@ selina09
Vielleicht noch eine Ergänzung dazu:
IV-Renten, AHV-Renten und Ergänzungsleistungen sind nicht betreibbar!
Mit IV, AHV und EL - alleine - kann man somit auch kein Darlehen aufnehmen, nämlich genau aus dem Grunde, weil man damit nicht betreibbar ist. (Das vergisst man gerne mal in der Regel.)
Auch genau aus diesem Grunde hat da der eine oder andere Steuerkanton in den letzten Jahren allen EL-Bezügern grundsätzlich - oftmals auch automatisch schon - immer einen Steuererlass gewährt, weil sie eh wussten, dass wenn da ein EL-Bezüger nichts bezahlt, er eh gar nicht betreibbar ist.
Nun versuchen das aber in manchen Kantonen die Steuerämter in letzter Zeit trotzdem, und stellen wie immer - ganz normalo - dem EL-Bezüger die Steuerrechnung hin. Also "automatische Steuererlasse" werden hier nicht mehr gemacht. Kommende Erlassgesuche werden da dann gerne einfach erst mal abgelehnt, und es wird Druck ausgeübt, dass auch er, der EL-Bezüger, Steuern bezahlen müsse.
Also da stimmt durchaus etwas nicht mehr.
Was die Pensionskassenrenten betrifft, so sind diese ja auch zu versteuern. Diese sind hingegen aber durchaus betreibbar.
Diese Unterschiede sollte man also gut anschauen.
Also, liebe selina09, versuche es doch mal mit einem Steuererlassgesuch. Grundsätzlich bekommst Du ja IMMER eine Steuerrechnung, aber das heisst nicht, dass Du diese zwingend auch bezahlen musst bzw. kannst.
Du musst aber auch einfach damit rechnen, dass sie das Erlassgesuch vielleicht ablehnen. - Bei uns im Kanton BS z.B. kann man neuerdings auf einen negativen Entscheid von einem Erlassgesuch auch Rekurs eingeben.
Das heisst dann also, dass man einfach dran bleiben muss, und nicht so schnell aufgeben darf. Am besten gut belegen mit Kontoauszügen und Haushaltbudgets.
LG Nike
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@ Wetziker
Kommt womöglich auch darauf an, wie alt Du bist und in welchem Kanton Du wohnhaft bist.
Es gibt z.B. Altersgrenzen bis 25, wo die Sozialhilfebehörde betont Wert darauf legt, dass die "jungen Leute" aktiv bleiben und wenigstens was zu tun haben.
Aber auch bei älteren Sozialhilfeklienten bemühen sie sich darum, dass diese Leute mit solchen befristeten Arbeiten wenigstens in einer Alltagsstruktur bleiben.
Klar, es ist dann oftmals völlig unterbezahlt und wahrscheinlich bezahlt die Sozialhilfe gewissen Firmen noch Geld dafür, DASS diese die Sozialhilfeklienten überhaupt beschäftigen. Aber sie begründen es eben immer damit, dass man "froh sein sollte, überhaupt was zu tun zu haben".
Im Endeffekt ist dies natürlich NIE die Lösung, um dann von einer Sozialhilfe überhaupt WEG zu kommen, klar, aber die Behörden und Politiker wurschteln da eben nur nach solchen "Lösungen", weil sie damit "gut dastehen", was diese ewige und olle Missbrauch-Kontrolle betrifft. - Mühsam, ich weiss, wenn man davon ausgeht, dass schliesslich 95% der Klienten alle KEINEN Missbrauch machen und ehrlich Sozialhilfeleistungen beziehen.
Aber das sind nur grad meine Gedanken dazu, die ich aus Erfahrungen kenne. Du wirst Dir sicherlich auch Dein eigenes "Bild" schaffen, und eben staunen, wie das "da unten" gerne mal so läuft.
Immerhin kann ich Dir einfach mal den folgenden Tip geben.
Also ich gehe erst mal davon aus, dass Du noch keine 55 bist und nicht krank bist, denn da würde alles nochmals ein bisschen anders aussehen.
Im Moment kannst Du wahrscheinlich nicht viel dagegen machen, wenn die Behörde Dich zu dieser "mobilen Einsatztruppe" zwingt. - Allenfalls könntest Du höchstens zuerst noch abklären (bei oberster Instanz bei der Behörde), ob diese "mobile Einsatztruppe" für Dich jetzt ein ZWANG sei, den Du tun MUSST, und Du sonst gar keine Sozialhilfeleistung überhaupt bekommst, ... oder ob es sich hier um ein "freiwilliges Projekt" oder "Programm" handelt. Das wäre nämlich durchaus ein Unterschied, nur betonen dies leider nicht ALLE Sachbearbeiter so klar und deutlich. - Also irgendwo muss das ja gesetzlich vorgelegt sei, DASS dies eine Bedingung sei, um Sozialhilfeleistung zu beziehen, okay?
Das wäre mal das Eine. - Der andere Punkt ist jener:
Wenn Du Dir absolut SICHER bist, dass Du aktuell einen Job hättest (wobei Du wirklich sicher sein musst, und Dein zukünftiger Chef oder so kann's Dir im voraus schriftlich bestätigen, dass er Dich nehmen will), dann kannst Du dies der Behörde natürlich vorlegen, und sie werden dann wahrscheinlich so ein "Programm" oder diese "mobile Einsatztruppe" für Dich wieder streichen. Dann würde es sich bei Dir auch nur um eine kurze Notunterstützung handeln. - Nur musst Du es eben bestätigen können.
Alles in Allem gesehen: Zur Not, wenn Du den Eindruck hast, da läuft bei der Behörde noch so Manches schief, dann wende Dich jeweils an die kantonale Ombudsstelle.
Ich wünsche Dir jedenfalls ganz viel Glück.
Nike -
Heikle Lebensmittel wie gerade Fleisch unterstehen einer viel strengeren Verkaufsregelung. Ich habe mal ein paar Jährchen in einer Metzgerei gearbeitet und weiss, wie schnell sich Bakterien innert wenigen Minuten bei nur schon weniger Grad Kälte als nötig, auf's 25 bis 100fache im Fleisch vermehren können. - Dies einfach so nebenbei noch erwähnt.
Selbstverständlich ist - nach einem Ablaufdatum - jeder Konsument selber verantwortlich, wenn er das Risiko eingeht, und das Fleisch noch ist.
Natürlich kann Fleisch vielleicht auch einen Tag nach Ablauf noch geniessbar sein. Aber das Risiko ist da bereits viel höher. Daher müssen sich die Verkaufsstellen auch strikte daran halten und dürfen es keinesfalls mehr in den Verkauf bringen.
Klar, für uns wirkt es schockierend, wenn wir sehen, wieviele Fleischmengen da letzendlich wieder vernichtet werden müssen. Wir haben da durchaus eine Fleisch-Überproduktion in unserer Wohlstandsgesellschaft, aber wir wollen ja auch alle Fleisch essen können.
Was die Tischlein-Deck-Dich und andere Gaben-Tische für die Armen betrifft, - das ist ja auch mal interessant, das genauer anzuschauen - , so findet man dort praktisch kaum Frischfleisch. Die meisten der Lebensmittel dort sind aber vom Datum her abgelaufen oder kurz davor, und diese werden von den gängigen Supermärkten gespendet.
Also braune Bananen sind dort völlig normal, und wenn man Pech hat, erwischt man auch mal ein verschimmeltes Brot oder sonst was, das längst ungeniessbar ist. - Das heisst jetzt nicht, dass dort alles "schlecht" ist, aber es passiert leider immer wieder, was eben auch beweist, wie heikel Lebensmittel grundsätzlich sind.
Diese Gaben-Tische werden von den Armutsbetroffenen übrigens äusserst intensiv benutzt, und es herrscht teilweise sogar schon Notstand an Ware, um diese an alle Betroffenen verteilen zu können.
Obwohl also ganz viele dieses Angebot regelmässig nutzen, werden auch Manche der ewigen Ablauf-Ware mal "müde", und wünschen sich wieder mal was richtig FRISCHES zu Essen. - Es ist also nicht zwingend immer so das A und O und supergut, wenn man während längerer Zeit dauernd diese Ablauf-Ware essen muss.
(Dies einfach mal als gedanklicher Hinweis hier, weil man ja grundsätzlich meint, dass man doch "gefälligst" auch Ablaufware immer essen könne. - Also soooo schön ist das nun auch wieder nicht!)
Bei den Gabentischen gibt es dann jeweils einfach jenes, was gerade an Überschuss in den Supermärkten vorhanden war, so dass es durchaus sein kann, dass man ein paarmal nur hauptsächlich Süssigkeiten erhält (statt mal Salat, oder was anderes Gesundes).
Auch Kaffee z.B. gibt es äusserst selten. - Dies einfach mal als Gedankenhinweis, wie schnell so ein simpler Kaffee, der für uns alle "normal" sein kann im täglichen Gebrauch, dort bei den Armen zu einem wahren Luxusgut werden kann.
