Ich bin in eine billige Wohnung umgezogen, weil das Sozialamt lediglich Fr. 800.- für einen Einzelpersonenhaushalt bezahlt.
Für den Auszug aus der 120m2-Wohnung beauftragte ich eine Zügelfirma, Kostengutsprache wurde durch die Sozialberaterin erteilt.
Für die Reinigung der Wohnung musste ich aus 2 Gründen eine Reinigungsfirma beauftragen:
1. Eine Einzelperson bräuchte über eine Woche für eine Totalreinigung dieser ehemaligen grossen Wohnung (3 Etagen).
2. Zwischen Zügeltag und Abgabe lagen 1.5 Tage.
Kosten: Fr. 1300.- (3 Profi-Reinigungskräfte, Dauer: 8 Stunden), Übergabe-Garantie.
Die Übergabe erfolgte danke der Reinigungsfirma problemlos. Alleine hätte ich das nie und nimmer geschafft.
Die Beraterin stellt sich quer und verlangt, dass ich die Reinigungsfirma aus der eigenen Tasche
bezahle. Das ist nicht nur nicht möglich, sondern erscheint mir als nicht rechtmässig.
Ihre Argumente lauten: "Ich hätte seit langem gewusst, dass ich zügle muss", oder
"Sie hätten ja eine Nachschicht einlegen können". Die Beraterin hat mich während des gesamten
Zügelprozesses von mehreren Tagen komplett hängen lassen, ich fühlte mich total betrogen und
war ganz auf mich alleine gestellt. Übrigens half ich voll mit bei der Züglerei, war also körperlich
ziemlich am Ende.
Sie unterschlägt dabei zudem die Tatsache, dass die Zügelfirma erst mal die Wohnung
geleert haben muss, was mir einen halben Sonntag und einen Montag zum Putzen
gegeben hätte. Abgabe war Dienstag früh. Gleichzeitig muss die neue Wohnung noch so hergerichtet werden,
dass ich etwas essen und übernachten kann. Die Zügelfirma war sehr unzuverlässig,
was das Zeitfenster noch enger machte.
Ich fühle mich durch diese launische unfreundliche Beraterin genötigt,
und suche Hilfe.
- Wie ist die Rechtslage?
- Was kann ich tun?
Vielen Dank.