Ich muss vielleicht auch noch insofern ergänzen, als dass ich die frage habe, ob es irgendeine möglichkeit gibt, dass ich in der wohnung bleiben kann. z.b. dadurch, dass der mietvertrag umgeschrieben wird auf meinen sohn und er mir einen teil der wohnung untervermietet...
oder aber dass ich alleinige mieterin bin und einen teil z.b. meinem sohn untervermieten könnte. das naheliegendste wäre sowieso eine dieser beiden möglichkeiten, da mein sohn aktuell keine möglichkeit seine möbel unter zu bringen.
dieser bevorstehende umzug raubt mir meine letzten kräfte. ich habe schimmste alptraume....der letzte umzug vor 3 jahren steht mir wieder total vor den augen. diesen habe ich nur durch die tägliche einnahme von 8g schmerzmittel einigermassen überstanden, bis der arzt 'stop' gesagt hat. damals hatte ich aber nicht mal einen zeitdruck, da die wohnung, aus der ich rausmusste, unsere eigene war.
lg, quasselstrippe
Beiträge von Quasselstrippe
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vergessen:
aber ich habe um hilfe angesucht bei
frauenberatungsstelle schwyz (sei für die gemeinde hier nicht zuständig)
amt für gesundheit und soziales
sozialpsychiatrischer dienst
pro infirmis
fragile
auch bei der kesb war ich, aber ich kann keinen begleitbeistand bekommen, ich müsste wenn schon die stufe 2 wählen, davor rät mir mein anwalt in sachen scheidung ab. -
Hallo Sozialversicherungsberater
danke, dass sie sich trotz ferien melden
ich wohne im kanton schwyz
ich habe schon viel in den skos-richtlinien gelesen, aber auch im schwyzer handbuch der sozialhilfe.
mein problem ist, dass ich vieles nicht verstehe, da hirngeschädigt. und von 'mir merken' kann man leider nicht mehr reden.
auch bin ich den vielen höchst unterschiedlichen auskünften von seiten des sozialamtes komplett ausgeliefert. selbst schriftliches scheint ungültig zu sein, sobald die entsprechende amtsperson nicht mehr dort arbeitet.
lg, quasselstrippe
ich werde den link mit den skos-richtlinien erneut durchlesen, dankeschön
zürich und bern angefragt habe ich logischerweise nicht, da anderer kanton -
Besten Dank, C-O-R-A
wie gesagt, für mich ist hier alles noch neu, darum war ich völlig unsicher, ob mein Beitrag überhaupt aufgefunden wird.
Danke und lg
Quasselstrippe -
bin ich falsch mit meiner frage in diesem beitrag? die situation ist doch wirklich beinah identisch. muss ich ein neues thema eröffnen?
lg, quasselstrippe -
Hallo
Ich kenn mich hier noch nicht aus, daher bin ich mal auf 'antworten', da ich eine sehr ähnliche Situation habe. Jedoch betrifft es in meinem Fall keine Freundin, sondern einen Familenangehörigen. Ich hoffe einfach mal, ich darf diese hier schildern plus meine Fragen dazu?
Ich bin von der Sozialhilfe abhängig. Mein erwachsener Sohn und ich mussten nach dem Auszug des Ehemannes und Vaters die eheliche Wohnung verlassen. Da ich allein innert nützlicher Frist keine Wohnung im Rahmen der Richtlinien gefunden habe, hat sich mein Sohn bereit erklärt, mit mir zusammen eine Wohnung zu mieten, was wir dann auch so gemacht haben. Wir stehen als beide im Mietvertrag (dies dehalb, weil die Miete für das Einkommen meines Sohnes zu hoch gewesen wäre; wir haben der Verwaltung nicht mitgeteilt, dass ich von der Sozialhilfe unterstützt werde, da wir sonst höchstwahrscheinlich die Wohnung nicht bekommen hätten). Mein Sohn ist normal berufstätig, ich bin aktuell immer noch 100% arbeitsunfähig. Das IV-Gesuch wurde abgelehnt. Ich war seit Heirat nicht mehr berufstätig, mein Mann wollte es nicht.
