Beiträge von Quasselstrippe

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    Guten Tag Sozalversicherungsberater

    Ich habe das Mail soeben abgeschickt.....leider bevor ich Ihren letzten Beitrag gelesen hatte, aber egal :)

    Ich bin relativ ein Neumitglied beim Beobachter, daher noch nicht so bewandert. Aber wenn der Kampf mit der Behörde in dem Stil weitergeht, werde ich wohl oder übel bald vermehrt Kontakt mit besagter telefonischer Beratungsstelle haben müssen.

    Jedenfalls vielen Dank Ihnen für Ihre Hilfe. Ich bin gespannt, welche Antwort ich erhalten werde.

    Kann dieses Forum jeder einlesen, also auch z.B. Nichtmitglieder? Wobei wer ist heutzutage schon nicht Mitglied beim Beobachter?

    liebe Grüsse

    Quasselstrippe

    P.S.: Das mit dem 'nicht' ist mir nur darum aufgefallen, weil es mir eben sehr häufig passiert, dass ich das Wort irgendwo vergesse........was häufig nicht unerhebliche Folgen hat.

    es rattert im Hirn...

    @ Sozialversicherungsberater:

    Meinten Sie ich soll den gesamten Text von Ihnen geschrieben:

    "Die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) sind für den Vollzug der individuellen Sozialhilfe wegleitend, soweit das Gesetz und diese Verordnung keine andere Regelung vorsehen (§ 4 Abs. 2 ShV). Der Regierungsrat kann ergänzende Vorschriften zur Anwendung der SKOS-Richtlinien erlassen oder Ausnahmen vorsehen (§ 4 Abs. 3 SHV).

    Die Kapitelnummerierung im Schwyzer Handbuch für Sozialhilfe entspricht der Kapitelnummerierung in den SKOS-Richtlinien. Kapitel C.1.7 der SKOS-Richtlinien trägt den Titel "Wegzug aus der Gemeinde" und befasst sich mit den Kosten beim Wegzug aus der Gemeinde. Kapitel C.1.8 der SKOS-Richtlinien trägt den Titel "Weitere Situationsbedingte Leistungen" und befasst sich mit Weiteren Situationsbedingten Leistungen, welche unabhängig von einem Wegzug aus der Gemeinde sind, und umfasst ausdrücklich auch die Übernahme von Kosten für besondere Anschaffung wie Möbel und Musikinstrumente. Möbel und Musikinstrumente sind, wie aus dem Wort "wie" hervorgeht nur Beispiele für besondere Anschaffungen. Gemäss dem Vorwort des Schwyzer Handbuchs für Sozialhilfe stützt sich der Kanton Schwyz für die Bemessung der Sozialhilfe auf die SKOS-Richtlinien. Das Schwyzer Handbuch versteht sich als Ergänzung der SKOS-Richtlinien. Das Schwyzer Handbuch für Sozialhilfe sieht in Kapitel C.1.8, das den Titel "Weitere Situationsbedingte Leistungen" trägt (also nicht in Kapitel C.1.7) ausdrücklich vor, dass die die Kosten für sofort erforderliche Einrichtungsgegenstände und ausdrücklich für Staubsauger zu Lasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu übernehmen sind. Der erste Satz in Kapitel C.1.8 des Schwyzer Handbuchs für Sozialhilfe sagt nicht, dass Kosten für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen wie Staubsaugern nur bei einem Wegzug bezahlt werden, sondern regelt lediglich, dass die bisherige Wohnsitzgemeinde für die Finanzierung der sofort erforderlichen Einrichtungsgegenstände zuständig ist, wenn eine unterstützte Person aus dem Kanton wegzieht. Es würde ohnehin eine gegen den Rechtsgleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung verstossende Ungleichbehandlung bedeuten bei einem kaputten Staubsauber die Übernahme der Kosten eines Ersatzstaubsaugers zu Lasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe nicht zu übernehmen, wenn einer Person, welche aus der Gemeinde wegzieht die Kosten für die Anschaffung eines Staubsaugers bezahlt werden.