Wobei - was das Frischhalten von Lebensmitteln betrifft - hier vielleicht auch erwähnt sein sollte, dass man unter so manchen Armutsbetroffenen da durchaus regelrechte Lebensmittel-Experten entdecken kann, die gelernt haben, wie man - überlebensmässig - damit umzugehen vermag. Also wie man Lebensmittel frisch hält, wie und wann man sie gebraucht, und was man alles daraus machen kann.
Da ist - dem "Normalo-Bürger", der nie Ablaufware isst - durchaus zu empfehlen, mal diesen Armuts-Menschen über die Schulter zu schauen, wie DIE es machen. - Da kann man durchaus noch so einiges lernen.
Nike -
@ Swissgirl
Ach ja, noch was:
Beträgt ein Mietzins MEHR als die erlaubte Grenze (650 plus NK von vielleicht 150), dann geht die Behörde davon aus, dass der Rest der Miete eben von dem Grundbedarf (977.- in der Regel für eine Einzelperson) noch bezahlt werden muss.
Also so 250.- muss Dein Freund sicherlich von den 977.- für die Miete noch dran nehmen.
Hier gilt bei den Sozialhilfebehörden so eine Faustregel:
Entspricht jener Anteil etwa 15 % (so wie eine "Kürzung", welche die Behörde gesetzlich machen kann), dann liegt es noch im Limit.
Entspricht jener Anteil aber mehr als 15%, sondern 30% oder mehr, dann bleibt dem Sozialhilfeklienten ja praktisch kaum noch was zum Leben. - Und hier geht dann eine Behörde sofort von einem "vermuteten Dritteinkommen" aus, das der Klient haben müsse. Also besteht hier dann schon ein Verdacht auf "Missbrauch", und der Klient muss dann (das ist wiederum bedeppert, aber vor allem muss er "beweisen", dass er keine Dritteinnahmen hat, ... wobei er ja nichts beweisen kann, was es nicht gibt) und er muss in irgend einer Form vorlegen können, wie er mit den restlichen 300 oder 400 Fränkli überhaupt leben kann.
Wobei es solche Überlebenskünstler-Menschen natürlich durchaus gibt! Selten, aber es gibt sie. Die leben tatsächlich nur von Ravioli und gehen niemals aus dem Haus. - Können die es belegen, dass sie damit klar kommen, wird es dann ausnahmsweise rechtlich gewährt.
Aber dies einfach als Hinweis. Sobald ein Klient vom Grundbedarf noch einen Anteil Miete dran geben muss, ... wird's tatsächlich äusserst schwierig, mit dem Restbetrag zu überleben. Und die Behörden wissen das natürlich.
LG Nike -
@ Swissgirl
Die Fr. 650.- für die Miete an eine Einzelperson sind schon richtig. Das entspricht dann eben einer Einzimmer-Wohnung. Die Nebenkosten übernimmt das Sozialamt aber durchaus auch, so liegen dann an die Fr. 800.- gut drin.
Anders geht es leider nicht, hier muss Dein Freund sich also tatsächlich eine solche Einzimmerwohnung suchen bis zur nötigen Frist, welche wohl per 1. Mai gilt.
Zur Not - falls wirklich eine absolute Wohnungsnot in Eurem Wohngebiet oder Kanton herrscht - kann Dein Freund ein "Fristverlängerungsgesuch" für die Wohnungssuche einreichen. Allenfalls klappt das vielleicht nochmal für weitere drei Monate. - Ist nicht garantiert, aber versuchen kann man es, vor allem, wenn man genügend Belege hat über "Absagen" von Wohnungen oder Belege über die ganze "Such-Arbeit" von Wohnungen.
Grundsätzlich werden natürlich "gemeinsame Kosten" immer angerechnet, wenn da ein Sozialhilfeklient noch irgendwo "regelmässig" was Essen kann. Also wenn Du "regelmässig" zu ihm gehst, Lebensmittel einkaufst und ihm kochst - es sei denn, es geschieht ab und zu mal, und eben nicht mit "Regelmässigkeit", dann wäre es nicht das selbe - dann wird das natürlich an seine Existenzkosten angerechnet, resp. abgezogen.
Daher mein Tip: Lass es, für ihn einzukaufen und für ihn zu kochen, hm? Du kannst das mal ausnahmsweise machen, wenn Du wie ein "Besuch" bei ihm bist, aber nicht als Partnerin mit "Regelmässigkeiten".
Ich weiss, dass das zum Haareraufen und völlig entwürdigend ist (dass man einem Sozialhilfeklienten nicht mal mehr wöchentlich zum Essen einladen darf), aber so bedeppert arbeiten die Sozialhilfebehörden heutzutage eben. (Hier ein grosses Dankeschön an die "armen Steuerzahler", die sich solche Sorgen um ihre Steuern machen, und dieses Geld halt lieber im ollen Strassenbau oder in der städtischen Weihnachtsbeleuchtung investiert sehen wollen.)
So, und wenn Du es dann "sein lässt", ihm regelmässig einzukaufen und für ihn zu kochen, dann meldet das der Behörde schriftlich.
Die Behörde muss notfalls dann wiederum das Gegenteil beweisen können, falls sie Euch nicht glauben.
Du kannst der Behörde ja auch mitteilen, dass Du Dich auf Grund dieser jetzigen "Kürzungs-" resp. "Anrechnungs-Massnahme" so dazu entschieden hättest. - Denk einfach daran, Du MUSST das schliesslich nicht tun (für ihn einkaufen und kochen), denn das tust Du ja gewisserweise aus Anteilnahme, Liebe, oder eben aus Menschlichkeit, und vor allem freiwillig.
Da die Behörde sowas aber nicht haben will, ... dann lass es eben.
Ich betone hier - falls andere Leser hier mitlesen, und das Ganze wieder mal falsch verstehen wollen - dass es sich in so einer Situation um eine FREIWILLIGE MENSCHLICHKEIT handelt (eigentlich egal ob "hin und wieder" oder fast schon mit Regelmässigkeit), und dass WENN man das aber sein lässt, resp. NICHT mehr tut, man damit absolut KEINEN Missbrauch macht!
(Sondern man verzichtet damit nur auf seine Menschlichkeit und das Helfenwollen für einen Sozialhilfebezüger!)
Tja, schlimm genug, dass es so läuft, aber leider Tatsache.
LG Nike -
@ Batro
" ... Dir brauche ich die Unterschiede zwischen diesen Sozialhilfeleistungen nicht zu erklären, denn du weisst das selber auch und trotzdem versucht du diese so zu vermischen, bis es für einfache Hilfsbedürftige unmöglich ist z.B. einen Unterschied zwischen Nothilfe und Sozialhilfe zu erkennen...."
Lieber Batro, ich erkläre die Sachlage DIR, da Du es bist, der diese die ganze Zeit vermischt.
Zudem habe ich durchaus erwähnt, dass bei einer Nothilfe kein Vermögensfreibetrag berechnet wird. Ich vermische da nichts, das tust Du selbst.
" ... Nike schreib: „Ist mit dem "Vermögensfreibetrag" - in welchem ja kein Lohn oder Einkommen gemeint ist - nun die Sachlache WÄHREND einem Sozialhilfebezug gemeint, ... oder bei einer ANMELDUNG bei der Sozialhilfe?“
Natürlich bei der Anmeldung und auch während dem Sozialhilfebezug..."
Ich habe die Frage ausformuliert, damit Du Dir da mal genauere Gedanken darüber machst.
So einfach ist es nämlich nicht.
Schau, wenn Du unter einem "Vermögen" eine ganze Menge Geld verstehst, ... dann frage ich mich, ob Du das okay findest, dass jene Leute, die ein richtiges Vermögen HABEN oder gerade soeben noch gehabt haben, überhaupt zur Sozialhilfe gehen dürfen! Und dass ausgerechnet DENEN ein Vermögensfreibetrag gewährt werden soll, WEIL sie gerade noch ein richtiges Vermögen gehabt haben.
Die anderen aber, die nur noch einen letzten Lohn haben und KEIN Vermögen, denen sollen also die letzten Fr. 4000.- NICHT als Freibetrag angerechnet werden, und diese 4000.- wären dann kein Vermögen?
Du siehst doch, dass dieses Prinzip so nicht stimmen kann, oder?
Du musst mir darauf keine Antwort oder Belehrung geben, denn Du sollst Dir darüber einfach mal Deine Gedanken machen, hm? Bevor Du da alles immer so richtig gut findest und noch glaubst, alles richtig zu verstehen.
" ... Der letzte Lohn oder das letzten Einkommen ist kein Vermögen und somit auch kein Vermögensfreibetrag. ..."
Falsch, das steht nicht explizit so in den SKOS-Richtlinien. Schau nach, was dort steht, was unter ein "Vermögen" fällt. Da steht ganz klar, dass nebst anderem damit auch alle "vorhandenen Gelder" gemeint sind.
Nun, ich weiss, dass das viele Leute gerne mal falsch verstehen. Selbst der Beobachter.
" ... Wenn das Vermögensfreibeträge wären, hätte die Mehrheit von uns Schweizerinnen und Schweizer ende eines Monats nach der Lohnzauszahlung Recht auf Sozialhilfeleistungen...."
