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    Oder den kantonalen Datenschützer selber zur Atkeneinsichtprüfung hinschicken!

    Der hat schliesslich als Einziger das Recht auf Einsicht in ALLE Unterlagen.

    Wenn's keinen zuständigen kantonalen Datenschützer bei Euch hat, wende Dich an den eidgenössischen Datenschützer und frag ihn, ob er Dir helfen kann, oder wohin Du Dich sonst wenden kannst.

    Nike

    @ Deatheye

    Also, habe mich mal soweit im Internet kundig gemacht. Ich finde hier absolut NICHTS, was im Kanton Aargau gesetzlich bewilligt wäre, um solche Haus-Kontrollen (bzw. Fotografieren der Wohnung) bei ANMELDUNG für Sozialhilfebezug rechtfertigen oder gar bewilligen würde!

    WAS man hingegen findet, das sind - aus dem Kanton Aargau (also dieses "Sozialhilfe- und Präventionsgesetz" als "SPG" gibt es auch NUR im Kanton Aargau unter diesem Begriff), das sind die "Anmelde-Formulare" für die Sozialhilfe im Kanton Aargau. Da wird zum Schluss dann auch erwähnt:

    "Jeder Antrag um Sozialhilfe löst einen kurzen Hausbesuch bei der Klientel aus. Der Besuch wird von den Mitarbeitenden der Sozialen Dienste ausgeführt. Dabei geht es darum, sich einen kurzen Überblick über die Lebenssituation der Klientel zu verschaffen. Der Besuch dauert ca. 15 Minuten, wird protokolliert und von den Anwesenden unterzeichnet. - Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienst, welche den Hausbesuch durchführen, unterstehen wie alle anderen Personen dem Amtsgeheimnis (§ 45 SPG). - Der Unterzeichnete ersucht um materilelle Hilfe und erklärt hiermit vom Hausbesuch Kenntnis genommen zu haben. Ort/Datum/Unterschrift ..."

    Also erstens:

    Bei diesen Worten wird nirgendwo ein Gesetz aufgeführt, mit welchem diese Hausbesuche gerechtfertigt wären und dass dies datenschutzmässig geprüft und auch bewilligt wurde.

    Zweitens:

    Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass Fotos von der Wohnung gemacht werden dürften, und dass auch dies datenschutzmässig erlaubt wäre.

    Drittens:

    Auf jener Anmeldung, wo ich diese Worte zum Schluss gefunden habe, stand NICHT einmal etwas drauf von wegen "Projekt", ... was es ja anscheinend sein soll!

    Viertens:

    Diese Worte hängen im ANHANG, bzw. zum Schluss einer Anmeldung für Sozialhilfebezug, womit ein Antragsteller somit GENÖTIGT wird, seine Unterschrift unter diese BEDINGUNGEN zu setzen (die rechtlich nicht klargestellt sind).

    An dieser Stelle ist nochmals zu betonen: Ein "Projekt" darf nicht unter ZWANG erfolgen, sondern muss auf freiwilliger Basis geschehen.

    Fünftens:

    Der § 45 vom SPG (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz) wird hier erwähnt. - Ich zitiere, wie dieser genau lautet:

    " § 45 Schweigepflicht

    1. Personen, die sich mit dem Vollzug dieses Gesetzes befassen, unterstehen dem Amtsgeheimnis.

    2. Das Amtsgeheimnis bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit bestehen."

    Nun, dieser Paragraph beinhaltet also keinesfalls die gesetzliche BEWILLIGUNG dessen, dass diese Hausbesuche bei einer Anmeldung bei der Sozialhilfe durchgeführt werden dürfen! - Es geht hier nur um das Amtsgeheimnis, nichts anderes.

    Sechstens:

    Es ist sehr fraglich, wer diese "Mitarbeitende des Sozialen Dienstes" eigentlich sind. - Transparenz wäre hier sehr wichtig. Schiesslich will man wissen, ob das jetzt ausgebildete Leute sind, oder gar die Polizei oder Dedektive. - Es könnte ja auch die Putzfrau aus dem Sozialen Dienst selber sein ...! Tz! WER weiss das schon?

    Siebtens:

    Wenn schon Fotos von der privaten Wohnung gemacht werden, muss auch hier eine Datenschutzbestimmung IM TEXT (wo man unterzeichnen muss) aufgeführt sein, WAS mit diesen Fotos geschieht, und wie diese datenschutzmässig behandelt werden. DIESE Angaben fehlen hier völlig.

    Zitat des Ganzen:

    Da ich nichts Weiteres darüber gefunden habe (wie schon so oft), gehe ich davon aus, dass hier die Sozialhilfebehörden im Kanton Aargau ungesetzlich vorgehen, dass diese ganzen Hausbesuche bei Anmeldung bei der Sozialhilfe - insbesondere das Fotografieren der Wohnung - unerlaubt, und ganz besonders aus Datenschutzgründen, NICHT erlaubt sind!

    Tja, es wird einfach GEMACHT!

    Clevererweise nennt es die Sozialhilfebehörde ein "Projekt", so dass sie damit - im Falle eines Falles - dann doch nicht so schlecht dastehen müssen und sie es schnell wieder zurückziehen können. Falls NICHTS passiert, nie jemand reklamiert, ja sich nicht mal der Datenschützer darum kümmert, dann werden sie es natürlich weiter durchziehen, klar. Und wenn sich die "entsetzten Stimmen über den ach so schlimmen Sozialhilfemissbrauch" häufen und mehren, und sie laut genug sind, ... dann wird auch der Datenschützer irgendwann klein beigeben und muss sein Datenschutzgesetz auflockern ...

    Also WEHRT EUCH, Ihr aargauerischen Antragsteller bei der Sozialhilfe, geht zum Datenschützer, rennt ihm von mir aus auch die Türe ein, oder geht zum eidgenössischen Datenschützer (oder zur SKOS) um dort zu reklamieren. - DAS hier geht jetzt wirklich zu WEIT!

    Nike

    @ Dome

    " ... Es gibt übrigens noch nicht einmal in allen Kantonen einen Ombudsmann... "

    Ich weiss, deshalb habe ich Deatheye ja angeraten, sich notfalls an den Nachbarkanton zu wenden.

    Grundsätzlich wäre das aber eine Frage der Einwohner eines Kantons, ob diese sich dafür politisch einsetzen wollen, dass sie in ihrem Kanton auch einen Ombudsmann (oder Ombudsfrau) haben wollen. - Wenn bei den Einwohnern aber kein Bedürfnis danach ist (scheint ja eben immer alles rechtens zu laufen mit den Behörden?), wird sich wohl auch nie jemand darum kümmern.

    Also: Auch an dieser Stelle wäre doch einfach wieder mal zu erwähnen:

    Das Volk ist der Chef (der sagt, wo's lang geht), und nicht die Politiker!

    Jaja. ;)

    Naja, ... wobei es - letztendlich - natürlich auch immer fraglich ist, was und wieviel Kompetenz dann letztendlich ein Ombudsmann überhaupt hat ...

    @ Deatheye

    Was es natülich auch noch gäbe, wohin Du Dich wenden kannst, das wäre der Datenschützer. - Kantonal, sofern Ihr einen habt, und sonst halt den eidgenössischen Datenschützer. (Den gibt es hier jetzt eidgenössisch.)

    Du kannst hier durchaus reklamieren, wenn Du Dich jetzt - durch das erzwungene Fotografieren in Deiner Wohnung - in Deiner Intimsphäre verletzt fühlst!

    Bitte TU es, und reklamiere! - Ich kann Dir garantieren, dass diese Reklamation eben die WENIGSTEN Sozialhilfebezüger machen, weil sie ANGST haben vor der Behörde (Angst davor, negativ "aufzufallen", so dass man sie ja bestrafen könnte), oder weil sie die Kraft nicht haben, sich damit auseinandersetzen zu müssen. - Und WEIL dann letztendlich eben die WENIGSTEN darüber reklamieren (auch weil Klienten meistens meinen, es sei RECHTENS, was die Behörde macht), sieht sich der Kanton / die Politik darin bestärkt, was sie tun, und dann TUN sie's eben grundsätzlich. - Und dann tun es ALLE Kantone.

    Im Zweifelsfalle - sofern der Datenschützer Dir Recht gibt, versteht sich (aber ich meine, das tut er!) - kannst Du einer Sozialhilfebehörde auch eine Beschwerde einreichen, oder gar eine rechtliche Klage gegen sie machen (wobei hier zu empfehlen wäre, einen Anwalt hinzuzuziehen, sofern Du einen findest, der es machen will).

    Ich werde mich demnächst auch mal kundig machen, was es mit diesem "Präventionsgesetz" eigentlich so auf sich hat ...

    Nike

    @ Deatheye

    Gib mal beim googeln "Ombudsstellen Schweiz" ein (oder ähnliches), da findest Du sicherlich etwas, wo Du kantonal, bzw. auch nach Gemeinde, den zuständigen Ombudsmann (Ombudsfrau) finden kannst.

    (Einen "eidgenössischen Ombudsmann" gibt es, glaub ich, leider noch immer nicht.)

    Zur Not kannst Du Dich auch an einen Ombudsmann im Nachbarskanton wenden. Der kann sich zwar nicht direkt für Dich einsetzen, aber er kann Dir sicherlich sagen, was Du machen könntest oder wie die Gesetzeslage aussieht.

    Auch die SKOS selber (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) ist immer eine gute Adresse, wenn man solche "Neuerungen" bei der Sozialhilfe anfragen will. - Nur, versuche da vielleicht, die Antwort nicht nur telefonisch, sondern gleich auch schriftlich zu erhalten.

    LG Nike

    Na nett, jetzt gibt es sogar noch ein "Präventionsgesetz"!?

    Tz! Warum führt man eigentlich nicht auch für Steuersünder ein "Präventionsgesetz" ein? Oder für alle Parksünder?

    Oder - au ja! - ein "Präventionsgesetz" für Versicherungs-Betrüger, das würde sich doch voll lohnen! (Wahrscheinlich wäre da die Missbrauchrate nämlich an die zweimal hundertmal höher als bei der Sozialhilfe, wetten?)

    Nein im Ernst, die Sache hier bei der Sozialhilfe müsste man genauer anschauen. (Nur: WER macht's? Angeblich finden es ja immer alle so toll und richtig, wie die Sozialhilfebehörde vorgeht.)

    Schau'n wir es uns mal an:

    Erstens ist dieses angebliche "Präventionsgesetz" ja "nur" mal ein Pilot-Projekt, demnach sei hier zu prüfen, ... ob dies mit gesetzlichem Zwang von der Behörde überhaupt gemacht werden darf. (z.B. Ombudsmann fragen!)

    Zweitens gibt es grundsätzlich für die Abklärung einer Mittellosigkeit keinen Grund, einen Hausbesuch tätigen zu müssen, wenn sämtliche Unterlagen und Belege als Beweis vorgelegt worden sind. Und zwar hat man dies NIE getan, weil a) dies eine sehr intime Angelegenheit ist und somit die persönliche Würde verletzen kann, und b) es sowieso nicht ausschlaggebend ist, WIE der Sozialhilfe-Antragsteller in seiner Wohnung lebt.

    Zu a) Hier ging es bisher also tatsächlich nur immer darum, dass ein "Dedektiv" oder "Kontrolleur" (sie werden kantonal überall anders bei der Sozialhilfe genannt) NUR bei möglichem VERDACHT auf Missbrauch für einen Hausbesuch eingesetzt wurde. (Z.B. bei der vermuteten Annahme, dass der Klient doch nicht alleine wohnt, so wie er es in seiner Anmeldung bei der Sozialhilfe angegeben hat). Und selbst dann HAT der Klient immer noch das Recht gehabt, einem solchen "Kontrolleur" oder "Dedektiv" den Zugang in seine Wohnung zu verweigern.