    Sollten Sie die Übernahme der Kosten für einen Ersatzstaubsauger übernehmen ersuche ich Sie um die Zustellung einer rekursfähigen Verfügung, in der begründet wird, warum die Sozialhilfeverordnung, die SKOS-Richtlinien und das Schwyzer Handbuch für Sozialhilfe für eine rechtsgleiche Behandlung aller Bezieher von Sozialhilfe im Kanton Schwyz nicht anwendbar sein sollten."

    so ans Sozialamt weiterleiten? (also eben, meiner Meinung nach fehlt da eben das Wörtchen 'nicht', wie schon mal erwähnt)

    heieiei die letzten beiden Zeilen waren eigentlich nach dem

    "eine Sachbearbeiterin besetzt ist, die vorübergehend die Arbeit vom Leiter Sozialdienst übernehmen würde."

    Entschuldigung, das sind halt so meine hirntechnischen Handycaps :-/

    Guten Tage Sozialversicherungsberater

    Danke für Ihre Antwort.

    Ich habe noch nie auf Paragraphen in den SKOS-Richtlinien oder im Soziahilfegesetz verwiesen, einfach weil mir das zu hoch ist. Dementsprechend macht mir das nun etwas Bauchgrummeln.

    Bei Ihrem Absatz:

    "Sollten Sie die Übernahme der Kosten für einen Ersatzstaubsauger übernehmen ersuche ich Sie um die Zustellung einer rekursfähigen Verfügung, in der begründet wird, warum die Sozialhilfeverordnung, die SKOS-Richtlinien und das Schwyzer Handbuch für Sozialhilfe für eine rechtsgleiche Behandlung aller Bezieher von Sozialhilfe im Kanton Schwyz nicht anwendbar sein sollten."

    Fehlt jetzt da nicht das Wörtchen 'nicht'? Also:

    "Sollten Sie die Kosten für einen Ersatzstaubsauger NICHT übernehmen, ersuche ich Sie um die Zustellung .....usw.

    Das wird nun ein Antrag an die Fürsorgebehörde, der mir Bauchweh macht, weil ich mich so unsicher fühle. Ich habe auch niemanden, der mir das Korrekturlesen würde. Habe 'lediglich' Ihre Anleitungen.

    Aber ich werds mal versuchen.

    Mir ist jetzt nur noch unklar: Muss ich den Antrag an die Fürsorgebehörde schicken oder an den Sozialdienst senden? Die ablehnende Antwort bezüglich des Staubsaugers kam vom Sozialdienst, wobei der seit Juli nur durch eine Sachbearbeiterin besetzt ist, die vorübergehend die Arbeit vom Leiter Sozialdienst übernehmen würde.

    Gibts eigentlich beim Beobachter eine Stelle, wo man solche Anträge/Schreiben zum Probelesen geben kann?

    liebe Grüsse

    Quasselstrippe

    Stinkig sind wohl beide auf mich, weil mein Rekurs wegen der Wohnungsmiete läuft und ich darin denen eigentlich bald wöchentlich mit Beweisen vor die Nase halte, dass sie sich da fortlaufend irgendwie widersprechen.

    Guten Abend Sozialversicherungsberater

    Danke für Ihre Antwort.

    Ich habe gestern mit der Sozialhilfeberatung gesprochen.... die meinten, dass der Staubsauger nicht von der Fürsorgebehörde übernommen werden müsse, da dies nur bei einem Wegzug so gehandhabt werden würde.

    Ich erhalte also nach wie vor sehr widersprüchliche Aussagen.

    Ich werde jedoch den Antrag stellen. Allerdings habe ich unter Paragraph 17 vom ShG keinen Absatz 2 gefunden:

    "§17.

    Die wirtschaftliche Hilfe kann weder verpfändet noch abgetreten werden. Sie darf nicht mit geschuldeten Steuern verrechnet werden.