Ja, das ist jetzt ein bisschen so ein typisch "neidischer" Satz und völlig unsinnig. Wenn du einen festen Lohn hast - und selbst Ende Monat nichts mehr davon - dann hast du aber garantiert am Zahltag WIEDER einen Lohn! - Weil du da nämlich im Luxus bist, eine feste und bezahlte Arbeitsstelle zu haben! Somit bist du KEINESFALLS in einer Notlage!
Verstanden? - Du willst mir doch hoffentlich nicht erzählen, dass Du hier ganz seltsame Missbrauch-Gedanken hast, wie Du Sozialhilfe beziehen könntest, hm?
Also was soll diese Neiderei auf so läppische Fr. 4000.- von einem "Vermögensfreibetrag" für einen Sozialhilfeklienten! Du weisst doch sicherlich selbst, dass auch dieses Geld nicht lange reicht, oder? Also Du willst diesen armen Leuten das offenbar überhaupt nicht gönnen, nicht wahr?
" ... Glaubst du wirklich im Ernst, in diesen Richtlinien müsste explizit erwähnt werden, dass vom letzten Lohn oder Einkommen vor der Anmeldung beim Sozialamt keine alten Schulden zurückbezahlt werden dürfen? ..."
Natürlich müsste es explizit genau erwähnt werden. Weil eben sonst alle Kantone es so handhaben, wie SIE es wollen.
" ... Oder meinst du, alle sollen mit ihrem Lohn Schulden abbezahlen und und das Geld zum überleben auf einem Sozialmat beziehen, bis sie schuldenfrei sind?..."
Du verstehst es nicht, oder willst es nicht verstehen. Ich habe es Dir oben schon deutlich genug erklärt.
So lange du eine Arbeitsstelle hast, kann es durchaus sein, dass du Schulden hast und diese abbezahlst.
Wenn Du zum Arbeitsamt kommst und stempeln musst, bezahlst Du diese - sofern Du ein anständiger Bürger bist - noch immer ab. - Und hier - wem ist's zu verdenken - hat praktisch ein jeder noch die Hoffnung, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Hier ist sich jeder sicher, dass er NICHT bei der Sozialhilfe landen wird.
So, und dann werden die Schulden abbezahlt und abbezahlt, ... selbst noch bis zum letzten Moment, bevor man dann doch noch zum Sozialamt muss.
Arbeitet nun jemand dauernd temporär, ist es dann noch extremer. Auch da hat dieser natürlich das Recht, mit seinem Lohn die Schulden abzubezahlen. Er kann da nicht mit 100%iger Sicherheit wissen, DASS er da wahrscheinlich bald zur Sozialhilfe muss, WEIL er keine Arbeit mehr findet.
Du siehst, die Situationen sind alle sehr verschieden, aber prinzipiell spricht doch nichts dagegen, die Schulden von seinem Lohn abzubezahlen.
Die Sozialhilfebehörden suchen hier lediglich nach einem Argument, u.a. um Geld zu sparen.
Anders sieht es aber bei einem aktuellen Sozialhilfebezug aus. Wenn du - während du Sozialhilfebezüger bist - da noch zwischendurch ein bisschen Lohn hast, dann verrechnen die Behörden diesen sowieso immer mit ihren Leistungen. Da wird weder ein 13. noch ein Lohn eben als "Vermögensfreibetrag" angesehen. - Und DAS war schon immer so.
" ... Ich ticke anders als du, ich bin kein Schulterklopfer der Notleidende mit falschen Erwartungen auf ein Sozialamt schicken würde...."
Du musst ein bisschen aufpassen, was Du hier sagst. Auch ich kenne durchaus meine Rechte, hm? Also sei schön anständig!
Abgesehen davon kippst Du mit Deinen Vorwürfen mir gegenüber dauernd hin und her: Einmal setze ich angeblich "falsche Erwartungen", wo es so klingt, als würde ich es den Leuten sehr schmackhaft machen wollen, Sozialhilfe zu beziehen, ... und ein andermal bin ich angeblich wieder zu hart und mache anscheinend den Klienten Angst?
Entscheide Dich besser mal richtig, wie Du mich einschätzen willst.
Eigentlich sollten Dir meine Worte aber auch jeweils bestätigen, dass ich nicht nur bei den Behörden kritisch bin, sondern auch bei den Klienten.
Grundsätzlich lautet mein Prinzip aber durchaus: Die Betroffenen sind IMMER in der schwächeren Position als eine Behörde!
" ... Noch ein Schlusswort zur „unter der Brücke“: Auch hier übertreibst du alles bis zum es geht nichts mehr. In der Schweiz muss niemand freiwillig unter einer Brücke schlafen und tagsüber Geld betteln um Nahrungsmittel kaufen zu können. Wer unter einer Brücke schläft tut das freiwillig. Das sind Menschen, die sich nicht in unsere Gesellschaft integrieren lassen wollen und das Sozialgeld wo sie erhalten statt für Nahrungsmittel und Unterkunft lieber für Alkohol und/oder ihren Drogenkonsum ausgeben. ..."
Ach Batro, Du scheinst wirklich keine Ahnung von der Realität zu haben ...
Aber gut, Du kannst Dir Dein Wunsch-Bild ja aufrechterhalten, wenn's Dir damit besser geht.
Ich beende hiermit diese Diskussion und lese hier auch nicht mehr rein, da mich das Ganze recht müde macht.
Mach's gut, Batro.
Nike -
@ Batro
Nothilfe ist auch eine Sozialhilfeleistung der Behörde. Du solltest das nicht so krass trennen. Man geht zur Sozialhilfebehörde, weil man nichts mehr hat und Hilfe braucht. WIE die Form einer Hilfe dann aussieht, wird situationsbedingt geprüft. - Nur wenn ganz klar nachweisbar keine Unterstützung erforderlich ist, ist es rechtens, wenn die Behörde den Antragsteller wieder nach Hause schickt.
Wenn aber nachweisbar der Antragsteller auf der Strasse landet, dann handelt die Behörde nicht nach ihrem Leitbild und schon mal rechtlich falsch.
So einfach ist das.
Ich kann Dir jetzt die Sache mit dem "Vermögensfreibetrag" auch näher erklären, aber ich bin mir nicht sicher, ob Du es wirklich verstehen kannst oder willst.
Tatsächlich steht das so in den SKOS-Richtlinien, wie beccabecca die Antwort vom Beobachter erhalten hat. - Aber es steht auch noch mehr in den SKOS-Richtlinien über den Freibetrag, und wiederum WENIGER in den SKOS-Richtlinien, um letztendlich festzustellen: Ist mit dem "Vermögensfreibetrag" - in welchem ja kein Lohn oder Einkommen gemeint ist - nun die Sachlache WÄHREND einem Sozialhilfebezug gemeint, ... oder bei einer ANMELDUNG bei der Sozialhilfe?
So, und nun siehst Du, wie unklar dies ist. Normalerweise war es bis jetzt immer so, dass dieser Freibetrag (je nach dem 4000.-) bei einer ANMELDUNG bei der Sozialhilfe gewährt wurde. Nicht WÄHREND einem Sozialhilfebezug, wo man mal hier oder da ein bisschen Geld verdient, was durchaus noch verständlich ist.
Aber was die ANMELDUNG bei der Sozialhilfe betrifft, so ist dies nicht deutlich ausformuliert. Im Gegenteil, in den SKOS-Richtlinien wird (weiter unter Punkt E) der Vermögensfreibetrag sogar noch deutlich empfohlen, damit da Klienten noch ein bisschen etwas Reserve haben!
Da dies nun nicht klar ausformuliert ist, kann sich da eine kantonale Behörde jetzt natürlich auch auf den BEGINN eines Sozialhilebezuges beziehen, und sagen, jaja, das gelte auch für DANN!
So einfach ist das.
Und im übrigen: Es steht in den SKOS-Richtlinien nichts davon, dass es nicht erlaubt wäre, VOR dem Sozialhilfebezug von seinem erarbeiteten Lohn Schulden abzubezahlen.
Es gibt noch so manche Sozialhilfeklienten, die bei der Sozialhilfe landen, eben weil sie total verschuldet sind. - Man kann das immer moralisch gut heissen oder eben auch nicht, im Endeffekt gilt eben die Notlage, und dann auch die Lösungssuche, wie derjenige da wieder raus kommt (mit Schuldenberatung) und eben der vorübergehenden Existenzsicherung, bis man wieder auf eigenen Beinen stehen kann.
Sobald man aber Sozialhilfe bezieht, kann man natürlich KEINE Schulden abbezahlen, das ist klar.
Es ist deshalb unverständlich, weshalb Du beccabecca hier Vorwürfe gemacht hast. Du siehst doch, dass hier behördlich einfach auch falsch und fragwürdig gehandelt wird.
Versteife Dich nicht zu fest auf diese SKOS-Richtlinien, denn sie sind nur Empfehlungen an die Behörden, und gelten erst mit den kantonalen Richtlinien oder Verordnungen dann als Reglement. (Wobei das dann eben wiederum KEIN Gesetz ist, sondern eine kantonale Regelung. Da hat dann ein jeder Sozialhilfeklient Mühe, sich rechtlich überhaupt wehren zu können.)
