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    Langsam wird es kompliziert!

    Aber ich fand Ihre Idee gut einen Kaufzeugen mitzunehmen, bloss frage ich mich wozu? Denn einer alleine kann nicht so dumm sein, im Dunkeln ein altes Auto kaufen, nichts sehen, und keinen Vertrag machen.

    Schon die Herabsetzung des Preises um einen Drittel, hätte jeden stutzig machen müssen, wo gibt es das schon

    !

    Sie schreiben aber, dass der Verkäufer auf jede schriftliche Anfrage ob nur der Sensor kaputt sei mit JA antwortete. Haben Sie diese schriftlichen Anfragen, und vor allem die schriftlichen Zusagen des Verkäufers noch? Das würde eventuell helfen.

    .

    Aber nachdem Sie schon vorher schriftlichen Kontakt hatten, WARUM wurde denn das Auto am letzten Tag bei Dunkelheit angeschaut und gekauft???

    Im schlechtesten Fall müssen Sie jedoch die Fr. 600.- Ihrer Rechtschutzversicherung annehmen, und den restlichen Verlust als Lehrgeld abbuchen.

    Und zu den Schweizer Gesetzen die Sie angreifen.Gegen Dummheit hilft das beste Gesetz nichts. Auch ein Schulzwang ist gesetzlich geregelt, einen Lernzwang hingegen nicht, denn gegen den hätten Sie aber, wenn ich Ihren Text so lese öfters verstossen,

    ABER auf welchen kann ich Ihnen auch nicht sagen. Habe mit beiden gute und schlechte Erfahrungen gemacht. Heute bin ich bei der upc Konkurrenz, habe alles dort mit Glasfaser, schnelles Internet, nur Festnetztelefon (ja das gibt's noch, alle Gespräche frei) Allerdings wenn frau ein breites TV-Angebot (analog upc) will, dann muss der Teleclub mit seinem Familienprogramm zwingend rein!

    Ihr Leben, Ihre Entscheidung, Ihre Scheidung!

    Denke nicht, dass Sie die Hälfte seines Einkommens erhielten, sondern die Pensionskassen-Einzahlungen von beiden würden für diese 2 (zwei) Jahre gegeneinander aufgerechnet, und Sie bekämen wahrscheinlich noch etwas. Ihre Möbel die Sie gebracht haben, wahrscheinlich von Ihnen abgeschrieben

    .

    Wenn in den 2 Jahre der Haushalt, die Wäsche (auch wenn nur in die Wäscherei gebracht und abgeholt) der Einkauf und eventuelles Kochen, immer gemeinsam mit geteilten Kosten gemacht wurde, wäre ich auch Ihrer Meinung.

    Eine Streitscheidung würde Ihnen das Herz brechen, dass er aber Ihre Affäre lauthals überall herum erzählte ist für Sie nicht erwähnenswert.

    Jo mei, was denken Sie denn was eine so glatte Scheidung kostet, bei der Sie auf praktisch alle Ihre Ansprüche verzichten??

    Wahrscheinlich weniger, als ein Abendessen zu viert mit Ihrem Mann.

    Durch die vielen Wiederholungen in den Antworten wird das Geschriebene nicht besser lesbar!

    Nun zu Ihrer Frage: verhalte ich mich fair? Gegenfrage wieso sollen Sie sich fair verhalten, wenn er Sie aus dem Haus wirft??

    Hätte noch eine andere Antwort auf Ihre Frage, aber ich will Sie nicht beleidigen, denn ich denke Sie sollten sich Hilfe holen in Form einer guten Scheidungsanwältin, denn das was Ihnen im Moment passiert, sollte heute nicht mehr geschehen. Fremdgehen ist heute kein Scheidungsgrund mehr,

    das heisst der Fremdgeher ist nicht alleine schuld an der Scheidung., und muss auch nicht für alles geradestehen und vor allem muss frau sich nicht alles gefallen lassen. Ein Anwalt würde Ihrem EX vielleicht mal erklären, was Verleumdung und üble Nachrede mit sich ziehen kann.

    Zudem sollten Sie sich weder mündlich und auf keinen Fall schriftllich zu irgend etwas drängen lassen, nichts unterschreiben, Anwalt suchen und auf keinen

    Fall auf die Ihnen zustehenden Pensionskassenbeiträge verzichten, soviel können ja 2 Jahre Ehe nicht ausmachen, und zudem wird es mit Ihrer Kasse ausgeglichen.