    Danach kommt §18."

    Bin ich da falsch?

    Ich muss ja schon wissen, auf was ich mich berufen soll, wenn ich schon mit Paragrafen um mich schmeisse.

    Besten Dank und liebe Grüsse

    Quasselstrippe

    ich nochmal

    Was mir noch durch den Kopf geht, ist, ob das nicht alles noch zusätzlichen Unfrieden schafft, denn ich habe ja noch zeitgleich einen Rekurs laufen gegen die Friststellung, in welcher ich eine günstigere Wohnung zu finden habe....dabei gibts keine Wohnungen innerhalb der Richtlinien, was ich mittels Ausdrucken beweisen kann.

    freundliche Grüsse

    Quasselstrippe

    P.S.: Ich habe sogar angst, dass in diesem Forum auch jemand vom Sozialamt mitlesen könnte und mich erkennen könnte.

    Guten Abend Sozialversicherungsberater

    Danke für Ihre Ausführungen.

    Der Klarheit halber:Meine Anfrage betreffs Staubsauger an Sozialamt habe ich per Mail gestellt. Die ablehnende Antwort kam ebenfalls per Mail.

    Die Weiterleitung der ablehnenden Antwort an den Kanton ging ebenfalls per Mail.

    Bedeutet das jetzt, dass ich erst nochmal einen schriftlichen Antrag (per Post) ans Sozialamt schicken muss? Also dass die gesamte Konversation nun per Post stattfinden muss? Womöglich noch eingeschrieben?

    Also meine Anfrage ans Sozialamt lautete:

    "Gestern ist mein Staubsauger ausgestiegen (Jahrgang ca. 2001). Zuerst ging gar nichts mehr. Nach etwa 1 Stunde konnte ich ihn wieder einschalten, jedoch tönt er seitdem ENORM laut und nach etwa 5min Gebrauch riecht es verschmürzelt und der Staubsauger (das Gehäuse) ist sehr heiss. Ich muss annehmen, dass da was durchbrennt. Reparatur bei einem weit über 10-jährigen Gerät wird vermutlich keinen Sinn machen.

    Ich habe mal im Handbuch zur Sozialhilfe nachgeschaut, aber es ist mir nicht ganz klar, was ich machen kann und muss. Könnten Sie mir bitte weiterhelfen? Was hat es mit den genannten 180,- im Handbuch für einen Staubsauger auf sich?"

    und die Antwort vom Sozialamt lautete:

    "Die ordentlichen Unterhaltskosten für Einrichtungsgegenstände und Geräte sind mit dem Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt abgegolten, d.h. der Staubsauger muss über den Grundbedarf finanziert werden.

    Besten Dank für die Kenntnisnahme."

    Also ist mir jetzt unklar, ob ich das nun alles noch in Form eines schriftlichen Antrages machen muss.

    freundliche Grüsse

    Quasselstrippe

    Guten Abend, Sozialversicherungsberater

    Besten Dank für Ihre Antwort.

    Ich hatte meine Frage bezüglich dem Staubsauger zusammen mit der ablehnenden Antwort vom Sozialamt an das Kantonale Amt für Gesundheit und Soziales gerichtet. Von der Dame erhielt ich schriftlich die Antwort, dass der Staubsauger vom Sozialamt übernommen werden muss und ich diese Auskunft auch dem Sozialdienst weiterleiten könnte.

    Was ich dann auch gemacht habe. Vom SA habe ich bis anhin keine Antwort mehr bekommen, jedoch hat die Frau vom Kanton erneut geschrieben, dass sie sich wohl nicht korrekt ausgedrückt habe in ihrer Mail. Es liege "im Ermessen der Fürsorgebehörde", ob sie die 180,- für einen Staubsauger bezahlen wollen oder nicht.

    Somit musste ich annehmen, dass es mir nicht vergütet wird.