" ... Der letzte Satz von dir kommentiere ich nicht, dieser ist unterste Schublade..."
Du solltest eigentlich schon ein bisschen dazu stehen können, wenn Du etwas okay findest. Zumal Du Dich in Deinem ersten Beitrag hier an beccabecca auch nicht sonderlich darüber aufgeregt hast, dass sie jetzt - weil sie Schulden mit ihrem selbst verdienten Lohn bezahlt hat - von der Sozialhilfebehörde auf die Strasse gestellt wird, hm?
Das meine ich mit "gut finden".
" ... Wenn du hier dieser jungen Frau, die in einer grossen finanziellen Notalge ist, Hoffnungen betreffs ihren 4'000 Franken Vermögensfreibetrag machst, erweckst du in ihr das Gefühl, sie erhalte zu Unrecht keine Sozialhilfe. Mit diesem Gefühl geht sie dann aufs Sozialamt wo der Krach zwischen ihr und den Sozialmitarbeiter/innen von dir bereits vorprogrammiert ist ..."
Nein, im Gegenteil. Ich wecke damit ihren Kampfgeist und ihr wachsames Auge! (Das braucht es, wenn man Sozialhilfe bezieht, sonst geht man da bald unter. - Das ist wiederum nicht negativ oder angstmachend gemeint, sondern reine Erfahrung, weil dieser Kampfgeist das Überleben sichert, Kräfte fördert und vor Depressionen und Krankheit schützen kann.)
Zudem habe ich schon so manchen depressiven Betroffenen von der Strasse wieder aufgesammelt, der von der Sozialhilfebehörde ganz frech weggeschickt wurde, obwohl er rechtlich ein Anrecht auf eine Unterstützung gehabt hätte. - Du solltest mir da dankbar sein, dass ich mich um diese Leute kümmere - eben WEIL ich sehr kritisch bin - und wer weiss, vielleicht betrifft es ja mal Dich selbst, und dann bist Du vielleicht froh, gibt es so Leute wie mich, die die Behörden kritisch angehen, damit Du dann zu Deinem Recht kommst und nicht unter der Brücke schlafen musst ...
Wie dem auch sei, Du kannst es verstehen wollen oder auch nicht, es ist Deine Sache.
Ich hoffe einfach für beccabecca, dass sie jetzt die Augen offen hält und auch zu ihrem Recht kommt. - Auf der Strasse zu landen, ist schliesslich NICHT die Lösung, und das darf es auch für eine Sozialhilfebehörde nicht sein.
Also Vermögensfreibetrag hin oder her, Fakt ist, beccabecca darf nicht auf der Strasse landen. Und dazu ist es eben nötig, genau hinzuschauen, WAS da falsch lief.
Nike -
@ Batro
Du hast mich missverstanden. Ich habe nicht geschrieben, dass DU Quatsch schreibst, sondern dass die Sachlage Quatsch ist. Deine unfreundlichen Worte an mich sind hier also völlig fehl am Platze.
Wenn Du Dich schon selbst als Laie in dieser Thematik bezeichnest, dann solltest Du Dich vielleicht besser nicht ratschlaggebend zum Thema äussern, und auch noch so unfreundlich mit anderen Beratenden sprechen. Wir machen hier schliesslich kein Wettrennen.
Wie mit Deinen Worten:
" ... Was du betreibst ist Hetze gegen das Sozialmat ihrer Wohngemeinde. Ich zitiere dich: "Ja, und da steht man dann da, und so eine überaus freundliche Sachbearbeiterin beim Sozialamt verweigert einem die Hilfe, bloss weil man sich BISHER so bemüht hat und seine Schulden brav abbezahlt hat?"..."
Du hast mir nicht geglaubt, hast recherchiert, und festgestellt, dass es tatsächlich FALSCH war, dass ich somit recht hatte: Die Sozialhilfe darf beccabecca nicht einfach auf die Strasse stellen!
Und nun findest Du, ich betreibe "Hetze gegen das Sozialamt"?
Also bitte: Du musst den Fehler schon bei denen suchen, die ihn tatsächlich auch begehen - sprich: Sozialamt - , und nicht bei mir, okay?
Wie auch immer die Hintergründe mit dem Schuldenzahlen sind (ich hab's Dir jetzt freundlich erklärt, wie sehr das eben Quatsch ist), so widerspricht dieser von Dir angegebenen Text der SKOS eben trotzdem dem Grundsatz und den Richtlinien der Sozialhilfe und ist auch sehr schwammig ausformuliert. (Siehe unter: " ... Wenn keine oder geringe Einnahmen vorhanden wären ...")
" ... Im Gegensatz zu dir, habe ich als Laie beccabecca einen brauchbaren Vorschlag gemacht, nämlich, sollte ihr das Sozialamt die Nothilfe verweigern, soll sie sich an einen Rechtsanwalt wenden..."
Du scheinst Dich wirklich mit mir wie in einem Wettrennen zu fühlen, nicht wahr?. Ich habe beccabecca durchaus angeraten, sich notfalls an eine Rechtsberatung oder wenn nötig an den Ombudsman zu wenden. - Also unterlasse bitte solche Vorwürfe und Unterstellungen. Ich war zu Dir auch freundlich, daher erwarte ich das selbe auch von Dir.
Ich bin schon zu lange mit dieser Thematik beschäftigt, so dass ich durchaus weiss, welche unwürdigen Methoden die Sozialhilfebehörden gerne mal anwenden (nicht immer, aber immer öfter), und ich glaube nichts mehr so schnell, nur weil es in einem Text mal so oder so steht. Denn die Praxis sieht jeweils immer ganz anders aus, egal ob positiv oder negativ. Zudem kann man sich nie von einem Beispielfall auf alle anderen Fälle beziehen, dazu ist das ganze Sozialhilfethema und die Einzelfälle viel zu komplex. Das weiss sogar die SKOS, und die hat auch da nicht für alles eine gesetzlich geregelte Antwort.
Die SKOS gibt nur Empfehlungen, sie ist kein Gesetz. Also bei einem "dürfen" und "können" oder "müssen" muss man immer höllisch aufpassen.
Du brauchst mich somit also nicht über die Behörden zu belehren, ich kenne sie gut genug. Ein solcher Artikel wie den eben zitierten beunruhigt mich längst nicht mehr, sondern da kann ich nur noch jeweils dazu sagen: "Jaja, jetzt versuchen sie's diesmal auf diese Art, um Geld zu sparen!"
Was meinst Du, weshalb es diesen Artikel da braucht, diese Frage zu dem Schuldenzahlen? - Naja, weil's eben nirgendwo in den Richtlinien oder Verordnungen drin steht!
Selbstverständlich kann man keine Schulden MIT dem Sozialhilfegeld abzahlen, aber es gibt kein Gesetz, welches verbietet, noch mit einem Lohn Schulden abzuzahlen. Letztendlich gilt ein Sozialhilfeklient erst dann als Klient, wenn er im Jetzt-Zustand absolut nichts mehr hat zum Leben und er bei der Sozialhilfe unterschrieben hat.
Was die Sozialhilfe hier tut, ist also völliger Quatsch. Aus dem ganzen Druck wegen der ewigen Missbrauchs-Hetze, ... erfindet man dann eben solche Quatsch-Lösungen.
Abgesehen davon: Auch eine Nothilfe (ein kleiner Batzen) ist eine Sozialhilfeunterstützung. - Und die hat beccabecca NICHT bekommen, obwohl sie Anrecht darauf hat.
So kann man sich durchaus fragen, ob die Sozialhilfebehörde eigentlich noch sozial denkt, oder ob sie die Leute - wegen so Quatsch-Lösungen - eben lieber auf die Strasse schickt.
Sozial, hm?
Aber ich weiss, Du findest das ja gut so.
Nike -
@ beccabecca
Ich kenne natürlich auch nicht alle Reglemente und Richtlinien sämtlicher Kantone. Du kannst die entsprechende Höhe des "Vermögenfreibetrages" aber entweder im Internet rausfinden (wenn Dein Wohnkanton eine Website hat, findest Du es vielleicht unter "Soziales" / "Sozialhilfe" und Gesetze oder Regelungen), oder aber Du fragst in der Behörde direkt nach. Manchmal liegen dort die Reglement auch auf, wo man sie einfach mitnehmen kann.
Falls sie Dir die Reglemente nicht rausrücken wollen (alles schon so erlebt!), und Du findest auch nichts im Internet, dann sei einfach so mutig, und rufe die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) gleich direkt an. (Die Nummer und Websiet findest Du auch im Internet. Die SKOS ist jene Organisation, welche den Sozialhilfebehörden in den Kantonen Empfehlungen gibt.)
Ich denke aber, sobald Du bei der Behörde den "Vermögensfreibetrag" bei der Anmeldung erwähnst, werden sie ihn berücksichtigen MÜSSEN. (Wobei das dann bei einer "Nothilfe/Notüberbrückung" aber nicht gilt. Dort bekommst Du einfach nur einen kleinen Batzen.)