    Ihr Neuanfang wird noch teuer genug werden, alles neu kaufen, auch wenn Sie viel verdienen, wird es Ihnen weh tun, und am Schluss, das kann ich Ihnen versichern, werden Sie froh sein, dass Sie sich gewehrt haben. Wenn Ihr Mann schon jetzt so über Sie lästert, was denken Sie wie das weiter geht, wenn die Scheidung voll zu seinen Gunsten ausgeht, und Sie mangels Courage und vermeintlicher Fairness alles bezahlen müssen, dann werden Sie Ihren Mann kennen lernen!!

    Jetzt auf Gekränkt machen, sich aber 2 Jahre sehr wenig um die Ehe und um Sie kümmern, nachdem aber alles bei der Scheidung für ihn gelaufen ist, wird das Glücksgefühle bei ihm auslösen, weil ihn das so wenig gekostet hat, Sie interessieren ihn so denke ich wenig!!

    Wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie standhaft, und verschenken Sie nichts.

    Die Anforderungen werden heute immer höher, und der Arbeitgeber kann jederzeit die Spielregeln ändern, so darf er einen Betreibungs- oder Strafregister- Auszug verlangen, auch wenn Sie schon lange im Betrieb sind.

    Meines Wissens der einzige Ausweg, sofort den Wohnort wechseln denn dort sind ihre Betreibungs-Auszüge sauber, aber leider nur diese.

    In Franken weiss ich das auch nicht, müssen Sie auch nicht wissen, denn es ist unnötig!!! Dass frau mal eine Türdichtung an einem GS. ersetzen muss, kann ja noch angehen, aber einen total unnötigen Check bei Wohnungsabnahme zu machen, verstösst gegen jede Regel.

    Melden Sie sich beim Mieterverband und fragen Sie nach, ABER achten Sie darauf, dass Sie den richtigen erwischen, denn es gibt auch (sehr teuere Nachahmer)

    Auch beim googeln finden Sie Merkblätter des MV's und die geltenden Regeln, wie Kleinreparaturen, die bis Fr. 150.- kosten dürfen, (Rollladen Gurten ersetzen, Wasserhahndichtungen, oder auch eine klemmende Schublade wieder richten lassen.) ABER keinesfalls für alle elektrischen Maschinen einen Service

    bezahlen.

    Sie können aber auch den BEOBACHTER fragen, oder Ihre Rechtsschutzversicherung, die helfen Ihnen auch, falls der Vermieter das Depot nicht zurückzahlen will.

    Denke jeder von und hat schon mal Lehrgeld bezahlt, Seien Sie froh, dass nicht noch mehr Bussgeld von der Einwohnerkontrolle kommt, 5x umgezogen, und noch nie eine An- oder Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle?

    Wenn doch, dann kommen noch einge andere dazu, wie den Stromanbieter, von dem gibt es aber, falls Sie in der Schweiz wohnen nur einen, den der Gemeinde in der Sie wohnen, zur Zeit können Sie diesen (im Gegensatz zu Deutschland ) woher Sie wahrscheinlich kommen, NICHT frei wählen.

    Zu meiner Zeit, als ich noch im Erwerbsleben stand, hatte ich mal das gleichr Problem mit einem Arbeitskollegen, der wollte an eine Beerdigung von einem Verwandten, und hätte einen halben oder ganzen Tag zugute gehabt. Aber der Chef liess ihn nicht gehen, zuviel Arbeit, und so dachte mein Kollege, so ziehe ich halt den mir zustehenen Freitag später ein, und als er das wollte meinte sein Chef:

    Sorry, aber dieser Freitag ist an das Ereignis gebunden!!! und so schaute er in die Röhre!

    Hat man das Ereignis aber vorher fixiert, und vor allem mit der Dienstplanung abgesprochen geht das sicher in Ordnung. Es besteht sicher auch einen Unterschied, ob es mich betrifft, Hochzeit, Zügeltag, oder ähnliches, da kann man Freitage immer brauchen.

    Erkundigen Sie sich, und vor allem machen Sie Druck. Ist ein Testament vorhanden und KEINE pflichtteilgeschützte Erben mehr vorhanden (Ehepartner, Kinder oder Eltern) so müssen Sie als Testamentsvollstrecker alles in die Wege leiten, um die ganze Sache zügig zu beenden. Meiner Meinung nach, hätten Sie

    bereits damit beginnen müssen. Ihre Aufgabe wäre, alle Erben anzuschreiben, jedem seinen Erbanteil zu eröffnen, alle Erben laufend über den Stand der Dinge zu informieren, und wenn alle mit dem Testament einverstanden sind, das Geld zu verteilen. Sie brauchen von jedem Erben sicher 2 Unterschriften, eine sicher, dass er mit der Erbteilung einverstanden ist, und sicher eine zweite, dass er das Geld erhalten hat. Achtung, auch Sie können haftbar gemacht werden, falls sich Unstimmigkeiten ergeben, darum immer absichern. Auch kann Ihre Untätigkeit bereits zu Klagen führen.