    Ich habe gestern im Netz einen Staubsauger für 120,- bestellt, denn ich kann nicht endlos lange auf einen neuen Staubsauger warten. Lieferfrist muss ja auch beachtet werden, dafür ist das Sauger viel günstiger, als in einem Geschäft.

    Saugen tut der kaputte nur noch sehr bedingt, allerdings wird der Schlitten so heiss, dass ich ihn in der Hand tragen müsste während dem Saugen, da ich Angst habe, dass es zu Beschädigungen am Boden kommen könnte. Damit ich den Staubsauger in der Hand halten könnte für den Saugvorgang, müsste ich Kopfhörer tragen, weil der Lärm enorm laut ist, den das Gerät jetzt von sich gibt. Genaugenommen macht der alte Staubsauger nur noch Lärm, aber seinen Zweck erfüllt er nicht mehr.

    Mein Sohn bezahlt nun den neuen Staubsauger - also er schiesst es mir vor und ich bezahl ihn in 3 Raten ab. Sozialamt soll sich einfach freuen, dass sie wieder jemanden wie in einem Fall in die Knie gezwungen haben. mir ist es so schon unangenehm genug, wenn ich aufm Sozialamt betteln gehn muss, obschon sie sämtliche Aufwendungen, welche sie für mich hatten, rückvergütet bekommen.

    Ich habe mir Ihre Antwort ausgedruckt. Sollte wieder etwas kaputt gehen, dann werde ich genau so vorgehen, wie Sie mir das beschrieben haben. Ich hoffe, es wird etwas sein, was ich nicht so dringend brauche wie einen Staubsauger. Denn mit Schaufel und Besen kommt man bei Teppichen nicht wirklich gut klar.

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    Quasselstrippe

    und übrigens: Dre Staubsauger ist 14-jährig und er brändelet und das Gerät wird heiss. Ich vermute also man kann ihn noch locker reparieren.........aber nur IHRER Meinung nach.

    pffffffffffff!

    Hiermit schliesse ich meinen Thread hier für mich.

    Ich hatte eine höftliche Frage gestellt und "nicht rumgejammert"

    Ich bin ein äusserst sparsamer Mensch, rauche nicht, trinke nicht, noch nicht mal einen Kaffee auswärts. Auch masse ich mir kein Fernurteil über fremde Menschen zu. Ueberhaupt nur schon so weit zu denken, liegt nicht in meinem Naturell.

    Wenn Sie nicht in der Lage sind eine höfliche Frage vorurteilslos zu beantworten, dann frage ich mich, wer von uns beiden hier verkehrt ist!

    Leben Sie wohl!

    Hallo

    Ich habe eine Frage: ich bin im Kanton Schwyz zu hause, seit längerer Zeit von der Sozialhilfe abhängig.

    Nun ist mir vergangenes Wochenende der Staubsauger kaputt gegangen. Sozialamt sagt, dass der Unterhalt mit dem Grundbedarf abgegolten sei. Also man zahle mir nichts an einen Staubsauger.

    Im Schwyzer Handbuch der Sozialhilfe und C.1.8 steht jedoch, dass für die Anschaffung eines Staubsaugers 180,- von der wirtschaftlichen Hilfe übernommen werde.

    Hat das Sozialamt recht mit deren ablehndenden Aussage?

    freundl. Grüsse

    Quasselstrippe

    hallo

    gestern habe ich noch eine info erhalten, dass man mich auch zu einem wohnungswechsel in eine andere gemeinde zwingen kann? dabei hat der ausgetretene leiter sozialdienst doch noch so darauf hingewiesen und mir mehrfach gesagt, dass man mich NICHT aus der gemeinde vertreiben könne.

    ich werde noch wahnsinnig über die vielen widersprüchlichen aussagen.

    lg, quasselstrippe

    hallo nachdenkerin

    danke für deine antwort.

    die links vom sozialversicherungsberater kenne ich und habe ich xmal durchgelesen, kann sie aber für meine situation nicht umsetzen. auch deshalb, weil ich verbal häufig anderes höre, als ich im schriftlichen dann verstehe...........oder eben nicht verstehe.

