikel ordnungsgemäss geliefert und dieser kam infolge Unfähigkeit Käufer (Adresse) oder Post (Zustellung) retour.
Ich würde dem Käufer folgendes SCHRIFTLICH kommunizieren:
Entweder er gibt dir eine gültige, funktionierende Versandadresse an und bezahlt IM VORAUS die CHF 10.50 plus das erneute Porto, oder er teilt dir seine Bankverbindung (IBAN usw.) an und du überweist ihm den Kaufbetrag ABZÜGLICH der dir entstandenen Versandkosten retour. ENDE DER DISKUSSION.
Die Frage ist hier höchstens, WIE SCHWIERIG es ist, den Artikel, den du verkauft hast erneut zu verkaufen - also wie froh du bist, dass er weg ist, und ob DU allenfalls gewillt bist, hier dem Käufer entgegen zu kommen.....zBsp. da es sonst wieder x Monate oder ein Jahr dauern würde, bis du wieder einen Käufer für den Artikel gefunden hast.
Hallo, danke für die Antwort.
"....ein zukünftiger Arbeitgeber möchte sich sicher sein, dass der Arbeitnehmer nicht auch bei ihm nach kurzer Zeit wieder kündigt .......und ob diese Gründe nicht auch bei Ihnen zutreffen könnten. Arbeitgeber haben Angst, dass Mitarbeiter zu anspruchsvoll oder launisch sind und nach kurzer Zeit wieder kündigen."
Ich war dort 7 Jahre. Sollte nach so einer Zeitdauer also nicht ein Thema sein, ausser 7 Jahre gelten heute als "kurz".
Am Besten wirkt es, wenn Sie sagen, dass Ihnen ihre alte Stelle zwar gefallen hat, aber nach einer Weile zur Routine geworden ist, es dort keine Weiterentwicklungsmöglichkeiten gab und sie gerne ein neues Unternehmen oder neue Aufgaben, Möglichkeiten an einer neuen Stelle etwas zu lernen oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten gesucht haben.
Genau so ist es.
Grüsse Sepp
Hallo
"...Wenn Sie hingegen mit Monaten und Jahren arbeiten...."
War so gedacht, lässt ich aber problemlos ändern. Sie meinen vermutlich so:
1996 - 2002 Firma W
2002 - 2007 Firma X
2007 - 2010 Firma Y
2010 - 2013 Firma Z
anstelle von:
04/1996 - 07/2002 Firma W
08/2002 - 10/2007 Firma X
usw. usf.
Sie müssen damit rechnen, dass sich ein potentieller Arbeitgeber, der den Lebenslauf liest, fragen wird, was der Grund für die Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses war. Dazu wird er in das Arbeitszeugnis von der letzten Stelle schauen. Wenn dort steht, dass Sie den Arbeitgeber auf einen Wunsch verlassen haben (also selbst gekündigt) haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie im Vorstellungsgespräch danach gefragt werden, warum Sie gekündigt haben. Dann müssen sie aufpassen, was Sie sagen, damit Sie nicht als launisch und unzuverlässig und jemand, der vielleicht bald wieder kündigt eingeschätzt werden
Ja, ich habe gekündigt. Da der ehemalige Arbeitgeber meinen Weggang bedauerte und das Zeugnis Top ist sollte dies bei einem Vorstellungsgespräch kein Thema sein.
Grüsse Sepp
Hallo Sepp
Das nennt sich doch heuet Sabbatical und wird ja auch von vielen Firmen so angeboten. Energie und Lebenslust tanken sind die richtigen Stichwörter, zuwenig Zeit gehabt für ausgedehnte Reisen während der letzten Jahre im Beruf, die Dich sehr beansprucht hatten. Die Suche nach Neuem, Unbekannten und wieder mal auf seine Fremdsprachenkenntnisse angewiesen sein.
Es muss einfach immer der positive Aspekt betont werden nicht - ausgebrannt, keine Energie mehr, Burn-Out Syndrome etc.
Super, doch noch jemand...Danke für die Antwort:-)
Ist schon klar, dass so was nicht als Burn-Out, ausgebrannt und Lebenskrise zu verpacken ist. Ist es ja auch nicht. Aber unter was für eine Rubrik im Lebenslauf nehmen? "Reisen" oder "Verschiedenes"? Sonst noch ein paar Rubriken Vorschläge? Ist schon ein paar Jahre her seit der letzten Bewerbung...
Grüsse Sepp
Danke noch für die vielen Tips und Antworten. Ist ja richtig was los hier...
Hallo allerseits
Meine letztes Arbeitsverhältnis endete im August 2013. Anschliessend war ich jetzt 4 Monate auf Reisen - zum privaten Vergnügen und nicht zwecks Weiterbildung, Sprachaufenthalt etc. - und bin jetzt seit 2 Wochen zurück.
Wie und wo erwähnt man dies heutzutage bei der Stellensuche im Lebenslauf?
Besten Dank im voraus und Gruss
Sepp