    Auf keinen Fall sollten Sie vorzeitig vielleicht von Ihrem eigenem Geld die Rechnung der Gemeinde bezahlen, im Gegenteil üben Sie dort Druck aus. Dann

    bezahlen Sie alle ausstehenden Rechnungen, auch die der Betreuerin und verteilen Sie den Rest an die Erben.

    ABER Achtung, hat die Erblasserin Summen genannt, so ist nach Abzug aller Ausgaben vielleicht pro Erbe weniger vorhanden, hat die Erblasserin aber ihr

    Erbe in Prozenten verteilt ist das Ganze einfacher.

    ABER sehr WICHTIG: Sie müssen diese Arbeit nicht umsonst machen, nebst Papier, Couverts und Briefmarken eventuell eingeschrieben, haben Sie einen angemessenen Stundenlohn zugute, nicht gerade den Ansatz einen Anwaltes von Fr. 400.- aber 10 - 15 % dieser Summe sicher.

    Sie können auch diese Amtsstelle direkt anfragen, allerdings sollte es Ihre Freundin tun, (Datenschutz) Die Ergänzungsleistung ist keine Sozialhilfe und muss nicht zurückbezahlt werden, sondern Ihre Freundin hat ein Anrecht darauf, und auch das Recht richtig und korrekt beraten zu werden.

    Nicht verzagen swisscom fragen!

    Aber soviel ich weiss, stellt swisscom nächstens das analoge ab, und es geht nur noch digital weiter, zum Leidwesen vieler.

    Mit Glasfaser geht ISDN ohnehin nicht mehr, hatte 3 Apparate, sehr teuer gekauft, jetzt nur noch Schrot, swisscom nahm sie dankend entgegen, aber mit digital können auch 2 Gespräche geführt werden mit nur einer Nummer.

    Aber die Einträge ins Telefonbuch sind schwieriger, weil das ISDN die Adresse gleich mitlieferte, und die Tastatur viel grösser war.

    Es gibt in letzter Zeit vermehrt Gründe, um sich unbedingt vorher schlau zu machen.

    Dass die Badezimmer meist im Innenraum liegen, und deshalb keine Fenster aufweisen, stelle ich zunehmend fest, dann sollte die Wohnung aber mindestens Minergie aufweisen, also zwangsgelüftet werden, sonst ist bei Neubauten, wenn den ganzen Tag niemand zu Hause ist, der Schimmel fast garantiert, denn soviel lüften kann man gar nicht, dass es den Tagesverlauf ausgleicht, und Kippfenster sind auch nicht das Wahre.

    Was den Preis auch niedrig hält, sind Wohnungen im Baurecht, dann muss der Baugrund nicht gekauft werden, der Ersteller baut viel billiger, und der Eigentümer muss monatlich den Zins für das Bauland bezahlen.

    Neuerdings werden sogar die Heizungen und das Warmwasser ausgelagert, der Ersteller muss keine Heizanlage bauen, kein Heizoeltank installieren, sondern eine Fremdfirma installiert die ganze Heizung, und der Eigentümer ist dieser Fremdfirma ausgeliefert, was sich in der monatlichen Zahlung sicher stark bemerkbar macht.

    Also Augen auf bei Wohnungskauf, sonst gibt es auch im Internet Foren, in denen Namen, Firmen, Baudienstleister und vor allem die schwarzen Schafe

    beim Namen genannt werden. z.B. nebst vielen anderen: Hausforum

    Ich verkaufte auf eigene Rechnung Waren an Private, Das Paket stellte ich vor die Wohnungstüre, oder in den Briefkasten, ABER nichts schlimmeres, als wenn der Briefkasten oder die Glocke NICHT angeschrieben war, zudem ich den Lieferschein und einen Einzahlungschein in denselben legen wollte. Ärgerlich, wenn man lange suchen, oder eventuell noch fragen muss.

    Da verstehe ich den Pöstler, denn die sind enorm unter Druck und haben keine Zeit zum suchen, oder lange zu fragen! Schauen Sie sich mal in gewissen Quartieren in grossen Wohnblocks um, sie würden staunen.

    Darum gehe ich mit Schachersepp einig, derjenige der alles richtig macht, ist am Ende der Depp!!!

    Wie schon Sozialversicherungsberater schrieb, sollten Sie sich das zwei mal überlegen. Untermiete ist schon recht, ABER da würden Sie ja einen kleineren Mietzins zahlen müssen, also wird die Sozialhilfe um diesen Betrag sicher gekürzt. Sollte dann noch Essen, Wäsche und noch vieles mehr dazukommen droht ebenfalls ein Abzug der Sozialhilfe.