    nochmal auf die pps zurückkommend, welche die einzigste in meiner näheren umgebung:

    "Psychiatrische Pflege aus einer Hand

    Flexible Terminvereinbarung

    gezieltes Alltagstraining zur Förderung oder Erhaltung der Selbständigkeit

    unterstützende Gespräche

    Beratung für Tagesstruktur und Freizeitgestaltung

    Entwicklung von Coping- / Bewältigungsstrategien

    Unterstützung, Beratung und Miteinbezug von Familienmitgliedern

    Langzeitbetreuung

    Familienberatung

    Standortbestimmung (gemeinsam mit Ärzten, Psychiatern etc.)

    Krisenintervention"

    ich seh mich hier nicht.

    v.a. will ich mit psychiatrie nix zu tun haben.....wozu ich meine gründe habe, die nicht hierher gehören. mir reichts schon, dass einen ärzte in diese schublade stecken, bloss weil sie keine zeit und lust haben, sich mit meinen argumenten dagegen auseinander zu setzen (aber mich dafür wochenlang in ausländische psychische kliniken schickten, die mir mehr geschadte haben, als genützt!). daher will ich auch keine betreuungsperson, die mit ärzten und psychiatern zusammen arbeitet. hilfe nein. und wenn man einmal neben denen heult, ist man schon ein fall für ne stationäre einrichtung. dabei haben sie bloss das problem nicht erkannt, welches ich mit sätzen habe, die so 'amtlich' oder gar 'juristisch' geschrieben sind. und eben mit diesen kaugummiformulierungen aus dem handbuch der sozialhilfe. oder warum konnte mir auf dem sozialamt niemand sagen, ob mein sohn alleiniger mieter sein kann und ich seine untermieterin? bekomme nur als antwort zu hören, es käme auf den einzelfall darauf an, hallo? es ist der einzelfall? hab nur einen sohn? geht nur um eine wohnung?

    ich stell vor ort eine frage und erhalte als antwort, das käme auf den einzelfall drauf an. und nun bin ich sicher, dass mir dabei keine pps helfen kann.

    auch kann ich mir nicht mal einen kleinen anteil der kosten leisten, wie du mal erwähnt hattest - irgendwo stand in den links was von 7 franken irgendwas pro stunde (?).....ich kann mir noch nicht mal 1 kaffee auswärts leisten, aufgrund meiner situation.

    ich habe erkannt, dass meine frage irgendwie wohl doch zu wenig mit der des threads-eröffner zu tun hatte. entschuldigung, ich sah gewisse parallelen, sind vermutlich nicht vorhanden.

    lg, quasselstrippe

    hallo nachdenkerin

    ich habe mir die links angeschaut. es gibt eine einzigste, die in meiner umgebung tätig ist. und die nennt sich private psychiatrische spitex. und das brauche ich nicht.

    ich benötige im prinzip ein externes hirn, da meines nicht so funktioniert, wie es sollte. und was mich mir manchmal schon bei gesprächen mit dem sozialamt gewünscht hätte wäre eine person, die als zeuge akzeptiert werden muss, damit mal aufgedeckt wird, wie unterschiedlich die aussagen auf dem sozialamt sind.

    nichts destotrotz komm ich morgen vermutlich noch gar nicht dazu, der unabhängigen fachstelle zu telefonieren, hab noch ein drängendere problem hier.

    weiss jemand, wie lang der sozialverischerungsberater noch im urlaub ist? denn ich hatte mir noch ein paar antworten auf meine grundsätzlichen fragen nach den möglichkeiten, wie ich in der wohnung bleiben kann, erhofft. besonders in bezug auf untermiete.

    lg, quasselstrippe

    hallo nachdenkerin

    vielen dank für deine antwort.

