Beiträge von Blumenstrauss

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    Vielen Dank Sozialversicherungsberater
    Ich bin ein bisschen schwer von Begriff.. kurz zusammengefasst.. So wie sie schreiben hätte ich die Unfallversicherungskosten von der Sozialhilfe zugut.. Die Deckung für die Alternativersicherung allerdings nicht.

    - Meine Frage wäre jetzt noch wegen der Prämienverbilligung. Diese wird ja über meine ganze Police berechnet. Also Grundkosten, Unfall und Alternativ. So "profitiert" die Gemeinde von dem Zuschuss, den ich zu einem Teil "Alternativ-versicherung) ja selber zahle. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dass ich einen Teil der Prämienverbilligung im Verhältnis meiner Kosten der Alternativversicherung bekomme?

    Als Sozialhilfebezüger hat man Anrecht auf Prämienverbilligung bei den Krankenkassen. Diese fällt sogar doppelt so hoch, damit die Gemeinden mehr an ihre Unkosten haben. Der Sozialbezüger hat keinerlei Nutzen von der Prämienverbilligung..
    Nun übernimmt die Sozialhilfe die KVG - Die Grundversicherungskosten. Allerdings die Kosten für Alternativversicherung, Unfallschutz oder Kurversicherung übernimmt die Sozialhilfe nicht. Der Sozialhilfeempfänger muss diese Kosten (rund 90.00 pro Monat selbst übernehmen.. und kann diese auch nicht via Prämienverbilligung profitieren, die ja über die ganzen Krankenkassen-Prämien berechnet werden. Mich dünkt, hier stimmt etwas nicht...

    Danke für Hilfe und Info über rechtliche Lage und allefalls über ein mögliches Vorgehen.

    Nun wohne ich schon ein paar Jahre in einer 2.5 Zi Dachwohnung. Im Winter zieht es durch alle Ecken und so habe ich im Schlafzimmer kaum mehr wie 16 - 18 Grad, je nach Windstärke. Auch im Bad ist es kühle 18/19 Grad.

    Lieber Sozialversicherungsberater

    Ich bin wirklich geplättet und gleichzeitig fasziniert über ihr detailliertes Wissen. Vielen Dank für ihre Antwort. Leider habe ich nur wenig verstanden, da ich in diesem Fachchargon nicht geübt bin. Doch glaube ich zu verstehen, dass wohl die neue Regelung der Fahrtspesen mir KEIN zusätzliches Einreichen meiner Autoversicherung ermöglicht. Das ist gut zu wissen, vielen Dank. Ich glaube so gerechnet macht es wohl auf das Jahr dann keinen "grossen" Unterschied mehr zu meinen vorherigen Berechnung, aber es ist jetzt klar und das ist gut.

    Wegen dem Entscheid. Für mich wurde eine Berrechnung erstellt, eine Mix aus den Kosten meine Whg und Krankenkasse, allg. Auslagen den ich dann unterschrieben habe. Mein Teilzeitjob kam kurz nach diesem Entscheid zu stande und ich erhalte einfach immer eine Differenzberechnung (Auszahlung) zu dem berechneten Entscheid. Das alles ist jetzt etwas mehr als ein Jahr her.

    Sozialversicherungsberater:

    Hallo.. ich wollte mich nochmal melden wegen beschriebenen Thema.. Nach Versendung ihres Absatzes Fahrtspesen an meine Gemeinde.. waren diese sehr erstaunt wie ich zu solchen Informationen komme... Jedenfalls habe ich für Januar rückwirkend und für Februar 0.65 CHF/Km Fahrtentschädigung erhalten. Was für ein Glück.. Vielen DAnk Sozialversicherungsberater für ihre Hilfe.

    Nun stellen sich mir natürlich noch zwei Fragen und bitte sie um eine Antwort wenn möglich:

    - Habe ich Anspruch auf eine "Anpassungs-Rückvergütung" meiner Fahrspesen des letzten Jahres als ich jeweils pauschal rückvergütet worden bin oder wäre dies anmassend und ergäbe evt. sogar Restriktionen für mich?

    - Das Sozialamt hat mir jeweils die Autoversicherung bezahlt und einmal von 1.5 Jahren eine Autoreparatur. Muss ich anstehende Autokosten nun mit dem erhöhten Ansatz in Zukunft selber bezahlen oder darf ich auch hier auf die Hilfe des Sozialamtes hoffen?

    Vielen Dank für ihre Antwort

    Gruss Blumenstraus

    Mamu.. noch mal zur ursprünglichen Frage...

    Einkaufen im nahen Deutschland ist bei vielen Produkten wirklich lohnenswert.. Zum einen wegen dem zurzeit immer noch günstigen Kurs, zum anderen aber vor allem wegen der Mehrwertsteuer, die in Deutschland 19 % beträgt. Da wir Beträge bis 300 CHF einführen können ohne SchweizerMWST zu zahlen, bekommen wir die ganzen 19 % vergünstigt. Das heisst.. im Laden beim einkaufen an der Kasse sagen "bitte ein Ausfuhrzettel".. Die Dame füllt dann so ein Teil aus wo die MWST sep. ausgewiesen ist. Mit diesem Formular an der Grenze.. am deutschen Zoll abstempeln lassen (schauen nach "Ausfuhr"), dann über die Schweizer rollen, sich zu Hause freuen ab dem günstigen Einkauf und beim nächsten Einkauf den gestempelten Ausfuhrzettel wieder mitnehmen und an der Kasse abgeben.. Die 19 % MWST bekommt man dann zurückerstattet. Die Ausfuhrzettel sind ca. 3 - 6 Monate, manchmal auch ein Jahr gültig. Sind Einkäufe grösser als 300 CHF gilt das selbe Prozedere, doch hier muss am CH-Zoll angegeben werden, was eingekauft wurde. Dann muss man die CH-MWST wieder zahlen, was so um die 8 % ist.. - Achtung auch wegen Mengen.. von Fleisch, Öl, Alkohol etc... Entsprechende Infos am CH-Zoll verlangen.