    So, und nun wird dieses "Recht" offenbar auch wieder ausgehebelt, und die Sozialhilfe versucht nun auf einem anderen Weg - offenbar mittels einem Präventionsgesetz - zu seinen KONTROLLEN zu kommen, die es sonst eben NICHT machen darf.

    (Es ist IMMER zuerst NUR ein "Pilot-Projekt", ... und kurze Zeit später wird es in allen Kantonen dann als "normal" betrachtet.)

    Man muss sich das also mal vorstellen, dass also auch zukünmftig ein jeder, welcher Antrag bei der Sozialhilfe stellt, zuerst noch "Hausbesuch" bekommt, wo sein Zuhause kontrolliert wird (WAS auch immer kontrolliert wird, genau DAS ist dann ja eben sehr fraglich, denn WER kontrolliert diese "Kontrolleure" dann eigentlich? Ich meine, wir kennen ja die Geschichten von wegen Hauskontroll-Besuche, wo dann "ganz legal" Schubladen mit Unterwäsche durchsucht werden, usw.!)

    Womit wir gleich zu b) gelangen: Es ist bereits klar geregelt, dass Haushaltgegenstände KEINE Thematik sind für die Abklärung einer Bedürfdigkeit bei der Sozialhilfe! Also ob der Antragsteller nun eine Marken-Kaffeemaschine da in der Küche rum stehen hat oder eine Stereoanlage im Wohnzimmer ... das spielt alles keine Rolle, denn diese Gegenstände dürfen ihm NICHT genommen werden. (Es sei denn, er hat da im Wohnzimmer noch einen echten Picasso für 5 Millionen an der Wand hängen, ... DANN wäre es natürlich was anderes, klar, das wäre schliesslich ein Vermögen! - Aber Hand auf's Herz: WER hat schon einen Picasso zu Hause, und meldet sich dann noch bei der Sozialhilfe an??)

    Item, es geht hier darum, dass dies Gegenstände des Lebens sind, die man auch VOR dem Sozialhilfebezug bereits angeschafft hat, und die man somit behalten darf. (Einen Picasso müsste man selbstverständlich angeben, klar.)

    Es gibt hier also eigentlich absolut keinen Grund - zumal keinerlei solche Missbräuche bekannt sind (von solchen "Picasso"-Fällen zu Hause!) - dass man jetzt neuerdings den Stand des Haushaltes eines Antragstellers bei der Sozialhilfe auch noch prüfen müsste! Zum einen wäre dies gesetzlich gar nicht erlaubt, weil es eben genau dieser Regelung widersprechen würde, und zum anderen beweist dies somit lediglich, dass es also gar nicht DARUM gehen kann, sondern um GRUNDSÄTZLICHE Kontrollen, die man jetzt einfach machen WILL, weil es so schön Spass macht, MACHT über Menschen zu haben, und um es ihnen zu vermiesen, bei der Sozialhilfe überhaupt Unterstützung zu beantragen.

    Ja, es geht für die Sozialhilfebehörde dann eben viel EINFACHER, wenn sie diese Hausbesuche doch gleich bei ALLEN machen könnte, und dann auch noch gleich bei allen NEU-Anmeldungen! Damit würde man sich doch gleich viel BESSER fühlen, denn statt 3% wären es dann vielleicht 3,5% Missbräuche, die man so entdecken könnte (zumindest am Anfang, und den Rest an Missbrauch - damit kann man dann ja grossspurig angeben - hat man dann VERHINDERN können!), das wären dann eben jene Betroffenen, die die falche Bewohner-Anzahl angegeben haben, hm-hm!

    Ja und man bedenke, wie ERFOLGREICH dann gerne in so einer Wohnung herumgeschnüffelt wird! - Welche Hinweise gibt es alles dafür, dass jemand DOCH nicht alleine in seiner Wohnung leben kann? Hm? - Ja ich sag's Euch!

    Eine zweite Zahnbürste! - Ohja, Verdacht Nr. 1! (Ist also nix mit zwei Zahnbürsten benutzen, nämlich eine weiche und eine harte Zahnbürste, nein-nein, denn DAS ist dann eindeutig schon Verdacht auf Missbrauch!)

    Ein zu BREITES Bett, wo ZWEI drauf liegen könnten? - Ja verflixt, was fällt diesem Antragsteller eigentlich ein? - Ohja, Verdacht Nr. 2! (Wie will er schon das Gegenteil beweisen, DASS er alleine da im Bett schläft, he?)

    Die Kontrolleure wühlen in den Schubladen rum? Ohja, das ist tatsächlich erlaubt! Denn es könnte ja sein, dass man zwischen der eigenen Unterwäsche noch ANDERE Unterwäsche rumliegen hat, die nicht das eigene Geschlecht betreffen oder ... es ist dann Unterwäsche, die - jaja! - vielleicht eine Nummer grösser ist als die eigene, und somit KEINESFALLS die Unterwäsche des Antragsteller sein kann! (Irgendwann mal Zu- oder Abgenommen? Das ist dann nicht mehr das Thema, hauptsache es besteht ein Missbrauchsverdacht, bei welchem man dann Kosten sparen kann!)

    Ah ja! Und zu VIELE Lebensmittel aus dem Ausland (z.B. Deutschland) in den Küchenschränken? JA DAS GEHT ABER GRAD GAR NICHT! DER ANTRAGSTELLER HAT SEINE AUSGABEN WAHRLICH NICHT IN GRIFF, WENN ER SO VIEL IM AUSLAND EINKAUFEN GEHT!

    Also ... naja, das fällt jetzt nicht grad unter einen üblichen "Missbrauch", aber wenn der olle Antragsteller mit seinem Geld nicht klarkommen kann und es "unverhältnismässig" ausgibt, dann ist das dann eben DOCH eine Art "Missbrauch", nicht wahr? ... also zumindest ist die Sachlage SO schwerwiegend, dass eine "Leistungskürzung" auf jeden Fall dann berechtigt ist!

    Ihr glaubt mir nicht? - Alles schon erlebt, ehrlich! (Jedes einzelne Beispiel!) Und das, OHNE dass ein sogenanntes "Präventionsgesetz" existiert hat!

    Jetzt kann man sich mal vorstellen, WIE das dann eben läuft, WENN so ein "Präventionsgesetz" eingeführt wird.

    Deatheye, Du hast da recht, es ist grundsätzlich schon länger so, dass praktisch JEDER Sozialhilfebezüger von der Behörde als Missbrauchtäter betrachtet (und oftmals auch behandelt) wird. Mit so einem Präventionsgesetz - oder diesen Hauskontrollen, sofern sie denn nicht mehr unter "Projekt" fallen, sondern gang und gäbe sind - wird es noch viel KLARER, dass JEDER Sozialhilfebezüger auch ein Missbrauchtäter sein MUSS. Also jeder Bezüger oder Antragsteller ist grundsätzlich ein Individuum, dem man NICHT trauen kann, dem man unbedingt misstrauen MUSS, und den man dauernd im Auge behalten muss, und zwar von Anfang an, ... Big Brother-mässig muss also auch sein privates und intimes Zuhause durchwühlt und kontrolliert werden!

    Ich persönlich habe noch nichts von diesem "Präventionsgesetz" gehört. Aber mich erstaunt längst nichts mehr, es wird eh alles immer schlimmer.

    Darf ich Dich fragen, von welchem Kanton Du sprichst?

    Was Dich persönlich betrifft, so gebe ich Dir einfach mal den Tip, Dich an den kantonalen Ombudsmann (oder Frau) zu wenden und zu fragen, ob die Sozialhilfebehörde da als "Pilot-Projekt" überhaupt rechtens vorgeht, WENN da ja Deine Existenz davon abhängt und Du somit zu diesem Einverständnis mit Unterschrift gezwungen wirst.

    (Ich meine eben, alles, was unter "Pilot-Projekt" läuft, müsste freiwillig sein und darf nicht unter Zwang laufen.)

    Nike

    @ Lebsi

    Ja, leider. Leider ist es irgendwie so. Aber dafür trifft Dich ja keine Schuld.

    Schau, versuche das Beste daraus zu machen. Und lass Dir erst mal Zeit. Man braucht seine Zeit, um sich daran zu gewöhnen, dass man IV-Rentner ist, und nicht viel Geld hat.

    Dafür wirst Du dann aber auch erst mal eine ganze Menge Zeit für Dich selbst haben, und das ist ja auch positiv. Versuche, Dir Dinge im Alltag zu suchen, die Dir Freude machen. Fang an zu Malen, oder besuche günstige Kurse, die Dir gefallen. Du wirst da schon etwas finden, davon bin ich überzeugt.

    Und lass dann einfach mal die Zeit das Ihrige tun. Irgendwann wirst Du neue Ideen haben, oder Dich besser fühlen, oder Du hast eine kleine Nebenverdienst-Arbeit gefunden. Du bist noch jung, und daher sei Dir gewiss, dass es immerwieder neue Chancen im Leben gibt, wo etwas Neues entstehen kann. - Naja, auch mit wenig Geld. Du wirst da schon auch Wege finden, mit Stiftungen oder helfenden Institutionen. Mit der Ergänzungsleistung hast Du da sogar noch manche Ansprüche, die jemand ohne EL eben nicht hat.

    Lass den Kopf deswegen also nicht hängen, okay? Du kannst am Finanziellen im Moment nicht viel ändern, aber Du kannst versuchen, das Beste daraus zu machen und jetzt endlich mal das Schöne im Leben zu geniessen.

    Nike

    @ Lebsi

    Um auf Deine Fragen einzugehen:

    Die IV-Rente berechnet sich nach dem bisherigen Einkommen, bzw. nach Deinen Beitragsjahren. Da Du - auch vom Alter her - natürlich noch nicht viel gearbeitet hast, resp. noch nicht so viele Beitragsjahre hast, und so früh schon IV bist, fällt die Rente dann natürlich relativ niedrig aus.

    Du hast offenbar eine 100%-Rente. Schau aber mal hin, wie hoch Dein "Erwerbsunfähigkeitsgrad" im IV-Entscheid ist. Wenn dieser z.B. 70% beträgt (das heisst, Du kannst zu 70% nicht mehr ins Erwerbsleben), dann hast Du damit ja trotzdem eine 100% IV-Rente (also ab 70% hat man ja eine volle Rente). - Aber zur Differenz des Erwerbsunfähigkeitsgrades von 70%, darfst Du dann noch 30% etwas arbeiten gehen und zur 100%-Rente dazu verdienen.

    Wenn der Grad 80% ist, dann kannst Du noch 20% was dazu verdienen, usw.

    Hast Du aber einen vollen 100%-IV-Erwerbsunfähigkeitsgrad, dann hast Du kaum Möglichkeiten, noch was zur Rente dazu zu verdienen, dann hast Du allerhöchstens so einen zusätzlichen "Freibetrag" von Fr. 100.- im Monat zugute, den Du zur Rente noch zusätzlich haben darfst.

    Sollte dem so sein, und Du bist auf die Dauer unglücklich damit, dann kannst Du eine mögliche Änderung mit Deinen Ärzten besprechen, damit das bei der nächsten IV-Revision (die folgt so alle 2 -3 Jahre) wieder geprüft werden kann.