Falls es wieder eine Absage gäbe - sei es jetzt die normale Unterstützung oder die Nothilfe - dann rufe eine Rechtsberatung in Deinem Kanton an, ... oder gehe direkt zum Ombudsmann Deines Kantons. - Denn Du hast Anrecht auf Hilfe in der Not.
Ich weiss, manchmal ist es ein höllischer Kampf, aber gib trotzdem nicht auf, okay?
Lass Dir auch alles Schriftlich geben. Jeder Entscheid von einer Behörde MUSS schriftlich getätigt werden, ansonsten ist er rechtsungültig.
Melde Dich einfach nochmal hier, wenn Du Fragen hast.
Nike -
@ Batro
Not ist Not, und der Vermögensfreibetrag gilt so oder so. Es spielt keine Rolle, was du mit diesem Betrag machst. Also selbst wenn du Schulden abbezahlst mit diesem Vermögensfreibetrag, so ist das dann deine Sache. (Die Sozialhilfebehörden schiessen da durchaus manchmal mit ihren Aussagen über's unerlaubte Ziel hinaus, denn solange ein Klient nicht unmündig ist, so steht ihm der Vermögensfreibetrag zur freien Verfügung. Alles andere ist Quatsch, das ist nirgendwo gesetzlich geregelt. - Wo hast Du das denn gelesen?)
Im übrigen wär das sowieso etwas ganz Neues bei der Sozialhilfe, dass man VOR einem Sozialhilfebezug keine Schulden abbezahlen dürfte. Also im Prinzip ist das absoluter Blödsinn, denn so jemand kann ja nicht zwingend in die Zukunft schauen und ganz genau WISSEN, dass er bald Sozialhilfe beziehen muss. In der Regel macht man ja als Nicht-Sozialhilfebezüger als normaler Arbeiter weiter, versucht Jobs zu finden, macht seine üblichen Schulden oder bezahlt seine üblichen Schulden eben ab, wie auch immer. Und in der Regel GLAUBT man nicht daran, dass man zur Sozialhilfe gehen muss. - Manchmal kann das aber - je nach Situation eben - auch ganz überraschend kommen, dass man sich jetzt sofort bei der Sozialhilfe anmelden muss.
Ja, und da steht man dann da, und so eine überaus freundliche Sachbearbeiterin beim Sozialamt verweigert einem die Hilfe, bloss weil man sich BISHER so bemüht hat und seine Schulden brav abbezahlt hat?
Das kann ein Normalo-Bürger kaum noch verstehen.
Das "normale" Prinzip lautet eben: Die Sozialhilfe hilft einem mit ihren Leistungen NICHT, Schulden zu bezahlen. - Was völlig okay und auch richtig ist.
Aber man SELBST - wo man noch NICHT mal Sozialhilfebezüger ist, und von dort noch GAR KEINE Leistungen bezieht - kann durchaus seine Schulden abbezahlen von SEINEM verdienten Geld.
So aber siehst Du - wenn's denn so abläuft - ist heutzutage ein Sozialhilfebezüger - gemäss Sozialhilfebehörde - eigentlich viele Monate VORAUS schon grundsätzlich ein Sozialhilfebezüger, obwohl er es da ja noch gar nicht wirklich ist und noch NICHT mal was unterschrieben hat!
Also wie man's auch immer macht, so ist's da nie recht. Bezahlt man Schulden ab, ist's nicht recht, bezahlt man sie NICHT ab, ist's auch nicht recht.
?
Nun, im Endeffekt gilt aber trotzdem: Die Sozialhilfe muss da helfen (egal jetzt welche Form), sie darf da jemand in der Notsituation jedenfalls nicht einfach auf die Strasse setzen.
Nike -
@ Batro
Auch hier muss ich Deinen Satz korrigieren, welcher da lautet:
" ... Es geht natürlich nicht, dass jemand mit seinem Lohn Schulden bezahlt und danach das Geld wo er dringend zum Leben braucht bei einem Sozialamt beziehen will ..."
Diese Aussage stammt vielleicht von Deinem moralischen Denken, wobei Du meinst, dass dies das einzig Richtige sei, ... ist es aber eben nicht ganz.
Es gibt schliesslich einen "Vermögensfreibetrag", welcher ein jeder frische Sozialhilfeklient behalten darf. Dieser ist zwar kantonal verschieden hoch, aber es gibt ihn in jedem Kanton.
Hat nun jemand gerad mal noch so restliche 4000 Fränkli kurz vor der Anmeldung beim Sozialamt, so muss hier der Vermögensfreibetrag mit angerechnet werden. - In manchen Kantonen beträgt dieser sogar exakt Fr. 4000.- !
Damit darf man also ruhig noch Dinge damit bezahlen, man darf es aber auch zur Seite tun und als Reserve behalten.
Ist also nix mit Kritik am Klienten! - Hier hat also eindeutig wieder mal eine Sachbearbeiterin fehlerhaft gehandelt und auch gelogen.
Beccabecca hat hier also durchaus Sozialhilfeleistungen zu Gute, zumal sie in einer absoluten Notlage ist.
@ Beccabecca
Bitte wende Dich noch einmal ans Sozialamt. Verlange diesmal den Abteilungschef und mach eine neue Anmeldung. Fordere, dass Deine Anmeldung genauer geprüft wird.
Diese sogenannten "internen Regeln" sollen sie Dir doch bitte vorlegen und zeigen, wo genau stehen soll, dass die letzten 4000 Franken - die ja eben sicherlich ganz oder teilweise unter den Vermögensfreibetrag fallen - Du nicht hättest ausgeben dürfen. Ich bin überzeugt davon, das steht nirgendwo.
Wenn es bei der Sozialhilfe eine Absage bei der Erstanmeldung gibt, muss die Behörde Dir diesen Entscheid sowieso per schriftlicher Verfügung (und mit Begründung) zustellen.
Nur Mut, bleib dran. - Du brauchst niemanden auszurauben, Du bist schliesslich in einer Notlage. (Zur Not wende Dich sonst an eine Rechtsberatung in Deinem Kanton.)
Sobald Du Sozialhilfeleistungen beziehen kannst, DANN darfst Du natürlich keine Schulden mehr abbezahlen, okay? Du musst dann von diesem Geld schliesslich leben können.
Alles, was die Schulden betrifft, so musst Du dann den Gläubigern schriftlich mitteilen, dass Du nun Sozialhilfebezüger bist, und die Schulden eben zur Zeit nicht begleichen kannst. Die Schulden stehen dann einfach im Moment "still".
Beachte aber bitte auch, dass die Schulden Deines Freundes nicht DEINE Schulden sind. Du bist auch nicht verpflichtet, die seinen zu bezahlen.
Ihr seid da aber schon in einer Zwickmühle. Was Ihr z.B. auch machen könnt, das wäre, zu einer sozialen Schuldenberatung zu gehen. So wird da vielleicht auch eine Lösung für Deinen Freund gefunden.
Also versuch's nochmal mit einer Anmeldung beim Sozialamt.
Liebe Grüsse
Nike -
@ Batro
Nö, ist keine Wortklauberei, sondern führt jeweils - wie Du ja gesehen hast - regelmässig zu Missverständnissen.
Sozialhilfebezüger werden grundsätzlich und in der Regel genau deswegen immer an den Pranger gestellt, weil es ja "unsere Steuergelder" sein sollen. Aber dass eben noch so manche der heutigen Sozialhilfebezüger über Jahre hinweg selber auch Steuern bezahlt haben, daran denkt dann keiner, wenn er denn so gerne mal auf Sozialhilfebezügern "rumhacken" oder sie gerne kritisieren will.
Ich weiss es leider aus Erfahrung.
Nun ja, und Du siehst somit auch; manche Worte sind halt meist ein zweischneidiges Schwert.
Liebe Grüsse
Nike -
@ sola
War das Schreiben von der IV (im Mai 2011) ein "definitiver IV-Entscheid" oder ein "Vorentscheid" für eine IV-Rente?
Ich vermute eher ein "Vorentscheid", denn solange die IV-Behörde nicht wirklich alle Unterlagen hat, wird sie in der Regel keinen definitiven IV-Entscheid fällen.
Wenn es ein definitiver IV-Entscheid war, dann müsste dieser als rechtliche "Verfügung" kommen, wo auch die genauen Zahlen drauf stehen, und ab wann genau die Rentenzahlung erfolgt.
Es kann aber durchaus sein, dass für die IV Dein Fall völlig klar ist, und Dir - als provisorischer Entscheid - tatsächlich eine Rente zugesprochen würde, nur dass da eben die Unterlagen noch gefehlt haben. - Ob's jetzt wirklich an einer internen EDV-Umstellung liegt oder nicht doch eher an "Zuviel Arbeit" ist halt fraglich. Letztlich ist alles möglich, denn es ist bekannt, dass die IV selten sehr schnell arbeitet.