    ich hab den eindruck dies geht alles sehr in richtung psychische erkrankung. in diese schublade möchte ich (noch) nicht respektive (nicht schon wieder) gesteckt werden, denn dann kommt gleich mal wieder die bemerkung in meine krankenakte, dass ich nicht behandelbar sei, weil ich die antidepressivas nicht nehmen wolle.

    zudem ist mein arzt momentan im urlaub, ist erst gegen ende monat wieder in der praxis. ich werde mal mit ihm darüber reden.

    vielen dank für deine hilfestellung.

    lg, quasselstrippe

    hallo nachdenkerin

    danke für deine antwort

    ich wüsste niemanden, der mitkommt. seit ich den hirnschlag hatte, haben sich meine freunde verabschiedet....man mag keine unzuverlässigen menschen!

    eine psychiatrische pflegefachperson, davon habe ich noch nie was gehört. ich kenn hier nur den sozialpsychiatrischen dienst, aber die beraten nur leute, die bei ihnen eine therapie machen und sagten mir bereits am telefon, dass sie sich bei sozialhilferecht überhaupt nicht auskennen, also auch nicht beraten können.

    zudem was nützt mir wer fremder.....wie soll die person denn wissen, ob ich all meine fragen losgeworden bin?

    oder dann hab ich jetzt einen knopf im hirn und weiss nicht recht, was du genau meinst. wie gesagt, ich hab sowas noch nie gehört. ich war und bin seit vielen jahren eigentlich allein. da, wo ich überall um hilfe angesucht habe, hiess es immer man sei nicht zuständig. ich wusste auch nicht, dass fragile schweiz nur für zürich zuständig zu sein scheint. oder aber auch pro cap kann mir nicht mal tipps geben, was ich machen soll.

    mein hausarzt möchte mir einfach immer dringlicher antidepressivas geben. ich möchte diese nicht mehr versuchen, habe 2 heftige versuche hinter mir. ich sehe das nicht als lösung, sondern als neues problem. habe aber gesundheitlich eigentlich schon genügend probleme, benötige also die ad's nicht auch noch.

    aber eben, danke für deine antwort. ich hatte schon wieder vergessen, dass ich am montag dort anrufen wollte. werde versuchen mich morgen vorzubereiten. geht ja um ein telefongespräch. bringt eh nicht viel. danach weiss ich meistens nichts mehr.

    liebe grüsse

    quasselstrippe

    ich nochmal

    Das ist jetzt ein ganz typisches Beispiel meines demolierten Hirns: Ich habe gestern schon auf der homepage von dieser fachstelle gelesen, aber heute wieder nicht mehr abrufbereit gehabt: man muss dort Mitglied sein muss (für 60,-), damit man beraten werden kann?

    Guten Abend, Sozialversicherungsberater

    Ich habe gestern in einer kurzen Eingebung beim Amt für Soziales angerufen. Man hat mir genau die gleiche Adresse auch genannt. Ich habe dort noch nicht angerufen, weil ich noch nicht parat bin.

    Die Kündigungsfrist unseres Mietvertrages ist 3 Monate auf Ende jedes Monats, ausgenommen auf Ende Dezember.

    Die Auskunft vom Amt für Soziales war die, dass ich keinesfalls die Wohnung kündigen soll, bevor ich keine passende gefunden habe. Den Rest habe ich mir leider wieder nicht merken können, obs dann erst wieder eine Verfügung geben würde, gegen welche ich wiederum Rekurs einlegen soll

    Es stellt sich für mich unverändert die Frage, obs nicht möglich ist, dass mein Sohn den Mietvertrag allein übernimmt und mir 2,5 Zimmer von 3,5 Zimmer vermietet. Und er bezahlt die Differenz für sein Zimmer, in welchem noch seine Möbel stehen, bis er und seine Freundin die Möglichkeit für einen eigenen Umzug haben.

    liebe grüsse

    Quasselstrippe

    Ich werde am Montag bei dieser unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht anrufen. Vielen Dank auch für diesen Hinweis, dass dort nicht nur innerhalb von Zürich beraten wird.