    Und wegen der Ergänzungsleistungen: Das dauert - so nach meinen Erfahrungen - im Schnitt so 3 Monate NACH dem IV-Rentenentscheid. Also so lange wird es nicht dauern.

    " ... Weshalb setzt man den Betrag dann nicht gleich höher an? Weshalb gibt es keine festgelegten Beträge für eine IV-Rente von soundsoviel Prozent? Beim Sozialamt geht das doch auch, von kleinen Abweichungen abgesehen ..."

    Die Frage ist natürlich berechtigt, im Grunde wäre damit alles viel einfacher. Aber bedenke, dass die IV - genau so wie die AHV - eine Sozialversicherung ist, die sich nach den "Beitragsjahren" berechnet. - Die Sozialhilfe selbst ist ja keine Versicherung, sondern das sind Gelder "der öffentlichen Hand", sprich Steuergelder Deines Wohnkantons.

    Sicherlich wirst Du jetzt erst mal weniger haben, danach folgt aber die EL, und die wird dann nach Deiner aktuellen Lebenssituation zur IV-Rente dazu berechnet, das wird dann schon ein bisschen besser für Dich.

    Lies einfach jeweils die Belege oder Weisungsblätter immer gut durch, die Du als Unterlagen mitbekommst, da steht dann auch alles drauf, worauf Du noch Ansprüche hast.

    Nike

    @ Yuko

    wie ich in meinem vorigen Thread auch wieder erwähnt habe, existiert die "Schuldfrage" zur Armut nämlich gar nicht:

    " ... Zudem - ich erwähne es hier zum x-ten mal im Beo-Forum - hat man schon LANGE die "Schuld-Frage" bei Armut abgeschafft gehabt. Das fiel sogar noch in die Zeit, als Sozialhilfe eben "Fürsorge" hiess. Ganz früher hingegen, bei der "Armen-Hilfe" (oder wie es damals hiess) gab es durchaus eben noch diese Schuld-Frage! Wer Geld vom Staat wollte, durfte nicht "schuldig" arm sein!

    Irgendwann hat man dann aber erkannt (manchmal werden die Menschen durchaus gescheiter), dass Armut NIE in Eigenschuld entstehen kann. (Zumal man einfach davon ausging, dass niemand FREIWILLIG arm sein will.)

    Ja, und wie es mit der Menschheit manchmal so ist, so fällt sie gerne wieder mal in sehr ALTMODISCHES Denken zurück. - So wie HEUTE, wo plötzlich wieder eine "Eigenschuld" bei Menschen gesucht wird, wenn sie arm werden und nichts mehr haben, so dass sie finanzielle Hilfe vom Staat benötigen..."

    Das ist durchaus eine Thematik, über die man heute ein bisschen ernsthafter nachdenken sollte.

    Dass ein echter Missbrauch (zB. Sozialhilfe beziehen, ohne dass derjenige finanziell dazu berechtigt wäre) eine "Schuldigkeit" beinhaltet, ist uns ja sicherlich allen klar. Hier geht es dann ganz eindeutig um Betrug.

    Aber heutzutage ist es ja "modern", allen Sozialhilfebezügern gleich eine "moralische" Schuld zuzuweisen, indem man ihnen bereits Vorwürfe darüber macht, dass sie ihr BISHERIGES Leben falsch gelebt hätten. Sie hätten dies nicht tun sollen und jenes nicht. Nicht heiraten, keine Kinder bekommen, oder dafür zu sorgen, dass sie ihre Arbeitsstelle nicht verlieren. Und überhaupt, dann muss es eben die fehlende "Selbstverantwortung" sein, worüber man sie dann als "schuldig" bezeichnet.

    Dass jemand, der "nichts gespart" hat, AUCH noch "schuldig" sein soll, wenn er bei der Sozialhilfe landet, ... ist dann letztendlich aber völlig daneben! Im Hinblick auf die zahlreichen Leute, die ihr Leben lang - vielleicht auch wegen mangelnder Ausbildung (die kostet schliesslich auch was) - immer schon "unten durch" mussten und somit nie gross sparen konnten oder zu einem Vermögen kamen, ist so ein Schuldzuspruch dann durchaus wie eine Beleidigung.

    Also was die "Schuldigkeit" betrifft, so meine ich, muss man allgemein schon ein bisschen überlegen, was man da als "Schuld" bezeichnen will.

    Nike

    @ Sethless

    Du hast geschrieben:

    "... Ich habe mich (unter anderem) bei der Sozialhilfe 3 x auf eine kaufmännische Stelle beworben und ebenso Absagen erhalten. Heute erfuhr ich, dass kein Klient eine Stelle bei der Sozialhilfe erhält, begründet wird dies mit dem Datenschutz.

    Konkret also könnte ein ehemaliger Sozialhilfeempfänger ja Einsicht in sein Dossier erhalten.

    Mir persönlich stösst dies sauer auf..."

    Ja, mir auch. - Hast Du diese "Begründung" (warum Du als Sozialhilfebezüger keine kaufmännische Stelle beim Sozialamt bekommen sollst) vielleicht auch noch schriftlich bekommen?

    Das war nämlich in Basel vor ein paar Jahren schon mal ein Thema. Es kam sogar ganz gross in der BAZ als Bericht, wo genau diese Begründung gebracht wurde, dass es wegen dem Datenschutz sei. Und keiner hat das verstanden, weder die BAZ selber, noch andere Sozialhilfevorsteher aus anderen Kantonen!

    Irgendwie wurde dieser Sache aber nicht mehr gross nachgegangen.

    Ein Witz, wenn es wegen dem Datenschutz sein soll, und Du deswegen keine Stelle dort bekommst, weil Du dann ja in Deine Daten Einblick haben könntest. Das ist wahrlich ein Witz, wenn man ja vom Datenschutzgesetz her weiss, dass ein jeder Sozialhilfeklient jederzeit ein Anrecht auf Einsicht in seine Akten haben darf!

    Schreib mir doch mal eine PN, ich würde gerne dieser Sache nachgehen.

    Nike

    @ Kobold 1

    Ich kann Dich durchaus verstehen, und gebe Dir zum Teil sogar recht.

    Nur geht es hier gar nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Fakten zur Frage, was man bei der Sozialhilfe ändern könnte. Und hier können tatsächlich nur jene darüber realistisch sprechen, welche ein Sozialhilfeleben durch eigene Erfahrungen gemacht haben. Genau jene wissen, wo die Fehler liegen, wo es an Menschlichkeit mangelt, oder wie schnell mal Behördenwillkür passiert. (Wobei Willkür auch immer erst wirklich erkennbar ist, wenn man die Gesetze und Regelungen einigermassen kennt, um es beurteilen zu können.)

    "Schuld" ist letztendlich immer jeder. Kommt halt darauf an, von welchem Blickwinkel man es anschaut. Und natürlich haben wir alle die Tendenz, dass wir die "Schuldigkeit" immer beim anderen suchen, anstatt bei uns selbst.

    Aber so lange wir dauernd DAMIT argumentieren, ... dann muss letztendlich NIE jemand wirklich verantwortlich sein.

    Also wenn es eine Behördenwillkür GIBT, dann ist das ein Thema, welches einfach mal explizit angeschaut werden muss, denn das darf es erstens nicht geben, und zweitens hat das nichts damit zu tun, ob man Sozialhilfebezüger oder Steuerzahler ist.

    Zudem - ich erwähne es hier zum x-ten mal im Beo-Forum - hat man schon LANGE die "Schuld-Frage" bei Armut abgeschafft gehabt. Das fiel sogar noch in die Zeit, als Sozialhilfe eben "Fürsorge" hiess. Ganz früher hingegen, bei der "Armen-Hilfe" (oder wie es damals hiess) gab es durchaus eben noch diese Schuld-Frage! Wer Geld vom Staat wollte, durfte nicht "schuldig" arm sein!

    Irgendwann hat man dann aber erkannt (manchmal werden die Menschen durchaus gescheiter), dass Armut NIE in Eigenschuld entstehen kann. (Zumal man einfach davon ausging, dass niemand FREIWILLIG arm sein will.)

    Ja, und wie es mit der Menschheit manchmal so ist, so fällt sie gerne wieder mal in sehr ALTMODISCHES Denken zurück. - So wie HEUTE, wo plötzlich wieder eine "Eigenschuld" bei Menschen gesucht wird, wenn sie arm werden und nichts mehr haben, so dass sie finanzielle Hilfe vom Staat benötigen.

    Schau, heute wird ja unter "schuldig" - bei einem Sozialhilfebezüger - praktisch gar nicht mehr gross davon gesprochen, WENN er tatsächlich betrügt und gar kein Anrecht auf "Sozialhilfe" hat. Solch ein Fall WÄRE aber eben durchaus "schuldig".

    Aber der Vorwurf des "Schuldig-Seins" wird heutzutage bei den Sozialhilfebezügern ENORM noch erweitert, indem man jetzt auch noch ihre bisherige LEBENSFÜHRUNG anschuldigt! Also da geht es bereits schon um eine MORALISCHE Schuldzuweisung, ... aber gar nicht mehr um tatsächliche Schuld! - Weisst Du, wie ich meine?

    Genau das finde ich völlig übertrieben, und das ist auch genau jenes, was Sozialhilfebezüger so zu Randständigen, Aussenseitern und auch Kranken macht. - Vergessen und übersehen wird ihier das ganz normale Chaos des Lebens, das Auf und Ab im Leben, wo man Glück oder Pech hat, wo man halt auch Fehler macht, wo man Dinge riskiert (wie z.B. Heirat). NICHTS scheint da also noch ERLAUBT zu sein, um NORMAL leben zu können und daraus LERNEN zu können, ... weil man dann als Sozialhilfebezüger IMMER schuldig wird.

    Ja, und wenn's nicht dies oder jenes ist, dann ist es eben die fehlende "Eigenverantwortung". Man findet doch IMMER etwas, Sozialhilfebezügern eine Schuld zuzuschieben.

    Ja, im Grunde ist man da bereits schuldig, WEIL man lebt.

    Aber die Frage geht hier eben NICHT um die Schuldigkeit, denn dieses Thema hast ja Du aufgeworfen. So wie doch immer ganz viele Leute ganz WILD darauf sind, Sozialhilfebezüger als "faul" oder "Sozialschmarotzer" zu bezeichnen (egal ob es berechtigt ist oder nicht; naja so im Hinblick auf die 95% ehrlichen Bezüger!), ... ist doch ENDLICH auch einmal darauf hinzublicken, ob die Behörden denn eigentlich RICHTIG arbeiten, nicht wahr? Und auch hier geht es nicht um Schuldigkeit, sondern um Tatsachen, die anzuschauen und zu prüfen sind. Genau so, wie so manche einen Sozialhilfeempfänger öffentlich an den Pranger stellen, wenn er Missbrauch gemacht hat, GENAU SO muss auch eine Behörde an den Pranger gestellt werden, wenn SIE Missbrauch macht!

    Hier geht es um Fairnes für beide Seiten. Sozialhilfebezüger sind nicht nur in der schwächeren Position, sondern die haben auch (in der Regel) schon genug mit den Behörden durchgemacht. Ergo muss halt auch hier das Umkehrprinzip gelten, wo auch eine Behörde kritisch betrachtet werden muss. (Insbesondere, wenn so viele Betroffene noch davon erzählen!)

    Hier haben wir halt wieder die alte schweizerische Behörden-Gutgläubigkeit, wo IMMER eine Behörde recht haben muss, ... und Betroffenen, die Negatives erlebt haben, wird vorgeworfen, dass diese "nur" einen Schuldigen suchen.