    Was aber wenn Ihr Partner plötzlich nicht mehr zahlen kann (will) dann leiden Sie und vor allem Ihre Kinder darunter.

    Eines ist mir noch unklar, Wie wollen Sie eine Untermiete rechtfertigen, wenn Ihr Untermieter in Ihrem Schlafzimmer nächtigt?, Anderseits müssten Sie ja eine noch grössere Wohnung mieten, um ein zusätzliches Zimmer für den Untermieter bereitstellen, ob da das Sozialamt mitmacht, vor allem bei der unsicheren Zahlungen Ihres Partners, und was wenn er plötzlich auszieht, oder alles aus ist, und er gar nichts mehr zahlt, und auch nicht ausziehen will!!!.

    Ich sehe da zuviele Probleme auf Sie zukommen, Schauen Sie zuerst mal für sich und Ihre Kinder, und wenn alles geklärt ist, können Sie sich für andere einsetzen.

    Früher hiess es: Willst Du einen Brief schreibe einen Brief.

    dass ein Absender ja mal verloren geht, kommt gelegentlich vor.

    Dumm wäre es nur, dieser Fahrer baut einen Unfall, jeder hat davon gewusst, keiner hat's gesagt. Sie können ja auch telefonieren, nur nicht mit Ihrer Festnetz

    Nummer,

    Aber eigentlich können Sie das offiziell machen, die Polizei darf den Anzeiger nicht nennen. Sie können sogar Ihre Autonummer-Auskunft sperren lassen, einfach so, die Polizei gibt diese nicht heraus, nur wenn sie klagen, aber nicht weil Sie wissen wollen, wer auf Ihrem Parkplatz steht. Nicht gesperrte Nummern können Sie aber teils kostenlos im Internet abfragen.

    Hoffe sehr, allen meinen Vorschreiber geht es geschäftlich und finanziell bestens, schade hat Kernspannung nicht die Berufsgattung, oder den Grad im Verwaltungsrat angegeben für den er sich bewerben wollte. Es ist schon ein Unterschied für was für eine Position man sich bewirbt, klar Anstand und Respekt sollten immer vorrangig sein, aber auch der HR, kann mal anderweitig an Anspruch genommen werden, und nicht auf den Punkt genau sich freimachen.

    Anderseits wenn Kernspannung sich als Reporter, Lektor, kaufm. Mitarbeiter oder ähnliches beworben hat, hätte ich mich über die Rechtschreibefehler im Ordner ausgelassen, und ihm gleich meine Mitarbeit den zu überarbeiten angeboten, denn durch die "lange" Wartezeit war er schon so in Rage, dass er bestimmt schon wusste, da sage ich ab, da gehe ich nicht hin dann hätte der Wink mit dem Zaunpfahl auch nicht mehr viel kaputt gemacht. Oder war das etwa schon ein Test?? Eine Visitenkarte einer Firma müsste doch perfekt sein.

    Ob eine Job-Absage per E-mail heute normal ist, weiss ich nicht, ich würde jedenfalls ein Telefonat machen, vielleicht wären dann genau in diesem die Unstimmigkeiten ausgeräumt worden, und eine langjährige, für beiden Seiten zufriedenstellende Mitarbeit hätte in diesem ihren Anfang gefunden!!!!!!!!!!!

    Eine solche werden Sie hier in diesem Forum kaum finden, was nicht heisst, dass auch solche Personen hier zu gegen sind. Aber Sie teilen Ihr Leben mit tausenden, vermutlich noch mehr Leuten in diesen Foren, in diesem Land, die in der genau selben Situation sind, es genügt zum Leben, aber Millionär wird man trotz Lotto spielen vermutlich nie.

    Ich denke es kommt auf die innere Einstellung an, Wäre ich mit mehr Geld glücklicher? Was die Ausbildung betrifft, denke als junger Vater ist hier der Zug abgefahren, und ob Sie mit Geld eine solche noch nachholen würden, das bezweifle ich, die Chanche hätten Sie aber bestimmt früher gehabt! Was das Reisen betrifft, mit Kleinkind wird das schon schwieriger, obwohl die Preise kaum mehr tiefer sein können.

    Ich lese nichts von Ihrer Frau, was meint sie, Träume sind wunderschön, und die haben wir bestimmt alle, aber hier ist die reale Welt, und mit Familie gilt es nun sich in den Allerwertesten zu kneifen vorwärts zu schauen, und vor allem zufrieden sein mit dem was man hat, ein gesundes Kind und die Aufgabe es grosszuziehen gibt auch eine Befriedigung, und ...verhungern lässt man in der Schweiz bis heute niemanden.