    Internet-Einkauf via Deutschland.. Da ich grenznah wohne habe ich in Deutschland eine Postadresse... Diese können über Postämter erstellt werden und sollten nichts kosten. Pakete können dann dahin gesendet werden, was vielmals viel günstiger ist, wie wenn sie in die CH geschickt werden und nebst den teuren Postgebühren noch zusätzlich Zollgebühren anfallen. Lasse ich mir das Paket nach Deutschland senden fallen die Versandgebühren weg und ich muss höchstens bei meiner Postadressen-Stelle 1-2 Euro Umtriebsgebühren zahlen. Geschickte Ware nach Deutschland hat jedoch nicht den Anspruch der MWST-Rückerstattung.. aber dafür der MWST-Zahlung am CH-Zoll, wenn der Betrag höher ist als erlaubt.

    Ich wohne direkt an der Grenze... Mir fällt auf, dass wir Grenznahen vor allem Food einkaufen, dann alle Drogeriemärkte stürmen und natürlich auch im Modebereich und Möbel Schnäppchen kaufen.. Einkaufen im nahen Deutschland oder Österreich ist also je nach Produkt lohnenswert..

    .. und ja.. natürlich immer den nahen Hofladen beglücken, die Handwerker im Dorf, die Migros oder Coop im Städtchen.. Doch wenn die Geldbörse brennt.. dann ist Einkaufen im Umland eine echte Alternative.. Auch vor allem weil es in den Städten wirklich tolle günstige Shops gibt.

    heribert.. vielen Dank für ihre Inputs.. auch betreffend des Fahrtenbuch.. Das ist eine gute Idee..

    Sozialversicherungsberater... vielen Dank für die umfassende Antwort...auch gerade für andere hier im www, die die selben Probleme haben eine herrliche Schatzkiste von Informationen..

    Ich bin mit den vielen Links und "Gesetzesausdrücken" gerade ziemlich überfordert und verstehe mehrheitlich nur Bahnhof. Doch habe ich den Abschnitt mit den Fahrtkostenansätzen herauskopiert und mit einer höflichen und freundlichen Weise meinem Sozialarbeiter geschickt. Ich bin gespannt, was sich deswegen ergibt und werde sie auf dem Laufenden halten.. NB: Mir ist aufgefallen, dass man wirklich sich kaum getraut als Sozhilfeempfänger einen Mucks zu machen, eben gerade wegen dieses finaziellen Abhängigkeit. Doch ist es glaube ich auch wichtig, für seine Bedüfnisse einzustehen, auch wenn hier ein Machtgefälle herrscht. Vielen Dank für die Unterstützung.

    Hallo miteinander

    Leider bin ich seit einer Weile nach vergeblicher Stellensuche in die Sozialhilfe abgerutscht. Das Glück ist, ich habe nun einen Teilzeitjob gefunden. Leider trägt mich das Einkommen noch nicht und so erhalte ich eine Differenzauszahlung vom Sozialamt.

    Ich arbeite an unterschiedlichen Orten in der Umgebung, bin mit sehr viel Material unterwegs und somit auf mein Auto angewiesen. Vom Sozialamt habe ich die Autoversicherungskosten bezahlt bekommen. Für meine Anfahrtswege bekomme ich ausschliesslich die Benzinkosten.

    Alle anderen Autokosten.. wie Pneu, PP, Unterhaltskosten liegen in meiner Verantwortung. - So ist es nun so, umso mehr ich arbeite, umso mehr Kosten entstehen für mich privat. Da ich sonst über keine finanziellen Reserven mehr verfüge nehme ich laufend Geld auf um meine Kosten irgendwie zu decken. -

    Natürlich bin ich bestrebt so schnell wie möglich aus der Sozialhilfe wieder auszusteigen. Doch im Moment ist es so, als wäre mein Engagement ein sich stetig vergrösserndes Loch.

    Ich frage die Forengemeinschaft nun an, was ich tun soll.. Habe ich das Recht zum Beispiel, dass ich vom Sozialamt eine KM-Entschädigung bekomme die die Unterhaltskosten miteinschliesst. Oder stehen mir vielleicht die Kosten zu, wie wenn ich öffentliche Verkehrsmittel benutzen würde.

    Sollte ich diesen Job lieber aufgeben und das Auto verkaufen und nichts mehr machen bis ich eine Anstellung finde, die mich vom Sozialamt befreit.

    Was steht mir vom Sozialamt für Arbeitswege und Wege wie Arzt etc. wirklich zu.. Wer weiss mehr...

    Ich danke ihnen über alle hilfreichen Inputs und Tipps.

    Herzlich Blumenstrauss w, 45, ch