    Ich kann Deine "Vergleiche" mit anderen Ländern durchaus nachvollziehen und verstehen, und im Hinblick auf andere Systeme haben wir es durchaus noch "gut". - Aber wenn wir wiederum dauernd nur mit anderen Ländern vergleichen, lösen wir die eigenen Probleme hier nie.

    Versuch einfach mal, für einen Moment den Gedanken über die "bösen" oder "verantwortungslosen" oder "schuldigen" Sozialhilfebezüger (oder was auch immer Du schlechtes denkst) auszuklinken (manchmal hab ich schon den Eindruck, es wird regelrecht VERBISSEN gerne so über Sozialhilfebezüger gedacht, dass man einfach nicht loslassen kann), und wende Deinen Blick mal genauer - und NUR - auf die Behördenseite. Schau mal hin, wie sie arbeiten, was für Leute dort arbeiten. Schau mal hin, wie sie mit den Gesetzen jonglieren, nur um letztendlich Recht zu behalten. Schau mal hin, wie sie unfreundlich sein können, oder wie die Menschlichkeit dort gar kein Thema mehr ist. Und so weiter. Da wirst Du noch so Manches entdecken.

    Aber dazu muss man REIN ins Geschehen. Nicht nur von Aussen die Behördefassade anschauen und denken, ach wie schön, DASS wir das haben!

    Wer etwas prüfen will, muss näher an die Sache ran. Damit meine ich jetzt nicht, dass Du Sozialhilfebezüger werden sollst, götterchen nein! - Aber fang mal an, Sozialhilfebezüger zu ihren Terminen bei der Behörde zu begleiten. Und nicht nur EINEN, sondern begleite gleich mal ein paar von ihnen. Und schau Dir vorher das Gesetz und die Regelungen an. Da wirst Du dann erstaunliche Augen machen!

    Nur zu, Kobold 1, da wird sich noch mancher Betroffene freuen, wenn er nicht alleine zur Behörde muss, sondern einen Zeugen - nämlich Dich - dabei hat.

    Nike

    @ Kobold 1

    " ... Obwohl unser Sozialsystem mit gewissen Mängeln belastet ist und Fehler passieren wo gearbeitet wird, ist es weltweit gesehen immer noch eine Perle um die wir beneidet werden..."

    Nun, Willkür betrachte ich nicht gerade als "Fehler", der mal hin und wieder passieren kann. Oder siehst Du das so?

    Und wegen der "Perle": Kommt halt immer darauf an, ob man eine Perle nur von Aussen anschaut. Dann ist sie natürlich wunderprächtig.

    " ... hier der verantwortungslose brutale Staat mit unfähigen Mitarbeitern -- da der völlig unschuldig in Not geratene Fürsorgeempfänger!..."

    Da 95% ehrliche Sozialhilfeempfänger sind, kann man durchaus von "unschuldig in Not geratene Sozialhilfeempfängern" sprechen. - Die restlichen 5% sind hier jetzt grad nicht das Thema.

    Und dass der Staat nicht immer alles im Griff hat, ist auch nichts Neues. Sind ja alles auch nur Menschen. - Warum also Dinge verschönlichen, wenn sie gar nicht so sind?

    @ lorus

    Meine Feder ist gerne mal spitz, wie Du sicherlich weisst. Aber das macht nix, das bringt gerne mal etwas "Bewegung" in die Sache.

    Und wegen dem Grundeinkommen: Es kann durchaus sein, dass noch manche von uns das gar nicht mehr erleben werden. Das Ganze ist erst eine Entwicklungssache und in den Anfängen, wo man ernsthaft darüber nachdenken soll - Aber da wir ja eben NICHT diese "Nach-uns-die-Sinnflut"-Einstellung haben (nicht wahr?), wollen wir doch unseren Kindern und Kindeskindern nicht ein solches Chaos hier hinterlassen, stimmt's? (Wir müssen ja nicht immer nur an uins selber denken!) Also je schneller wir was tun, um so eher könnte es ja doch sein, dass wir es noch selber erleben könnten?

    Das BGE ist wie gesagt eine Entwicklungssache im Denken, und genau deswegen reissen sich nicht alle darum, das Ding zu unterschreiben.

    Man könnte es auch so sagen: Womöglich muss es erst ganz VIELEN von uns - viel mehr als jetzt - erst richtig schlecht gehen, bzw. wo praktisch fast alle arbeitslos sind und um ihre Existenz kämpfen. O ja, das ist eine ganz besondere Lebenserfahrung, wenn man das mal so in dieser Wohlstandsgesellschaft durchmachen musste. Und genau da fallen einem eben die "Fehler" des Systems auf - auch wenn sie noch so wie Perlen glänzen - und der Sinn der Wertigkeit des Menschen selbst, und auch der Sinn der eigenen Arbeitskraft und dem "Was tue ich?" bekommt da einen ganz neuen Stellenwert.

    Das BGE ist einfach eine Alternative, aber auch ein völlig neues System. Es ist verständlich - besonders für uns Schweizer - dass wir uns mit Neuem immer sehr schwer tun und das nicht so schnell umsetzen wollen.

    Aber mal schauen, wie's kommt. Vielleicht werden wir da alle noch ganz schön überrascht sein, wie sehr genau so etwas "Neues" ein echtes Bedürfnis von Vielen sein kann.

    Nike

    Genau genommen ist es die Sozialhilfe, welche in der Not ist und dringend Sozialhilfeunterstützung benötigt.

    1. Sie muss unmündig behandelt werden (genau so, wie sie oft mit ihren Klienten umgeht), denn sie hat die Sache wahrlich nicht mehr im Griff.

    Denn wenn es letztendlich - vor allem politisch - völlig unwichtig zu sein scheint, wenn die Sozialämter völlig überfordert sind und ihnen die Fälle über den Kopf steigen, dann hat das nichts mehr mit sozialer Hilfe zu tun. Unzähligen Sozialhilfeklienten wird schulterzuckend gesagt, man könne halt nichts machen, weil sie überfordert seien. Massenweise Rechnungen werden somit von der Sozialhilfe für die Klienten nicht einbezahlt, und die Klienten erhalten Mahnungen am laufenden Band. Während die Sozialhilfe ihre offenbar "unmündigen" Klienten dazu erziehen will, dass man Rechnungen pünktlich und pflichtgemäss zu leisten hat, und die Sozialhilfe - oftmals ohne zu fragen - den Klienten die Zahlungen wegnimmt bzw. sie übernimmt (gutes Beispiel: Die Krankenkassenprämie), stellt sich die Sozialhilfe damit als "gutes Beispiel und Vorbild" hin, ... während sie es jedoch selber nicht schafft, die Rechnungen pünktlich einzubezahlen!

    Die Sozialhilfe braucht also eine Sozialhilfe, die sie stützt, sie berät, und ihr ihre PFLICHTEN wieder mal klar macht! Denn die Sozialhilfe ist offenbar nicht mündig genug, das alleine in den Griff zu bekommen.

    2. Für die Sozialhilfe-Arbeit benötigt es fachlich ausgewiesene Sozialarbeiter, und keine "günstigeren" kaufmännische Angestellten, welche Möchte-Gern-Sozialarbeiter sein wollen, aber über keinerlei pädagogisches Geschick oder überhaupt keine Kenntnisse über das Recht und Gesetz haben.

    Sozialhilfeklienten werden von Sachbearbeitern nämlich oft belogen, und ihnen werden Dinge mitgeteilt, die völlig falsch sind. Kaufmännische Sachbearbeiter sind schnell mal - da sie nicht dazu ausgebildet sind - im Sog ihrer "Macht über Menschen" gefangen, bzw. sie merken es selber nicht mal. Auch Fehler werden von Sachbearbeitern kaum zugegeben, in ihrer Not lügen sie gerne mal das Blaue vom Himmel herunter, oder wenn sie sich in der Bedrängnis fühlen, drohen sie dem Klienten ganz einfach mit Geld-Kürzung oder Streichung. - Sachbearbeiter haben eben die Macht.

    Wir fordern hier also unsere ausgebildeten Sozialarbeiter in die Sozialämter zurück!

    (Dummerweise wollen die meisten Sozialarbeiter da nicht mehr hin, weil sie es so eben nicht mehr unterstützen können, wie da mit den Klienten gearbeitet wird!)

    3. Behördenwillkür ist in der Schweiz verboten. - Trotzdem passiert sie tagtäglich. Und Willkür ist kaum zu beweisen.

    Hier fordern wir eine spezialisierte externe Kontrollstelle, welche exakt die Behördenwillkür prüft.

    Zudem muss Behördenwillkür mit hohen Geldsummen strafbar sein (für den Täter und die Behörde), bzw. das Opfer der Willkür ist ebenfalls zu entschädigen.

    Natürlich haben wir Ombudsstellen, an welche sich Sozialhilfeklienten wenden können (es sind inzwischen sehr viele, die sich an einen Ombudsmann wenden müssen), jedoch hat auch ein Ombudsmann jeweils grosse Mühe, mögliche Willkür einer Behörde nachzuweisen. Insbesondere was die Sozialhilfe betrifft, sind die Gesetze oftmals unklar, und wenn sich ein Ombudsmann zuerst an die Sozialhilfe wenden muss, um zu fragen, wie das Gesetz für dies und jenes lautet, ist es sehr fraglich, inwieweit eine Sozialhilfe, die unter enormen politischen Druck steht, mit ihren Regelungen sogar einen Ombudsman manipulieren kann.

    4. Die Sozialhilfegesetze sind nicht wirklich klar und eidgenössich geregelt. Sie sind somit für einen Sozialhilfeklienten auch nicht einklagbar.

    Demzufolge - das wünscht sich sogar die SKOS - müssen die Sozialhilfegesetze schweizerisch geregelt und verankert werden.

    5. Die Politik hat den Spiess mal umzudrehen: Statt dass dauernd negativ über Sozialhilfebezüger geredet wird, bzw. es akzeptiert wird, dass meist nur "Negativ-Fälle" in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, hat sich die Politik mal öffentlich positiv dazu zu äussern, wie prekär die Lage für Sozialhilfebezüger ist, und dass mindestens 95% von ihnen ehrliche Bezüger sind.

    Die Politik hat pflichtbewusst dafür zu sorgen, dass das eigene Volk nicht in Gruppen gespalten wird, wo die einen auf die anderen losgehen, sondern wo im Kollektiv respektvoll miteinander umgegangen und wo sich gegenseitig geholfen wird.

    Die Politik darf somit NICHT einem Sozialhilfebezüger dauernd den "braven Steuerzahler" vor die Nase halten, denn damit ist die Politik bereits parteiisch geworden.

    6. Ein Land misst sich am Wohl der Schwächsten. Hier ist zu betonen, dass sich die Politik somit auch nicht von der Wirtschaft regieren lassen soll, sondern die Politik hat gefälligst über die Wirtschaft zu regieren. Demzufolge hat die Politik dafür zu sorgen, dass sich die Wirtschaft auch den Armen und Kranken annimmt, indem sie ihnen individuelle und entsprechend genügend Arbeit beschafft. Tut dies die Wirtschaft nicht, so hat sie die entsprechenden Gegenleistung (oder Geldstrafe) zu erbringen.

    Alles in Allem gäbe es noch unzählige Veränderungswünsche. Ich weiss, dass die meinigen hier vielleicht etwas krass sind, jedoch geben sie sicherlich manchen Anreiz für neue Gedanken darüber.