Nun ist nach 3 gemeinsamen Jahren hier mein Sohn ausgezogen. Ich habe dies beim Sozialamt mitgeteilt. Der Leiter hat das so eingereicht zwecks neuer Unterstützungskosten. Kurz danach hat der Leiter Sozialdienst seine Arbeitsstelle gekündigt. Es ist noch kein Nachfolger vor Ort, nur eine Sekretariatsangestellte. Ich habe von ihm noch schriftlich in einem Mail festgehalten bekommen, dass ich 2-3 pro Woche bei newhome schauen soll, ob ich eine Wohnung finde, welche innerhalb der Richtlinien sei. Wenn nicht, dann dürfe man mich auch nicht zum Umzug zwingen. Auch müsse man auf meine gesundheitliche Verfassung Rücksicht nehmen (Rücksprache mit dem Arzt, keine Parterre-Wohung wegen Panikattacken etc). Notunterkünfte gäbe es hier im Ort keine!
Nun erhielt ich unlängst den neuen Fürsorgeentscheid mit dem Hinweis, dass ich eine Wohnung zu finden habe, welche innerhalb der Richtlinien liege, spätestens bis März 2015. Der ausgeschiedene Leiter hat mir nie was von einer Frist gesagt. Das heisst ich müsste die jetzige Wohnung per Ende November kündigen, ohne eine neue Wohnung zu haben. Allein vom Marktangebot her ist es hier vermutlich aussichtslos, eine Wohnung für das entsperchende Preissegment zu finden.
Man droht mir ansonsten mit einern Notwohnung. Da es keine Wohnungen innerhalb der Richtlinien gibt, würde ich dann lebenslänglich in einer Notwohnung leben. Dies, obschon der ausgeschiedene Leiter sagte, es gäbe hier keinerlei Notunterkünfte.
Die aktuelle Situation ist die, dass mein Sohn und ich unverändert beide Mieter der Wohnung sind. Der ausgeschiedene Leiter meinte noch vor seinem Abgang, ob ich jemanden wüsste, der hier als Untermieter einziehen würde. Wusste ich nicht.
Nun ist es aktuell so, dass ich allenfalls eine Frau wüsste, die ab nächstem Jahr im Mai das Zimmer vom Junior mieten würde, da sie 2 Tage in der Woche hier in der Nähe eine Abendausbildung macht und dann froh wäre, wenn sie nicht noch ins Aargau fahren müsste, um dann am Tage darauf wieder nach Zürich zur Arbeit zu fahren. Es ist noch nicht spruchreif, aber allenfalls würde es dazu kommen. Sie wäre also nur für 2 Nächte plus 1x im Monat ev. noch eine 3. Nacht zum Uebernachten hier. Würde weder kochen, noch Wohnzimmer oder Küche benützen. Natürlich aber die Toilette, wo sie selbst aber auch mitreinigen würde. Ebenso die Dusche 2x, max. 3x pro Woche.
Untermiete ist generell hier erlaubt, aber man muss die Verwaltung rückfragen. Selbstverständlich würden wir einen Untermietervertrag machen.
Nun stellt sich mir die Frage: Wie müsste ich da vorgehen, muss das Sozialamt einen Untermietvertrag akzeptieren? Das Zimmer ist möbliert, würde also die Differenz des 'überhöhten' Mietzinses rechtfertigen.
Ich habe gelesen, dass man mir dann allenfalls einen Betrag vom Grundbetrag abziehen dürfte. Stimmt das? Wenn ja, warum? Ich würde nichts für die Frau machen, keine Wäsche, kein essen, kein putzen, nichts.
Gibts andere Möglichkeiten, damit ich in dieser Wohnung bleiben kann, da ich mich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in der Lage sehe für einen Umzug, was übrigens auch mit der Meinung meines Hausarztes übereinstimmt.
Die Wohnung liegt 540,- über den Richtlinien, macht keine 6500,- im Jahr. Im Verhältnis dazu hat der letzte Umzug innerhalb des gleichen Wohnortes bereits 3500,- gekostet.
Aktuell habe ich bezüglich dem Ansetzen der Frist einen Rekurs beim Regierungsrat eingereicht. Aber wenn ich damit nicht durchkomme, brauche ich einen Plan B.
Soviel ich verstanden habe, darf mein Sohn nicht Untermieter sein, wenn wir bei der Verwaltung mich als alleinige Mieterin melden würden (und sie mich dann nicht rauswerden würden, weil ich Sozialhilfe beziehe)?
Umgekehrt darf mein Sohn auch nicht alleiniger Mieter sein und er mir die Räumlichkeiten ausser seinem Zimmter, diese im Preisrahmen der Richtlinien vermieten? Ebenfalls natürlich mit Untermietervertrag.
Tut mir leid, dass es solange geworden ist, aber ich hoffe, es ist nachvollziehbar.
lg, Quasselstrippe