@Niva Danke für die Antwort.
"Für die Entwicklung des Jungen ist es übrigens sehr wichtig, dass er eine gute und regelmässige Beziehung zu seinem Vater hat, da dieser ist Teil seines Lebens und seiner Geschichte ist."
Das ist leichter gesagt als getan. Der Vater distanziert sich stets vom Kind wenn er ihn nicht nehmen muss. Der kleine sieht den Papi 2 Wochen lang nicht weil sich dieser die Zeit nicht nehmen will mit seinem Sohn nach Feierabend (er hat um 16:30 Feierabend) etwas zu unternehmen. Meine Frau hat es aufgeben immer betteln zu müssen, dass er mal sein Kind unter der Woche für einige Stunden zu nehmen. Es kommt immer die gleiche Ausrede: Er müsse von der Arbeit zum Kind fahren (10min) danach nach Hause (45min) 2-3 Std mit dem Kind spielen und wieder das Kind bringen (nochmals 45min). Das sei für das Kind zu viel und so weiter... Wenn er den Kleinen von der Schwimmschule abholt, ist er nicht mal in der Lage CHF 8.- Eintritt zu zahlen um mit dem kleinen etwas zu baden. Genau solche kleinen Gesten würden die Beziehung zw. Papi und Sohn extrem stärken... Aber wie bereits gesagt, "der Alte" schnallt es nicht.
Der Bedarf für das Kind wurde nicht nach Zürcher Tabelle erstellt. Sondern beruht lediglich auf einer Berechnungsgrundlage einer Mediationsstelle welche der einfachkeithalber vom Bezirksgericht so übernommen wurde. Die Alimente in Höhe von unter tausend Franken decken gem. Urteil den gebührenden Unterhalt nicht. Freizeitaktivitäten sind nicht Teil vom gebührendem Unterhalt gem. KJZ.
Und wie bereits im Urteil umschrieben wird, ist der gebührende Unterhalt mit den bezifferten Unterhaltskosten um rund CHF 540.- nicht gedeckt.
Im Urteil ist geregelt, dass die Kosten für Freizeitaktivitäten des Kindes (wie Sport, Musik und dergleichen) von den Gesuchstellern je zur Hälfte übernommen werden, sofern beide Gesuchsteller ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Anderenfalls werden solche Kosten von demjenigen Gesuchsteller übernommen, der die entsprechende Betätigung wünscht.
Meine Frage 1.) ob sich der Vater immer vor dem Zahlen drücken kann wurde nicht beantwortet.