    Im Endeffekt wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen durchaus eine der besten Lösungen. Im Sinne der Menschlichkeit, Moral und Ethik. - Nur würden da massenweise Sachbearbeiter arbeitslos werden, die so gerne Macht über andere Menschen haben wollen, und die sie aber bei einem bedingungslosen Grundeinkommen leider nicht mehr hätten. Das wäre sehr tragisch für sie ...

    Wie muss es doch Spass machen, einem anderen Menschen sagen zu dürfen, was er tun darf und was nicht. Wie muss es Freude machen, ihm zu drohen, ihn unter Druck zu setzen, und ihm Existenzgelder zu kürzen oder zu streichen. Wie muss es reizvoll sein, einen Menschen nach eigener Meinung "einzuschätzen", und ihn dann negativ oder positiv einzustufen, um dann das Nötige mit ihm zu "machen". Wie muss es toll sein, wenn Menschen ihn anbetteln, ihn anflehen Geld zu geben, ihm zu helfen.

    Und wie muss es geil sein, ihm dann ein Nein an den Kopf zu werfen ...

    Nike

    Hallo liebe Ziam

    Das freut mich für Dich, dass es mit der IV nun endlich geklappt hat.

    Beim Sozialamt musst Du diese "Abtretungserklärung" eigentlich immer unterzeichnen, wenn Du IV-Angemeldet bist. Es ist völlig normal, dass wenn eine rückwirkende IV-Rente dann kommt, das Sozialamt Dir dann für diese Zeit eigentlich nur sowas wie Vorschlussgelder gegeben hat, weil die IV-Rente noch nicht da ist.

    Also würde das Sozialamt sein Geld bei der IV nicht zurückfordern, hättest Du sonst für diese Zeit eine "Doppelzahlung" bekommen, nämlich vom Sozialamt UND die IV-Rente.

    Das Ganze läuft auf einer rechtlichen Basis, also selbst wenn Du NICHT unterschrieben hättest, dann darf das Sozialamt die Verrechnung mit der IV vornehmen.

    Aber ... jetzt kommt das grosse Aber: Das gilt natürlich nur für die obengenannte "Logik" wegen der Doppelzahlung, damit es die nicht gibt.

    Wenn es jetzt so ist, dass sich die rückwirkende IV-Rente in jenem Jahr, wo Du Sozialhilfe bezogen hast, NICHT mit den Sozialhilfeleistungen kreuzt (wo es also gar keine Doppelzahlung gegeben hat), dann darf das Sozialamt diese Verrechnung NICHT vornehmen.

    Oder anders gesagt, wenn in jenem Jahr, wo Du Sozialhilfe bezogen hast, gerade die einjährige Wartefrist der IV-Rente war, und Du für jenes Jahr rückwirkend keine IV-Rente bekommen hast, sondern erst NACH der Sozialamtzeit, dann wäre das nicht die übliche "Abtretung/Verrechnung" mit der IV, was das Sozialamt da macht. Denn dann verlangt das Sozialamt eine ganz gewöhnliche "Rückforderung" der Sozialhilfegelder von Dir, wie wenn die IV-Gelder ein "Vermögen" wären. - Und hier kannst Du Dich sicherlich im Nachhinein noch rechtlich wehren, denn dann hättest Du auch einen Vermögensfreibetrag (gemäss EL sind's ca. Fr. 34'000.-) zugute.

    Prüfe es vielleicht nochmal genau mit den Daten, von wann bis wann genau die Sozialhilfeleistung statt fand. (Sobald sich aber noch ein oder zwei Monate mit der IV-Rente kreuzen, dann darf das Sozialamt dies noch mit der IV verrechnen.)

    Ist es tatsächlich so, dass sich die Sozialhilfeleistung nicht mit der IV-Rente kreuzt, dann kannst Du Dich hier noch wehren.

    Hat das Sozialamt die Verrechnung schon einkassiert? Wenn dem so wäre, dann wende Dich mal direkt an die IV, und erklär denen das. (Die IV ist ja sicherlich auch nicht damit einverstanden, wenn das Sozialamt von ihnen Leistungen zurückfordert, die nicht berechtigt sind.)

    Wenn's heikel wird, wende Dich an eine Rechtsberatung. Und erwähne dort klar den Vermögensfreibetrag, den Du alllenfalls zu Gute hast. - Vielleicht gibt es dann nachträglich wieder eine Korrektur.

    Liebe Grüsse soweit

    Nike

    @ Kikeriki

    Eigentlich müsste die EL auch rückwirkend ausbezahlt werden, das meine ich auch. Weil die EL sich immer schon nach dem IV-Entscheid gerichtet hat.

    Und auch diese rückwirkende EL wird dann natürlich vom Sozialamt mitverrechnet.

    Wie hoch der EL-Betrag ist, ist natürlich verschieden. Er ist einfach - wie der Name "Ergänzungsleistung" schon sagt - in Ergänzung zur IV oder AHV anzuschauen. Und da kommt es einfach darauf an, wie hoch die IV oder die AHV ist.

    Die EL bezahlt die Differenz einfach zum EL-Existenzminimum.

    Ob es nun Änderungen seit Januar (betreffend rückwirkenden Zahlungen) gegeben hat, wäre mir neu. Allenfalls kannst Du mal googeln und nachschauen unter den kantonalen Gesetzen oder den EL-Gesetzen. Da müsstest Du eigentlich alles darüber finden, auch solche allfälligen Gesetzesänderungen. Und auch das EL-Existenzminimum findest Du dort.

    Ich kann mir aber schlecht vorstellen, dass die EL nicht mehr - angepasst an einen IV-Entscheid - rückwirkende Leistungen bezahlt. Zumal das sicherlich keinesfalls im Einverständnis von einer Sozialhilfebehörde wäre, weil DIE ja dieses rückwirkende Geld auch wieder haben wollen, für den Zeit des Sozialhilfebezuges.

    Wenn Du beim Recherchieren im Internet und in den Gesetzen nichts über eine Änderung betreffend rückwirkenden Zahlungen der EL findest, dann würde ich auch empfehlen, dass Deine Mutter eine Rechtsberatung oder Anwalt hinzuzieht. Denn dann stimmt wohl irgend etwas nicht.

    Liebe Grüsse

    Nike

    @ velvet

    " ... Ich denke es sollte jedem Bürger das Ziel sein, dem Staat – das heisst also seinen Mitbürgern – so wenig wie möglich zur Last zu fallen. Da ist Bescheidenheit durchaus angebracht..."

    Es ist immer sehr einfach, Bescheidenheit von anderen zu erwarten, während man es selbst nicht als Vorbild lebt. Man MEINT immer, das sei doch ein Klacks zu schaffen, aber wenn man es dann selber so leben muss, gehen einem dann durchaus die Augen auf.

    Wenn es nach Euch ginge - wie Sonja S. hier schreibt:

    " ... mit 50+ und 30 Jahren Arbeit hinter sich, so denke ich sollte

    ein/eine Angesstellter/te doch zur Überbrückung Erspartes

    haben. - Wer natürlich nur für den Moment denkt, der /die wird schnell zum Sozialfall! ..."

    so müsste ein jegliches Menschenleben vorausblickend detailgenau eingefädelt und eingeplant werden. Nichts darf mehr dem Zufall überlassen sein, nichts dem Risiko des Lebens.

    Man dürfte nicht mehr heiraten (weil man ja geschieden werden könnte und danach zum Sozialfall wird), man dürfte sich nicht mehr selbständig machen und was Neues im Ausland probieren (weil's ja schiefgehen könnte, und man dann Sozialhilfe beziehen müsste), man dürfte auch keine Kinder mehr bekommen (weil's ja irgendwann zu eng werden könnte finanziell, und man dann bei der Sozialhilfe landen kann), man dürfte keinesfalls Single sein und alleine leben (weil man dann als Sozialhilfebezüger ein BISSCHEN mehr Geld zum überleben bekommt, da man ja alles alleine bezahlen muss, und das dem Steuerzahler ja zu teuer ist), und man dürfte auch keinesfalls krank werden und sich bei der IV anmelden (weil man dann das Risiko eingehen muss, bis zum IV-Entscheid - was Jahre dauern kann - zur Sozialhilfe gehen zu müssen, um zu überleben). - Und so weiter. Da gibt es noch zahlreiche Beispiele.

    Ihr seht, da kann man in einer gewissen Situation des Lebens sein, ... landet man dann bei der Sozialhilfe, scheint man IMMER selber SCHULD zu sein, schein man IMMER etwas falsch gemacht zu haben.

    Man habe zu wenig vorgesorgt, zu wenig voraus gedacht, zuwenig Selbstverantwortungsgefühl, zu wenig Mitverantwortung für seine Mitbürger, sprich Steuerzahler, ja, man habe sich zu wenig bemüht, zu wenig dies und zu wenig das! - Man findet doch immer irgend etwas, um dem anderen eine Eigen-Schuld zuzuschieben.

    Aber dass das Leben völlig komplex, kunterbunt, risikoreich und manchmal auch ganz schön verrückt sein kann, ... das vergesst man dabei gerne mal.

    Dabei solltet Ihr doch auch wissen: Wer Risiken im Leben eingeht, kann entweder Gewinnen oder Verlieren. Doch wer erst gar KEINE Risiken eingeht, ... der hat grundsätzlich schon verloren.

    So ist halt das Leben.

    Und was die Bescheidenheit betrifft: Darunter versteht eh jeder etwas anderes. Grundsätzlich kann schliesslich auch jemand mit einem Einkommen von Fr. 7000.- im Monat nach seiner Ansicht nach völlig "bescheiden" leben, wenn er meint, er bezahle ja immer brav seine Steuern, mache nur einmal im Jahr Ferien, und besässe nur ein billiges Auto. - Da kann er durchaus AUCH darüber jammern, weil er da so "sparen" muss, der Arme. - Im Grunde genommen hat er aber null Ahnung, wie GUT es ihm in Wirklichkeit geht.

    Und wenn dann so jemand noch darüber lästert über die "bösen Sozialhilfebezüger", die ja von SEINEN Steuergeldern leben, und wenn er fordert, dass die gefälligst NOCH WENIGER zum Leben haben sollen, und dass die NOCH Bescheidener sein sollen (als er selbst!),... dann frag ich mich wirklich gerne mal, auf welchem Planeten der eigentlich lebt!

    @ Batro

    Da hat's sich wieder mal bestätigt, warum ich nicht gerne mit Dir diskutiere:

    " ... Wenn ich nicht deine Meinung vertreten kann, weil ich anders ticke als du, rufst du auch hier indirekt die online Redaktion dazu auf, meine Postings in diesem Thread zu zensurieren..."

    Du hast ein bisschen einen völligen Übertreibungs-Tick, hm? Ich habe nirgendwo den Beo dazu aufgefordert, DEINE Postings hier zu ZENSURIEREN!

    Also wirklich, das kann jetzt ja wirklich jeder hier nachlesen.

    Wahrscheinlich verstehst Du halt nur jenes gerne so, wie Du es gerne verstehen WILLST?

    " ... Ein Forum lebt von der Meinungsvielfalt und nicht von einem Einheitsbrei..."

    Das ist richtig, da hast Du recht.

    Und jetzt musst Du Dir mal vorstellen, wenn ICH nicht hier wäre, ... wie langweilig es hier für Euch Nörgler allesamt doch wäre! Ihr hättet ja alle die gleiche Meinung, über die "bösen Sozialhilfebezüger", nicht wahr?