(Wenn der IV etwas unklar wäre wegen Deiner Krankheit, dann wüsstest Du sicherlich Bescheid, oder zumindest Deine behandelnden Ärzte.)
Ich würde Dir jedenfalls anraten, nochmals freundlich bei der IV anzufragen, wenn Du das letztemal im September was von der IV gehört hast. Vielleicht sind sie ja gerade an Deinem Fall dran jetzt. (Ansonsten hilft Deine erneute Anfrage dazu, dass Dein Fall wieder "zu oberst" auf den Aktenberg kommt.)
Im "Normalfall" kann ein Jahr "warten" durchaus die Regel sein. (Also auch nach der einjährigen Wartefrist.) So gesehen bist Du noch ein Glücksfall, wenn Du Deine Rente jetzt schon bald bekommst.
Es gibt schliesslich Fälle, die werden bis zu 6 oder gar 10 Jahre von der IV "bearbeitet", bis dann mal ein Entscheid kommt, wenn der Krankheitsverlauf nicht klar ist, oder wenn sich der Patient noch zwischendurch bemüht, ein bisschen zu arbeiten. Das verzögert gerne einen IV-Entscheid.
Aber ich denke, bei Dir kann es nicht mehr all zu lange dauern. Zur Not - falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast - würde ich Dir empfehlen, diese einzuschalten.
Aber versuch's zuerst nochmal mit einer freundlichen Anfrage.
Liebe Grüsse
Nike -
@ Kikeriki
Ich kann Dich gut verstehen, zumal diese ganzen rechtlichen Angelegenheiten unseres Sozialsystems ziemlich komplex und kompliziert sein können. Und Du hast recht, dass es da oftmal auch "unfair" zugeht, aber das kommt wohl eher daher, dass es in unserem Rechts-System mehr um's Geld geht als um's Menschliche selbst.
Eine kleine Erklärungs-Korrektur habe ich trotzdem anzubringen, zumal es Batro hier nicht geschafft hat, es Dir frühzeitig und genauer zu erklären.
Dazu schnell noch ein paar Worte an Batro:
@ Batro
Falls Du hier doch noch einmal rein liest, möchte ich Dir gerne ein paar Gedankenanstösse geben.
Deine Info und Beratung hier an Kikeriki war durchaus richtig, aber eines hast Du wohl nicht so ganz verstanden.
Ich erklär's Dir kurz:
Da ich mich schon seit Jahren mit diesem Thema beschäftige und seit 5 Jahren eine Selbsthilfegruppe für Sozialhilfebezüger leite, erlebe ich auch immer wieder diese "Verwirrnis" der Leute über unser Rechtssystem.
Aber ich sage Dir: Das ist völlig normal!
Da sich der Durchschnittsbürger sonst in seinem normalen "Arbeitsleben" praktisch nie genauer mit unserem Sozialsystem befasst, wird er dann - wenn es ihn dann doch mal trifft - nicht nur verwirrt sondern auch gerne mal überrascht. Und - ach so Manches - kann er dann überhaupt nicht verstehen. Meist ist es ihm dann sogar auch "zuviel", zumal der Durchschnittsbürger sich da in der Regel dann - wenn er da reinrasselt - plötzlich mit allen verschiedenen Sozialsystemen befassen, bzw. sie kennen muss, von der Arbeitslosenkasse (eigenes Gesetz), zur Sozialhilfe (eigene Regelung), dann zur IV (eigenes Gesetz) wiederum zur EL (eigenes Gesetz), ... und ja, die Pensionskasse und AHV ist wiederum erneut etwas rechtlich Separates, um sich damit auch noch zu beschäftigen.
Sprich: Dieser "Dschungel" verwirrt ALLE. Das kann durchaus alles blitzschnell gehen von einem Amt zum anderen, und immerwieder muss man sich da erneut mit neuen Regelungen und Gesetzen rumschlagen. Und wie das Ganze dann auch noch "zusammenhängen" soll, ineinander greifen soll, wo diese Behörde jenes zahlt und die andere Behörde jenes oder auch gar nicht, oder wo man dieses oder jenes zurückbezahlen muss, ... da muss man im Grunde ein plötzlicher Rechts-System-Experte werden, um DAS alles im Null-komma-Nix zu verstehen.
Ich sage Dir das nur, Batro, weil Du da jetzt bei Kikeriki die einfache Arbeiter-Menschlichkeit und ihr Unwissen über den ganzen Sozialsystem-Dschungel sozusagen vergessen hast. Kaum versteht sie es nicht, wirfst Du mit den Worten um Dich: "Ich muss schon sagen, sie haben eine sonderbare Einstellung zum Staat."
Das ist falsch. Sie hat zwar ein "einfaches" Denken, aber sie sieht durchaus, dass da manches in unserem System sehr seltsam abläuft. Sie hat da recht, es funktioniert nicht ALLES fair und richtig.
Ein "Zuhörenkönnen" ist hier wirklich für Dich gefragt, denn Du bist nicht darauf eingegangen, als sie deutlich betont hat, dass ihre Mutter jahrelang Steuern einbezahlt hat. - Schon erwähnst Du da wieder nur die Worte "unsere Steuern", so als wenn Kikerikis Mutter NIEMALS Steuern bezahlt hätte.
Siehe es doch so: Diese Mutter hat sich ihre Sozialhilfeleistungen mit ihren EIGENEN Steuergeldern soweit selbst finanziert.
Also dieses deutliche betonen auf "UNSERE Steuergelder" ist da völlig unnötig.
Nimm's mir nicht übel, aber das musste ich Dir hier aufführen.
@ Kikeriki
Ich nehme mal an, Du bist eine "Sie", ansonsten entschuldige ich mich.
Aber um auf Deine Grundfrage zurückzukommen, weil das Sozialamt die IV-Rückzahlung "haben" will:
Da hat die Sachbearbeitung vom Sozialamt die Sache ein bisschen frech und unfreundlich übertrieben formuliert, klar, ... aber es ist schon richtig so. Sozialhilfeleistungen werden immer mit einer rückwirkenden IV-Rentenzahlung gleich verrechnet, bzw. so "zurückbezahlt".
Batro hat's jetzt erst zum Schluss etwas erklärender mit den Worten angedeutet: Dass das Sozialamt sozusagen "Vorschlussleistungen" bezahlt, wenn es dann zu einer IV-Rente kommt.
Das heisst also genauer: Deine Mutter kann vom Staat keine "Doppelzahlung" erhalten. (Was sie somit sonst hätte, wenn sie 3 Jahre Sozialhilfeleistung bezieht, und dann rückwirkend genau für diese Zeit eine IV-Rente erhält. - Das IST dann eben doppelt.)
Es ist natürlich auch schwer zu verstehen, ich weiss, da Deine Mutter jetzt als "Sozialhilfebezügerin" gelebt hat. Wenn nun aber die IV-Rente rückwirkend ausbezahlt wird, da wird sie dann - vor allem vom Steueramt - NICHT mehr für diese Zeit als Sozialhilfebezügerin betrachtet, sondern eben rückwirkend dann nur als IV-Rentnerin.
Es ist also rechtlich richtig, wenn die Sozialhilfe gleich eine Verrechnung mit der rückwirkenden IV-Rente macht.
Wobei man da dann einfach genau hinschauen muss: Das Sozialamt darf nicht MEHR zurückfordern, als nur für diese Zeit, wo Deine Mutter auch wirklich bei der Sozialhilfe auch war. (Ein allfälliges "Einkommen" durch Arbeit während dieser Zeit darf nicht "mitgerechnet" werden. Ebenfalls auch nicht die Krankenkassen-Vergünstigungen, oder allfällige Integrationszulagen. - Ansonsten darf die Sozialhilfe da jetzt alles mitberechnen, auch Sonderleistungen wie z.B. eine Möbelanschaffung während dieser Zeit.)
Beachte, dass diese Verrechnung mit der IV NICHT das selbe ist, wie eine "gewöhnliche" Rückzahlung an das Sozialamt. (Da hat Batro das Ganze eben vermischt, was nicht ganz richtig ist.)
Hier wird also überhaupt nicht das monatliche Einkommen angeschaut, sondern definitiv nur die geleisteten Sozialhilfegelder.
Als Beispiel:
3 Jahre Sozialamt = z.B. ca. Fr. 60'000.-
die IV bezahlt rückwirkend (z.B. 4 Jahre) die IV-Rente von z.B. 50'000.-,
dann würde das ja nicht reichen als Rückzahlung. Aber hier kann das Sozialamt nur ihre "3 Jahre" zur Verrechnung nehmen, und somit kann es je nach dem auch sein, dass Deiner Mutter etwas übrig bleibt.
Das selbe gilt auch für die EL (Ergänzungsleistung), da diese ihre Leistungen ja auch rückwirkend bezahlt, sobald der IV-Entscheid da ist.
Problematischer wird's dann - rückwirkend - mit den Steuern. - Aber das ist dann wieder - uff - ein anderes Thema. Hier würde ich versuchen, einen Steuererlass einzureichen für diese Jahre (sofern dies noch nicht gemacht wurde während der Sozialamtzeit.)