    Schau; ich versuch's Dir zu erklären:

    Grundsätzlich posten hier nie gerne Sozialhilfebezüger. Weil sie jedesmal kritisiert, auch angegriffen, benörgelt und als "Schmarotzer" verschrien werden. Das ist absolut unschön und auch unfreundlich. Es zeugt auch vom Unverständnis mancher User hier, die da die Sozialhilfebezüger so gerne kritisieren. - Du eingeschlossen.

    Das ist im Grunde genommen kein Vorwurf von mir. Denn ich weiss, dass Ihr's nicht wissen KÖNNT, wie es ist. - Aber genau aus diesem Grunde erklär ich's Euch ja, oder bringe hier die Sicht der "anderen Seite", die durchaus AUCH ihre Berechtigung hat. Sie ist in der Regel immer ehrlich gemeint. Aus der Verzweiflung heraus. Denn da IST Verzweiflung, ob Ihr's nun wahrhaben wollt oder nicht. Während Ihr glaubt, der Betreffende sei sicherlich faul oder berechnend, oder er lüge, oder er sei zu wenig bescheiden, ... hat ER ganz andere Probleme. Ihm nützt da kein wenn und aber, ihm nützt da kein "ja hättest du doch und wärst du doch", er IST da einfach jetzt in dieser Situation, wo ihm keine andere Möglichkeit offensteht. (Z.B. so selbstverständlich zu erwarten, dass die eigenen Eltern da finanziell einem erwachsenen Sohn helfen könnten, ist unrealistisch, wenn man die finanziellen Verhältnisse der Eltern gar nicht kennt.)

    Ich kann da jeweils immer nur sagen, es BRINGT nichts, Vorwürfe hier zu machen, und hohe Erwartungen (von wegen Bescheidenheit) hinzustellen, wenn man SELBER noch einen Job hat und es einem einigermassen gut geht. Das wirkt überheblich, rechthaberisch, erzieherisch und entwürdigend.

    (Das tut dann die Behörde schon selbst, das könnt Ihr Euch also hier sparen.)

    Meine Beiträge sollen Euch zum nachdenken anregen, damit Ihr Euch in "die andere Seite" ein bisschen "eindenken" könnt. Denn Ihr wisst ja sicherlich, dass reine und dauernde Vorurteile anderen gegenüber auch verheerenden Schaden bei ihnen anrichten können.

    Also, auch wenn's bei mir immer so klingt, als wäre ich da "über-sozial" den Sozialhilfebezügern gegenüber, das ist mir völlig wurscht. Ich weiss schon, von was ich rede.

    " ... Nicht ich, sondern Wetziker hat gegen die Netiquette in diesem Thread verstossen, indem er meine Intelligenz in Frage stellt..."

    Nun, Du hast ihn aber eben auch zuerst kritisiert. Was erwartest Du also? Er verteidigt sich nur, WEIL man ihm nicht glaubt, WEIL man nur nörgelt, ihn kritisiert, ... und schau mal ganz an den Anfang des Threads, wie da jemand gleich wieder mit dem Wort "Schmarotzer-Welt" geschumpfen hat!

    Ich find's völlig okay, dass er sich da wehrt.

    Genau das meinte ich an den Beo formuliert. Nicht explizit DU, oder DER oder DIE, ... sondern grundsätzlich: Wenn da ein Sozialhilfebezüger postet, bekommt er sogleich Kritik und Genörgel hier. Grundsätzlich.

    DAS ist sicherlich nicht Netiquette! Und das wäre vielleicht durchaus möglich, in irgend einer Form in der Netiquette-Regelung genauer auszuformulieren.

    " ... Doch ich sage dir das, aber vermutlich wirst du jetzt gleich wieder das Forenteam dazu aufrufen meine Postings zu löschen: ..."

    Ich wiederhole es nochmals, ich habe das Forenteam NICHT dazu aufgerufen, Deine Postings zu löschen.

    Ich bin schliesslich auch DIR gegenüber sehr sozial-denkend.

    " ... Ich möchte, dass man die Sozialhilfe für junge Menschen auf ein absolutes Minimum reduzieren würde ... "

    Nur die Jungen? - Warum kritisierst Du dann so den Wetziker? Der ist erwachsen, und scheut sich nicht, in seinem Alter in der Not halt noch bei seinen Eltern unterzukommen. (Und die sind ja auch sehr nett, dass sie ihn überhaupt aufnehmen, findest Du nicht auch?) Da ist er also so bescheiden, und riskiert es, so WENIG - wie die Jungen eben - von der Sozialhilfe zu bekommen! - Er könnte es ja auch ganz anders machen, und sich sofort eine eigene Wohnung suchen. Dann müsste er seine Eltern nicht belasten, ... nur die Sozialhilfe müsste mehr bezahlen. (also sprich: die armen Steuerzahler!).

    Also ihm mal was Nettes zu sagen, oder ein Lob, wäre ja auch mal angebracht, nicht wahr?

    Nike

    @ Batro

    Es wäre ja nicht das erste mal, dass Du mir recht geben müsstest, mein lieber Batro, nachdem Du vorher selbst völlige Fehlinformationen gegeben hast.

    Grundsätzhlich möchte ich nur ungern mit Dir diskutieren, da Du gerne mal alles, was ich aufführe, als falsch interpretierst. So ist's etwas mühsam, überhaupt eine Diskussion zu führen. Auch ein "heruntermachen" von wegen "Fehl am Platz für eine Selbsthilfegruppe"^oder ich würde "Hetze machen" ist hier absolut unpassend - und auch nicht gerade freundlich - bei einer Diskussion.

    Auch grundsätzlich Sozialhilfebezüger, die hier posten und eine Frage stellen, gleich immer zu kritisieren, zu benörgeln, ihnen Fehler vorzuhalten und sie gar als Lügner zu bezeichnen (man glaubt ihnen ja nie gerne was) ... ist sehr unfreundlich. - Leider aber nichts Neues hier.

    (@ Beobachter) - Keine Ahnung, warum sowas nicht auch in eine "Nettiquette" gehören müsste. - Das wäre in etwa ähnlich, wie wenn jeder Ausländer, der hier postet, jeweils gleich kritisiert, benörgelt usw. wird. Da hätte man als Forumbetreiber doch sicherlich auch was dagegen, nicht wahr? - Aber gut, mit Ausländern muss man nach Gesetz ja eben freundlich sein, ... bei den Sozialhilfebezügern gibt's so ein Gesetz halt noch nicht ... !

    Aber naja, ... dafür habt Ihr ja mich, die nette Nike!)

    :)

    Also, Batro, erst mal zu Deinem Satz:

    " ... Deine verbale Hetze gegen alle, auch gegen jene die jeden Steuerfranken zuerst nicht nur hart sondern sehr hart verdienen oder zum Teil sogar vom Mund absparen müssen bevor sie diesen an unseren Sozialstaat abliefern können, schadet nicht zuletzt auch deinen Klienten und Klientinnen..."

    Ich mache keine Hetze gegen Steuerzahler, jetzt übertreibs mal nicht wieder. Ich bin schliesslich selber AUCH Steuerzahler, hm? Und ich habe damit auch meine Mühe. Aber ich - im Gegensatz zu Euch Nörglern hier - bin richtig froh, dass meine Steuergelder auch an die ARMEN gehen, sprich Sozialhilfebezüger! Das scheint MIR nämlich tausendmal nützlicher zu sein, ... als - wie schon gesagt - die Steuergelder an die olle städtische Weihnachtsbeleuchtung oder sonst was Überflüssiges oder Nebensächliches hinzublättern.

    Jawoll.

    Zudem: Meine Worte sollen zum Denken anregen, ... aber grundsätzlich geht ja eh niemand wirklich darauf ein. Sagt mir nämlich keiner, WAS er denn lieber mit seinen Steuergelderchen bezahlen will, nicht wahr?

    Zudem wiederhole ich es hier auch nochmals: Es gibt noch so manche Sozialhilfebezüger, die VOR dem Bezug von Sozialhilfe AUCH ihre Steuern bezahlt haben. Die "finanzieren" sich also gewissermassen selber. - Ich weiss, Batro, dass Du aber auch DA gerne trotzdem nörgelst, nicht wahr? (Du erinnerst Dich schon noch an den letzten Thread, oder?) Ja, es sind halt ALLE Sozialhilfebezüger so schlecht und schlimm für Dich.

    " ... Du bringst immer und immer wieder zwei ganz unterschiedliche Hilfeleistungen durcheinander. Sozialhilfe ist bei uns in der Schweiz –im Gegensatz zur Nothilfe- kein Grundrecht, wo alle in der Schweiz wohnhaften oder lebenden Personen Anspruch auf diese Hilfe haben..."

    Not ist Not. - Natürlich steht das im Grundrecht.

    Es geht hier nicht darum, wie man's interpretiert, sondern um Fakten.

    Mach Dich mal kundig. So wie Du's hier an Wetziker erklärst, könnte man meinen, nur die Ausländer und Asylanten seien notbedürftig. Und Schweizer seien nie in Not.

    In Not bist du, sobald du für deine Existenz nicht mehr alleine oder selber aufkommen kannst. Wenn das keine Not sein soll, wenn man dann zur Sozialhilfe gehen muss, ... was soll es DANN sein?

    Ah, Du meinst, da sind sie eben ALLE bloss Schauspieler, oder sie lügen? Das sei gar keine Not, schliesslich sind sie sowieso alle bloss zu faul?

    So denkst Du doch, nicht wahr? Und darum meinst Du, könntest Du auch bei allen Sozialhilfebezügern hier nörgeln und sie kritisieren?

    Mach Dich kundig, Batro. Ich habe keine Lust, Dir jedes Detail zu erklären, ... weil Du mir ja sowieso nicht glaubst.

    " ... Auch deine Behauptung, Sozialhilfeempfänger/innen müssten pro Monat mit 1‘900 Fränkli überleben ist absolut unrichtig. Erstens sind das keine Fränkli, sondern hart verdiente und von vielen zum Teil mit Not und Mühe erarbeiteten und ersparten Franken..."

    Nein, es ist durchaus richtig. Zumal in unserem Kanton. Für eine Einzelperson. In diesen 1900.- Fränkli ist Miete und KK inbegriffen, jaja.

    Ach ja, übrigens: Die Krankenkassenprämie ... ist KEINE Sozialhilfeleistung!

    Mach Dich mal kundig.

    Und ich nenn's "Fränkli" ... weil's durchaus so WENIGE sind!

    Herzig wenige Fränkli.

    " ... Zweitens beziehst du -bewusst oder unbewusst- sämtliche zusätzliche Hilfeleistungen die Sozialhilfeempfänger/innen im Notfall zusätzlich erhalten nicht in deine Kalkulation mit ein.

    Eine Zahnsanierung von einem Sozialhilfeempfänger kann uns Steuerzahler/innen schnell mal 10‘000 Franken und mehr kosten..."

    Nein, ich beziehe diese Zusatzleistungen nicht mit ein, weil sie NICHT Standard sind. Zudem hast Du hier eben keine Ahnung, wie SCHWER es ist, bei der Sozialhilfe überhaupt etwas unter "Zusatzleistung" zu bekommen. In der Regel heisst es bei der Sozialhilfe grundsätzlich zuerst mal NEIN.

    Also jetzt stell Dich nicht so an, mein Gott, Deine Steuergelderchen werden schon SEHR SORGFÄLTIG an die Sozialhilfebezüger verteilt, okay? - Also keine Panik!

    Was die Zähne betrifft ... so ist dies halt eine uuuuuralte Geschichte. Die weiss halt kaum jemand noch - Du wohl auch nicht - wenn man sich nicht wirklich mit der Armutsgeschichte in der Schweiz beschäftigt.

    Das ist also ein uraltes Ding. Das Prinzip lautet da: Die SCHWEIZ HAT KEINE Armen! - So, und woran erkennt man denn die ARMEN? - An ihren Zahnlücken, genau!

    Damit man den Schein wahren kann, und man diese Armen nicht gleich erkennen oder sie überhaupt sehen kann, so hat man sich da dann schon vor vielen Jahren auch bemüht, dass man diesen Armen wenigstens den Zahnarzt bezahlt. - Macht doch ein besseres Bild, für die Schweiz, nicht wahr? Wenn da alle Leutchen mit schönen Zähnen herum hüpfen!

    Das ist also ein uralter Zopf. - Heute denkt man da schon noch so, aber eben auch noch viel weiter, denn jeder weiss, dass schlechte Zähne auch auf die ganze Gesundheit negativen Einfluss haben können.

    Aber auch hier wieder ein Trost für Dich - da Du Dir ja Deine Steuergelderchen so sehr ans Herz drückst - : Die Sozialhilfe bezahlt immer nur das Billigste und Nötigste bei einem Zahnarzt. Nach SUVA-Tarif.

    Ich weiss auch, dass einzelne Zahnärzte sich manchmal auch schon mal weigern, Sozialhilfebezüger überhaupt zu behandeln, weil sie diese dann so billig behandeln MÜSSEN. - Aber das ist Insiderwissen.

    Schöne Sache, nicht wahr? - Naja, man kann's ja anscheinend verstehen, weil JEDER um seine Existenz ja kämpft! - Wer dann am meisten darunter leidet, ... kann man sich ja ausrechnen. - Also ganz sicher nicht der Zahnarzt!

    " ... Hinzu kommt bei vielen oft noch eine ganze Wohnungseinrichtung von der Schlafzimmerlampe bis zum Stuhl, Tisch, Schrank und Bett etc. etc. Aber solche Kleinigkeiten sind für dich halt nur ein par Fränkli oder ein par Batzen. ..."

    Auch hier übertreibst Du wieder, weil Du einfach nicht die Realität kennst. - Ich habe schon unzählige Sozialhilfebezüger kennen gelernt, ihre Situation kennen gelernt, ... und darunter - das ist eher SO zu betonen - sind SEHR VIELE, die noch NIE eine Zusatzleistung beansprucht haben!

    Jetzt freu Dich doch mal, über diese tolle Nachricht, hm?

    Hättest Du nicht so gedacht, nicht wahr? Ja da siehst Du, wie schnell Du Dich irren kannst. - Vor lauter Angst und Panik über Deine Steuergelderchen!

    Ja, manchmal kann man sich gewisse Dinge auch einfach nur EINBILDEN, ... weil man einfach immer nur so NEGATIVE Dinge über Sozialhilfebezüger in den Zeitungen liest! Ja da merkt man kaum noch, wie sehr man da "manipuliert" wird für ein Denken, welches gar nicht der wirklichen Wahrheit entspricht ...

    Also, Batro, Du, der Du Dir Deine Steuergelderchen so sehr ans Herz drückst: Habe ich Dich etwas beruhigen können?

    Aber um doch noch kurz beim Thema zu bleiben:

    Sagt hier wieder mal keiner was dazu, über diese Firmen, die KEINEN Lohn geben, bzw. die Sklavenarbeit anbieten?

    Sagt hier keiner was dazu, dass die Sozialhilfebehörden Freude darüber haben, weil sie so unzählige Klienten mit Zwang "versorgen" können, und noch was dafür bezahlen?

    Ihr wisst doch, das Prinzip und die Regel lautet, dass ein Sozialhilfebezüger von der Sozialhilfe WEG kommen sollte! Und dass dies die meisten Sozialhilfebezüger auch WOLLEN. - Aber so - mit diesen Beschäftigungs-Sklaven-Projekten funktioniert das eben nicht, im Gegenteil. Mit diesen Sklavenlohn-Firmen BINDET die Sozialhilfe ihre Klienten noch weiterhin an sich!

    (Es ist übrigens durch Studien auch belegt, dass diese Programme kontraproduktiv für Sozialhilfebezüger sind. Und die Sozialämter wissen das auch, aber ... ihnen fällt eben nichts Gescheiteres als Lösung ein.)

    Also jeder von uns hat die Wahl, zu entscheiden, ob er solche Sklavenlohn-Firmen und Projekte unterstützt, oder auch nicht.

    Ich persönlich sage klar Nein dazu. - Und Ihr alle JA?

    Nike

    @ alle

    Einfach mal zur Info:

    Hilfe in der Not ist noch immer ein Grundrecht.

    Ihr hebelt es aber aus und übergeht es, und genau so auch die Behörden, weil sie nämlich genau unter diesem Druck stehen, und zwar unter dem Druck der ganzen Missbrauchshetze, von wegen Sozialhilfebezüger seien sowieso alle faul, und somit sei es jetzt einfach selbstverständlich Bedingung, dass man für diese Hilfe in der Not auch mit Zwang arbeiten müsse.

    Das ist eben das Verwirrende, das Ihr alle blind glaubt und das Ihr auch noch richtig findet.

    Natürlich steht im Grundrecht auch, dass der Betreffende selbst ebenfalls alle Bemühungen unternehmen müsse, um aus seiner Notlage wieder heraus zu kommen, um nicht ewig Unterstützung erhalten zu müssen.

    Nur: Das ist NICHT das selbe wie jenes, dass man sich in der Not einem Arbeitszwang oder sogar Zwang zur Sklavenarbeit fügen müsse, und wenn man dies nicht täte, bekäme man keine Hilfe in der Not!

    Nein, das steht so nirgendwo.

    Also das Recht auf Nothilfe besteht da eben immernoch im Grundrecht!

    Und Zwang ist in der Schweiz ebenfalls verboten.

    So, und nun sind wir wieder am Anfang der ganzen Geschichte. Nur weil Ihr also etwas für "gut" befindet, heisst das noch lange nicht, dass es auch dem Gesetz nach richtig ist.

    Schon mal darüber nachgedacht? - Nein, oder?

    Erstaunlich auch, dass Ihr immer wieder ein normales Erwerbsleben mit Lohn als Gleichwertig hinstellt, wie ein Sozialhilfebezüger-Leben. Denn es wird DAUERND damit verglichen. Da bekommt man den Eindruck, dass in Wahrheit die Arbeiter alle die Armen sind, ... und gar nicht die Sozialhilfebezüger, die um ihre Existenzen kämpfen müssen!

    Wirklich, ich sage Euch, es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man mit einem läppischen Arbeitslohn von z.B. 4000 leben muss, aber man damit doch immerhin noch einen Job hat, man FREI von diesen entwürdigenden Behördenzwängen ist, und man sich sozial angepasst in der Gesellschaft zeigen kann, ... als das Leben eines Sozialhilfebezügers, der dauernd arbeiten WILL, aber praktisch nie eine Chance hat, der dauernd Pflichten hat aber keine Rechte mehr, und der mit seinen 1900 Fränkli im Monat überleben muss.

    Ihr habt keine Ahnung, was DAS für ein Leben ist. Wie SEHR Ihr da ausgegrenzt seid, wie Ihr alleine gelassen werdet, wie die Behörden Euch behandeln, und unter welchem Existenzdruck Ihr da steht. Ihr wisst nicht, was für ein andauernde "Spiel mit der Hoffnung" Ihr da durchmachen müsst. Ihr habt auch keine Ahnung, wie das ist, ... da DRAUSSEN ... nur ein einziges mal sagen zu müssen, DASS man Sozialhilfebezüger ist, ... und wie man da dann gleich angegriffen und kritisiert wird. Und Ihr wisst absolut nichts davon, wie das ist, unter dauerndem ZWANG zu stehen, dass man Euch das bisschen Existenzgeld streichen wird, wenn Ihr da nicht gehorcht und Ihr nicht bereit seid, Euch UNMÜNDIG behandeln zu lassen.

    Ihr habt NULL Ahnung.

    Ihr seid in Eurem normalen Arbeitsleben und kämpft Euch da durch. - Das ist auch nicht immer einfach, und es hat hier auch keiner gesagt, dass da alles in Ordnung wäre.

    Aber dies dann als das praktisch SELBE zu vergleichen mit dem Leben eines Sozialhilfebezügers, DAS ist in Wahrheit der wirkliche Hohn!

    Da wiederum erhält man eher den Eindruck eines Neides von Euch. So ein kleiner, trotziger und wütender Neid auf die ollen Sozialhilfebezüger, die da ein bisschen Geld BEKOMMEN, aber nix dafür tun müssten! - Habe ich recht?

    Im Grunde geht es doch nur darum. Ihr ertragt es nicht, dass Ihr täglich Arbeiten müsst und Euch für's Überleben bemühen müsst, ... und "da unten" hat's Eurer Meinung nach nur solche, die faul sind und nichts tun, und DAFÜR dann auch noch Geld kriegen, stimmt's?

    Auch da irrt Ihr Euch. Da hat man sich schon immer "von Aussen" gerne geirrt. Denn es war noch NIE ein einfaches Leben, wenn man Sozialhilfebezüger war. Es war noch NIE ein besseres Leben, als ein normales Arbeiterleben.

    Natürlich war es aber auch schon vor Jahren so, dass man als Sozialhilfebezüger EHER nur daheim war, ... genau so wie heute. Nur hat das auch seine Gründe, denn ein Leben als Sozialhilfebezüger kann man sich "da Draussen" eben gar nicht leisten!

    Also dieser negative Vorwurf von "dauernd daheim rum hocken" ist letztendlich sogar ziemlich unverschämt einem Sozialhilfebezüger gegenüber, ... wenn man ihn mit so wenig Geld ja geradezu noch dazu zwingt, dass er daheim bleiben muss und am Gesellschaftsleben praktisch gar nicht teilnehmen kann.

    Schon mal darüber nachgedacht? - Nein, oder?

    Für Euch sind Sozialhilfebezüger - so scheint es - irgendwie keine Menschen mehr, sondern sie müssen irgend so eine Art "Spezies" sein, die nicht mehr in die Klasse "Mensch" gehört. Mit denen kann man offenbar auch alles machen, WEIL sie Geld kosten, und da spielt es anscheinden keine Rolle, wie man sie behandelt.

    Wirklich, da behandelt man Hunde ja noch würdevoller! Die müssen zwar auch immer gehorchen, genauso wie Sozialhilfebezüger, ... aber den Hunden nimmt man ihr Fressi wenigstens NICHT einfach endgültig weg, nur weil sie einmal nicht gehorchen!

    Bei den Sozialhilfebezügern aber schon!

    Ja, da wird ja nicht mal mehr ein Unterschied gemacht, wenn sich hier ein User als Sozialhilfebezüger meldet, und noch deutlich betont, es sei bei ihm NUR VORÜBERGEHEND! - Nein, das macht für Euch auch keinen Unterschied mehr, nicht wahr? Er gehört schon zu dieser "Spezies", die längst kein Mensch mehr ist.

    Also, Ihr könnt mal darüber nachdenken. Ich weiss schon, dass ich die Dinge zu dieser Thematik manchmal etwas krass ausformuliere, aber ich habe auch langjährige Erfahrung damit und weiss genau, wovon ich rede. Manchmal MUSS das eben so gesagt sein. - Dass Euch dies nicht immer so passt, ist für mich auch nichts Neues. Ich weiss, dass viele so denken wir Ihr.