Nun, schlussendlich gilt: Deine Mutter kommt nicht drumherum, dass die Sozialhilfe die rückwirkende IV-Rente (oder einen Teil davon) verrechnen darf. Deine Mutter wird etwas dafür unterschreiben müssen - wobei ich weiss, dass die Sozialhilfebehörden das Anrecht auf Verrechnung so oder so haben, selbst wenn man NICHT unterschreibt.
Deine Mutter soll sich einfach eine ganz exakte Abrechnung vom Sozialamt geben lassen, vor allem also einen Auszug über sämtliche Leistungen der Sozialhilfe, die sie für diese 3 Jahre bezahlt bekommen hat.
So hat Deine Mutter eine genauere Übersicht über die Zahlen und die Verrechnungen.
Ich hoffe, meine Worte helfen Dir noch ein bisschen.
Soweit ganz liebe Grüsse
Nike -
@ Selbständig
Betreffend den Zahlen im Fall aus der Weltwoche, ist mir da gleich Folgendes aufgefallen:
Wenn der Betreffende im 1999 krank wurde, dann hätte - was hier eben nicht ganz klar ist - die IV also eigentlich ab 2000 eine Rente zugesprochen, da sie ja ein Jahr Wartefrist hat.
Wenn der Betreffende jetzt jedoch 55 ist, dann war er damals im 2000 erst 44 oder 45.
Eine "volle" IV-Rente mit dem gesetzlichen Maximalbetrag gibt es da noch gar nicht, die erhält man nur, wenn man praktisch sein ganzes Leben lang gearbeitet hat.
Wenn die IV hier nun jedoch sagt, die Beträge würden stimmen, dann sind da wohl 25 Jahre Arbeit mitberechnet, das könnte dann - knapp - für eine volle Rente mit dem Maximalbetrag hinkommen.
(Oder er hat noch eine Pensionskassen-Rente?)
Zudem kann auch sein, dass man im 2000 noch den sogenannten "Karrierezuschlag" mitberechnet hat.
Das sind also Punkte, die genauer anzuschauen sind.
Wenn die Zahlen stimmen, erhält der Betreffende also "nur" eine IV-Rente von Fr. 2320.- im Monat. Dieser Betrag alleine genügt ja nicht, um davon einen 7köpfigen Haushalt zu ernähren. (Gehen wir davon aus, dass im Jahr 2000 noch alle Kinder zu Hause wohnten.)
Kinderrenten und Kinderzulagen sind somit eigentlich separat anzuschauen. Hier kenne ich mich weniger aus (auch mit der Verrechnung), aber "Lohnersatz" und "Lohnzusatz" sind tatsächlich zwei verschiedene Dinge. Hat jemand KEINEN Lohn, erhählt er Ersatz, und hat wohl trotzdem Anrecht auf den "Zusatz".
Klar, wenn man das "Endergebnis" pro Monat als Einnahme betrachtet, erscheint es einem tatsächlich hoch. Nur: Wenn diese Zahlen eben wirklich so stimmen, und von allen Behörden auch richtig berechnet wurden, dann bedeutet dies eigentlich nichts anderes, als dass dies genau die existenzielle Notwendigkeit für einen Haushalt mit 5 Kindern betrifft (ohne weitere Einkommen noch mitberechnet).
Wenn jemand so vielleicht finanziell "besser" dasteht, als noch so manch anderer Arbeiter mit 5 Kindern, dann stellt sich eben die grosse Frage nach unserer üblichen Lohnpolitik, die längst nicht mehr stimmt. Es bringt nichts, da "neidisch" zu werden, da muss man also eher die Wirtschaft mit ihren Löhnen kritisieren, die sich eben weniger um existenzielle Minimalansätze kümmern.
Du kritisierst die "Fehlanreize". Aber es ist halt fraglich, ob das gesetzlich Richtige an existenzieller Sicherung grundsätzlich ein "Fehlanreiz" ist, oder eben nicht doch eher das einzig Richtige. Weisst Du, wie ich meine?
Je mehr "Gegenstimmen" diese existenzielle Grundsicherung kritisieren, um so mehr wird man - notgedrungen, auch weil die Wirtschaft da nicht mithält - die existenzielle Grundsicherung immer mehr kürzen und streichen. Man "korrigiert" dann somit also auf der völlig falschen Seite.
Ob der erwähnte Fall nun ein Missbrauch ist oder auch nicht, können wir hier schlecht klären.
Nike -
@ damian
Eine solche wissenschaftliche Studie hat wohl immer ihre Tücken. Zwar löblich, dass Du Dich damit auseinandersetzen willst, aber ich denke nicht, dass Du da auf ein eindeutig klares Ergebnis kommen wirst.
Allein die Vorstellung, dass es nur das Eine oder Andere gibt (ein bösartiges Auslachen oder Necken oder als Gegenteil ein gutgemeintes Auslachen oder Necken) wäre schon mal in Frage zu stellen. Vor allem ist hier auch Menschenkenntnis gefragt, um überhaupt beurteilen zu können, ob das Auslachen oder Necken des anderen nun gut oder bös gemeint ist.
Naja, frag mal einen "Bösmeinenden", der wird Dich gleich wieder auslachen und Dich sogar überzeugen können, DASS er es doch nur gut meint! (Und der kann's dann sogar noch ehrlich meinen, und ihm ist gar nicht bewusst, dass er es böse rüber bringt.)
Umgekehrt kann es auch den Anschein von "Gutmeinend" sein, und trotzdem ist's im Grunde bösartig.
Oder man kann's noch analytischer anschauen, im Sinne dessen, dass ein "Auslachen" oder "Necken" grundsätzlich nichts Gutes sein muss. (Was hat ein Auslachen oder Necken allgemein für einen Sinn?)
Kommt dann auch immer auf die momentane Stimmung an, die man gerade hat, auf die Verträglichkeit und Empfindlichkeit, wo man durchaus auch ein "gutmeinendes Auslachen" überhaupt nicht vertragen kann.
Mangelndes Selbstwertgefühl ist die eine Sache, aber zeitliche Stimmungstiefs (wenn wieder mal alles schief läuft, oder man sagen kann: "Ist echt nicht mein Tag heute!") sind da genau so mitvermischt.
Also so ein Entweder-Oder, ein Schwarz-Weiss-Ergebnis wirst Du da wahrscheinlich nicht heraus bekommen.
Mensch ist nun mal Mensch, da geht es kunterbunt zu. Allenfalls müsstest Du da Einzelstudien machen, und hier dann auch immer auf die Situationsbedingte Menschlichkeit achten, wo sich gerne mal das Eine mit dem anderen Vermischt.
Und der "Auslacher" wäre genau so anzuschauen und zu studieren, mit der Frage, was ihn eigentlich dazu bewegt, den anderen Auszulachen.
Wenn ich jmd. auslachen kann - ob gut oder böse gemeint - dann fühl ich mich dabei doch gleich viel besser, nicht wahr? - Also warum immer gleich eine "Opfer-Studie" und nicht auch eine "Täter-Studie"?
Naja, es sind nur Gedanken dazu.
Trotzdem: Alles Gute und viel Glück für Deine Arbeit.
Nike -
@ No name
" ... Leistungen des Sozialamtes sind ja wohl immer als "Vorschüsse" zu betrachten. Wer also zu Vermögen kommt oder ein hohes Einkommen hat, dem kann durchaus zugemutet werden, diese Vorschüsse zurückzuzahlen..."
Da hast Du natürlich recht. - Trotzdem sind Rückforderungen vom Sozialamt auch immer Situationsbedingt zu berücksichtigen.
Das heisst also zum Einen, die finanzielle und familiäre Situation des Ex-Klienten ist erst mal anzuschauen. Es bringt ja im Grunde auch nicht viel, wenn jemand nach 16 Jahren jetzt seine Eigentumswohnung verkaufen müsste, nur um eine 16jährige Sozialamtschuld bezahlen zu können.
Zum anderen ist die ursprüngliche "Abmachung" von damals durchaus auch zu prüfen. Wenn - wie in diesem Fall - Samanta erwähnt, sie sei sich keiner Schuld bewusst, weil sie "nichts bezogen" hat, dann kann sehr wohl sein, dass die Behörde damals ganz eigenständig gehandelt hat, ohne die Einwilligung der Mutter. Ob DANN eine spätere Rückforderung überhaupt berechtigt ist, ist durchaus fraglich.
Zudem ist auch zu prüfen, warum sich die Sozialhilfebehörde überhaupt 16 ganze Jahre Zeit lässt, bis sie die Rückforderung einverlangt. - Hier ist halt auch Fakt: Die Sozialämter erhalten nur so und soviel Geld, und sie müssen dieses Limit einhalten. Da es eben NIE reicht, werden sie da oftmals sehr einfallsreich, und arbeiten dann sogar 16jährige Fälle auf, nur um DORT noch zu versuchen, zu Geld zu kommen. - Die Rückforderungsmöglichkeit verjährt nach 20 Jahren, und daher packt ein Sozialamt halt seine "Chancen", wo es nur geht. - Manchmal halt auch ungerechtfertigt. Ja, und wenn sich da der Ex-Klient nicht wehrt, ... Pech für den Ex-Klienten, und Glück für's Amt!