    Im Grunde hat eben genau so ein Denken wir DIESES zu diesen Zwangsarbeiten, Sklavenarbeiten geführt, weil Ihr das alle so gewollt habt, weil Ihr alle so wütend auf die "faulen" Sozialhilfebezüger seid. Aber was soll's, die Wirtschaft freut's, die macht da gerne mit, weil SIE wiederum daran verdienen kann.

    Und natürlich IST es Sklavenarbeit. - Ich weiss hier auch, dass Ihr das nicht gerne hört, aber es ist nun mal so: Die reine Existenz von Arbeitsplätzen, bei welchen NICHTS bezahlt werden muss, oder allenfalls 100 Fränkli, ... DAS ist das Kriminelle in unserer Wirtschaft, was IHR eben mit Eurem Denken so mitunterstützt.

    Und das ist GETRENNT zu betrachten von der Sozialhilfe. Diese Arbeitsplätze sind Geschäfte, die so davon profitieren. Und diese Geschäfte existieren. Es werden immer mehr!

    Dass Ihr das unterstützt, das entsetzt mich regelrecht. Euer Denken den Sozialhilfebezügern gegenüber muss so von Wut und Neid zerfressen sein, so dass Ihr es zulässt, dass so eine Sklaven fördernde Wirtschaft bei uns blühen kann!

    Nun ist das ja eben ganz praktisch so, nicht wahr? Wir haben ja so viele faule Sozialhilfebezüger - so wie Ihr ja meint - so dass man durchaus DIE in diese Betriebe, wo Sklavenarbeit angeboten wird, hinschicken kann! Denn es ist ja eine Frechheit, dass all diese Sozialhilfebezüger einfach so GRATIS Geld vom Staat bekommen, nicht wahr? Hilfe in der Not aus dem Grundrecht? Ah, das kann man doch eh streichen, wenn ja alle so faul sind!

    So, nun könnt Ihr wieder weiter schimpfen, ich - und all die Sozialhiflebezüger - sind's ja gewohnt.

    Ich habe übrigens schon x-mal den Vorschlag in diesem Forum gemacht, dass Arbeiter und Sozialhilfebezüger zusammen halten sollten. Aber bis heute ist noch niemals jemand auf diesen Vorschlag eingegangen!

    Schade, dass so viel Misstrauen herrscht.

    Und @ Wetziker? - Nimm's den Leuten hier nicht übel, sie wissens's halt nicht besser. Geh einfach Deinen Weg, Du wirst es schon schaffen, davon bin ich überzeugt.

    Nike

    @ velvet

    Du weisst doch hoffentlich, was Sklavenarbeit ist, nehme ich an, oder? Das ist jene Arbeit bei uns, wofür Du entweder Nichts oder 100 Fränkli bekommst. - Im Monat.

    Du unterstützt also Sklavenarbeit?

    Dann solltest Du Dich schämen. Wir sind schliesslich nicht mehr im Mittelalter, hm?

    Also wirklich, das erstaunt mich immer wieder, wie man heutzutage plötzlich wieder wie im Mittelalter denkt, und man das auch noch NORMAL findet!

    Denk mal ernsthaft und ganz ehrlich zu Dir selbst darüber nach.

    Würdest Du für Nichts oder 100 Fränkli einen ganzen Monat lang 8 Std. am Tag arbeiten? - Und bedenke, dass das ja nicht freiwillig ist, sondern mit Zwang. (In der Regel ist das schliesslich auch selten eine einmalige Sache, denn wenn man Dich EINMAL zwingen kann, kann man es mit Dir schliesslich auch zweimal, fünfmal oder zehnmal tun, nicht wahr?)

    Also wenn man Dich noch dazu zwingt zu so einer Sklavenarbeit (statt dass man Dir einen normalen Lohn dafür gibt wie für jeden Arbeiter, oder statt dass Du Dir einen "normalen Job" suchen kannst, wo Du einen normalen Lohn erhalten könntest), wärst Du also mit Sklavenarbeit einverstanden?

    Komm schon, sei mal ehrlich.

    Und komme mir jetzt bitte nicht damit, dass Du selbstverständlich so eine Sklavenarbeit tun würdest, weil es Dir viel lieber wäre, statt nur "daheim herum zu hocken". Da würdest Du lügen, weil nämlich auch Du - wie jeder andere - eine Würde besitzt.

    (Und verwechsle hier nicht Sklavenarbeit mit einer ehrenamtlichen oder freiwilligen Arbeit, das ist dann ewas völlig anderes.)

    Es ist - von Aussen - immer sehr einfach und locker, sagen zu können, klar würde ich's so oder so machen. - Die wirkliche Prüfung kommt aber immer erst mit der wahren Realität. Glaube mir, ich kenn viele Leute, die so geredet haben wie Du jetzt. Heute sind sie selbst betroffen, und sie haben alle die Realität erkannt. Da schämt sich noch mancher darüber oder es ist ihm peinlich, WEIL er früher mal so überheblich und daneben über Sozialhilfebezüger gedacht hat!

    " ... Ob nun diese Programme wirklich sinnvoll sind oder den Steuerzahler gar noch einige Franken mehr kosten: zumindest darf der zu Unterstützende behaupten, dass er nicht einfach zuhause rumsitzt ..."

    Es interessiert Dich also gar nicht, ob diese Beschäftigungsprogramme sinnvoll sind oder nicht? - Hier widersprichst Du Dir aber selber, wenn Dir doch Deine Steuergelder so wichtig sind. - Und es SIND Deine Steuergelder, die Dir wichtig sind, denn ich habe - aus Deinen Zeilen hier - überhaupt nicht den Eindruck, dass Dir die MENSCHEN wichtig sind.

    Also geht es auch nur darum, dass ein Sozialhilfebezüger keinesfalls daheim rumsitzen darf?

    Geht es keinesfalls mehr um seine Menschenwürde? Meinst Du nicht, dass auch ein Sozialhilfebezüger eine Würde hat? Er soll die also gefälligst ablegen und bereit zu Sklavenarbeit sein, nur weil "die Steuerzahler" nicht bereit dafür sind, dass ihm in der Not geholfen wird?

    Für was bist Du denn bereit, Deine Steuergelderchen herzugeben? Für die jährliche Weihnachtsbeleuchtung in Eurer Stadt? Für den Strassenbau? - Oder einfach lieber jene Sächelchen, wo Du als Steuerzahler SELBER davon profitieren kannst, hm?

    Ah ja. - Geh bitte mal ein bisschen in Dich, und denke darüber nach, okay?

    Du brauchst keine Diskussion mit mir hier anzufangen, sondern einfach nur mal darüber nachdenken. - Ich hab's Dir jetzt einfach gesagt, denn ich diskutiere grundsätzlich nicht mit Leuten, die Sklavenarbeit unterstützen oder diese von anderen fordern.

    Nike

    @ selina09

    Eigentlich ist es schon etwas verwirrend, dass die Prämienverbilligung letzendlich mehr beträgt, als grundsätzlich die Krankenkassenprämie.

    Ich denke, das kann daher kommen, wenn Du eine höhere Franchise hast, und somit die Prämie billiger ist?

    Oder Du hast grad Glück gehabt und so eine wirklich günstige Krankenkasse erwischt?

    Genau betrachtet - wenn es einfach grundsätzlich eine sehr günstige Krankenkasse ist und Du hast die niedrigste Franchise - dann dürfte die KK den Mehrbetrag natürlich schon nicht selbst behalten, denn dann würde sich ja eben die KK daran bereichern.

    Allenfalls - was wohl richtiger wäre - müsste sie es dann dem Amt wieder zurück bezahlen, welche die Prämienverbilligung raus gibt, und somit eigentlich schon nicht Dir.

    Wenn Du aber hingegen eine höhere Franchise hast, würde ich es auch für richtig sehen, wenn Du den Mehrbetrag von der KK wieder zurück erhältst. Schliesslich hast Du durch Deine Krankheit - Du bist ja IV-Bezügerin - grundsätzlich mehr Arztkosten und mit einer höheren Franchise somit auch mehr Eigenkosten.

    Wie es gesetzlich gehandhabt wird, hängt vielleicht je nach Kanton ab.

    Es kann aber auch sein - das müsstest Du vielleicht mal prüfen - dass das Amt für KK-Prämienverbilligung das gleiche Amt ist, wo Du Ergänzungsleistungen beziehst?

    Allenfalls rechnen die dann intern diesen KK-Prämien-Überschuss bei Dir gleich mit, indem sie Dir von der Ergänzungsleistung ja auch die Jahresfranchise übernehmen? (Dann wären an die Fr. 1000.- pro Jahr sowieso für Dich.)

    " ... schlimm finde ich dass hier wieder die menschen bestohlen werden die eh schon vom existenzminimum leben und die prämienverbilligung (und zwar das ganze guthaben) angerechnet ist zum jährlichen lebensunterhalt..."

    Ja, gebrauchen kannst Du das Geld auf jeden Fall, das bezweifle ich überhaupt nicht, denn nur von einer IV-Rente mit Ergänzungsleistungen zu leben, ist nicht besonders viel.

    Fraglich ist jetzt - gesetzlich - letzlich nur, WEM genau dieses Überschussgeld genau gehört.

    Ich denke aber auch, dass es keinesfalls der Krankenkasse gehört.

    Vielleicht erfährst Du es ja aber eben besser durch die Ombudsfrau, wie es genau angeschaut wird.

    LG Nike

    @ ventrue

    Das ist völlig richtig, was Du sagst. Und das wissen sogar die Sozialämter selbst.

    Im Grunde genommen handelt es sich hier lediglich um "moderne Sklavenarbeit", die wegen der ollen Missbrauchs-Hetze toleriert wird, denn Sozialhilfebezüger sind für die Gesellschaft eh alle "Schmarotzer" oder eben "faul".

    Und die Wirtschaft selbst interessiert es kaum, welche Beschäftigungsprogramme da ein Bewerber bei der Sozialhilfe für einen Sklavenlohn durchgemacht hat, im Gegenteil, je länger da jemand grundsätzlich "weg" ist von seinem alten Beruf, und dauernd Beschäftigungsprogramme durchmachte, um so weniger Chancen hat er überhaupt, im alten Beruf wieder einzusteigen.

    Klar kann es für den Einen oder Anderen für kurze Zeit etwas helfen, um eine Tagesstruktur beizubehalten, aber im Grunde geht es da letztendlich eher nur darum, dass der Betreffende nicht in ein psychisches Loch fällt und darüber krank wird.

    Dass "Sklavenarbeit" auf die Dauer aber eben auch psychisch krank machen kann, vergisst man dabei gerne mal.

    Ich freu mich aber sehr für Dich, dass Du von der Sozialhilfe bald weggkommst.

    @ sunny71

    " ... auch da muss man manchmal in den "sauren Apfel beissen". Dieses Programm ist ja nur für eine kurze Zeit, hoffentlich! ..."

    Nun, sie sind immer nur für kurze Zeit. - Ein Programm nach dem anderen.

    Im Endeffekt kann es über Jahre so gehen. Und das kostet eine ganze Menge. - Also der Apfel ist nicht sauer, er ist verwurmt!

    @ alle

    User "Wetziker" hat sich offenbar und verständlicherweise von hier verabschiedet, nach der gängigen "Schmarotzer"-Kritik hier. Wer also noch über ihn meckern will oder ihn kritisieren will, tut das dann umsonst.

    LG Nike