Man muss den Behörden also schon immer auch auf die Finger schauen, OB sie die Dinge auch recht machen.
Alles, was Immobilien-Besitz bei Sozialhilfebezügern betrifft, ist nie einfach nur so im Groben "abzuhaken" mit den Worten: "Das ist ein Vermögen, also muss er's selber zahlen!". So einfach geht es nicht. Es ist immer das Ganze drumherum - die Situation, das Familiäre, das Finanzielle - auch mit einzubeziehen. So steht es auch in den SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe.
Das heisst jetzt nicht, dass alle Haus-Besitzer oder Wohnungs-Besitzer so locker und einfach Sozialhilfe beziehen können, also bitte nicht falsch verstehen.
Nur muss man eben aufpassen mit den üblichen Vorurteilen im Einzelfall. - Nur weil man vielleicht Angst hat um seine Steuergelder, und wohin die wohl fliessen, hm?
(Wobei ich überzeugt bin, dass auch Samanta Steuern bezahlt. - Im Grunde würde sie mit ihren Steuern ihre Sozialhilfeleistungen ja "selber" auch finanzieren.)
Liebe Grüsse
Nike -
@ Samanta
Das ist gut, wenn Du einen Anwalt bekommst. Der kommt dann auch sehr schnell zu Deinen Akten.
" ... Wenn ich nun dieses Erlassungsgesuch mache akzeptiere ich nicht automatisch die Schuld?..."
Es kann natürlich sein, dass die Sozialhilfe damals eben diese Internatskosten übernommen hat. Das waren dann Gelder, die Du natürlich nie zu sehen bekommen hast. So wie Du sagst, hast Du damals ja alle Nebenkosten und Elternbeiträge bezahlt. - Aber eben vielleicht nicht die Grundkosten des Internats, und die hat das Sozialamt übernommen?
Wenn nicht, dann muss das Sozialamt natürlich belegen können (vor allem jetzt einem Anwalt, den Du hinzu ziehst), wofür die Ausgaben damals genau waren, und ob ihre Rückforderung überhaupt berechtigt ist.
Aber das wird der Anwalt dann sicherlich alles prüfen für Dich.
Grundsätzlich hast Du da natürlich recht, wenn Du ein Erlass-Gesuch machst, Du dann damit eine "Schuld" zugibst. Daher wäre es wirklich zuerst zu prüfen - wenn's nicht klar ist - was das genau für Gelder waren, die das Sozialamt angeblich für Dich ausgegeben hat.
Wenn es die Internatskosten waren, dann - so meine ich - können sie es durchaus von Dir zurück verlangen. Nur müsstest Du damals ja auch was dafür unterschrieben haben und Dein Einverständnis gegeben haben.
Aber schau mal, was der Anwalt sagt. - Bin auch gespannt, was er so meint ...
Liebe Grüsse
Nike -
Hmpf! Ja. - Soviel zur tollen Hilfe von der IV! ...
@ Ziam
Hallöchen! - Da hat ventrue leider recht, die IV bezahlt da nur (scheuklappen-stur) eine "geringe" oder gleichwertige Ausbildung. Ob man dann DAMIT bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, ist eben fraglich, aber manchmal kann es natürlich auch eine Lösung sein.
Klar, die IV bezahlt keine Voll-Studiums. Schon gar nicht, wenn es vorher noch eine Matura braucht. - Stell Dir vor, die Matur dauert etwa 3 Jahre, und dann noch das Studium vielleicht auch noch 3 Jahre oder mehr ... das kostet immens viel Geld. Irgendwo ist es schon auch verständlich, dass die IV das nicht bezahlen will oder kann.
Andererseits wäre es natürlich auch immer eine Chance für Kranke, wenn sie mit soviel Elan und Willen etwas durchziehen wollen, so dass sie dann später tatsächlich als Gut-Verdienende eingegliedert wären. Aber so werden einem eben unzählige Türen vor der Nase zugeknallt.
Das Fazit des Ganzen ist dann leider wieder: Wer's Geld nicht hat, kann sich auch keine gute Ausbildung leisten. (Und wer krank ist, schon gar nicht!)
Als Alternative gäbe es einfach noch die folgende Lösung für Dich: Wenn Du schon so Interesse an Astronomie hast, und sowas gerne tun würdest, dann versuche es auf dem privaten Weg. Allenfalls gibt es diverse Kurse, die Du besuchen kannst, oder Ausbildungen (nebenberuflich), wo Du dafür einen Diplomabschluss bekommst? Informiere Dich doch mal darüber, wie Du da anderweitig zu Deiner Astrnomomie-Ausbildung kommst OHNE das klassische Studium. Vielleicht kannst Du solche Kurse oder Neben-Studiums nämlich auch mit Unterstützung von Stiftungsgeldern finanzieren.
Dann bist Du damit nicht von der IV abhängig.
Was meinst Du?
Liebe Grüsse
Nike -
@ Samanta
Versuch es mit einer Akteneinsichtnahme. Dazu schreibst Du ein Brieflein, in welchem Du Akteneinsichtnahme wünschst, und dass Dir die Behörde dafür einen Terminvorschlag geben soll.
(In der Regel müssen sie Dir die Akteneinsichtnahme so innert 30 Tagen geben. - Begründungen, wofür Du die Akteneinsichtnahme haben willst, brauchst Du keine anzugeben.)
Sollten sie innert 30 Tagen nicht darauf eingehen, dann wende Dich an den kant. Datenschützer. Du wirst sehen, sobald er eingeschaltet ist, wirst Du Deine Akteneinsicht sehr schnell bekommen!
Ich würde Dir diese Akteneinsichtnahme wirklich empfehlen, denn in der Regel ist meistens was faul, wenn sich da Sachbearbeiter so dagegen sträuben. - Zudem bekommst Du nach der Akteneinsichtnahme mehr Überblick von damals.
Das wäre das eine.
Gleichzeitig - zur Rückforderung, die das Sozialamt verlangt - schreibst Du ein zweites Brieflein.
Mach da gleich ein "Erlassgesuch" auf Grund dieser Rückzahlungsforderung. (Ich denke, das ist fast noch besser als ein "Wiedererwägungsgesuch".)
Also ein "Erlass-Gesuch". - In diesem Gesuch erwähnst Du die Rückforderung von 16'000.-, und dass Du diese Summe auf Grund Deines kleinen Einkommens unmöglich zurückbezahlen kannst. - Hierfür musst Du wahrscheinlich Belege gleich mitschicken, also z.B. Kontoauszüge der letzten drei Monate. Allenfalls hilft's auch noch, wenn Du ein grobes Budget auflistest, auf welchem Deine fixen monatlichen Ausgaben aufgeführt sind, so dass die Behörde gleich sehen kann, dass Du schlecht noch so hohe Schulden abbezahlen kannst.
- Schreib NICHTS hin über die damaligen Gründe oder Deine Zweifel oder was damals nicht geklappt hat, also keine Erklärungen über damals, sondern bleib einfach bei diesem Erlass-Gesuch und im Jetzt, wo Du nicht zahlen kannst. Die "Erklärungen" von damals sind für einen Erlass nicht so wichtig. Erst wenn sie Dir jetzt das Erlassgesuch ablehnen würden, wäre es Zeit, Deine genauen "Begründungen" und "Erklarungen" von damals noch zu erwähnen. (Also Deine Zweifel oder alles was Du in Frage stellst.)
Und mach's Erlass-Gesuch eingeschrieben, okay?
Sicherlich können sie auch auf Deinen Mann "losgehen", wenn es um Rückzahlungen geht. Aber das ist dann weniger Dein Problem. Er muss sich da dann selber wehren.
Es sei denn, Ihr lebt jetzt noch zusammen als Ehepaar. Vielleicht werden dann Eure beiden Einkommen angeschaut. Aber wenn er mit Damals absolut nichts zu tun hat, hat auch er relativ gute Chancen, dass er nicht für eine Rückzahlung zuständig ist.
- Das Rechtliche, wenn er nicht der leibliche Vater war, wäre zu prüfen, ob die Behörde dann trotzdem bei ihm Rückforderungen machen kann. Dies kannst Du irgendwo bei einer Rechtsberatung heraus finden, aber das wäre erst dann ein Thema, WENN es dann soweit ist, und die Behörde das Geld auch von ihm verlangt.
Also wenn es klar ist, und die Rückzahlung wird jetzt grundsätzlich nur von DIR verlangt, ohne dass Dein Mann erwähnt wird, dann kannst Du wahrscheinlich davon ausgehen, dass es nur Dich und Dein Einkommen betrifft.
Mach Dir keine all zu grosse Sorgen, schreib ruhig mal das Erlass-Gesuch, versuche es mit einer Akteneinsicht, und ich denke, Du hast (vor allem mit einem Teilzeitarbeit-Einkommen) relativ gute Chancen für den Erlass.
Wenn's Probleme gibt, melde Dich hier ruhig nochmal.
Liebe Grüsse
Nike