Beiträge von servusli

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    Diese Angaben sind grossartig besten Dank.


    Bezüglich Schulter besteht keine Invalidität, es kann lediglich nicht mehr auf dem angestammten Beruf gearbeitet werden.

    Die Muskel- und Gelenkschmerzen sind auf der linken Körperseite => linkes Knie, Oberschenkel und Oberarm. Die verletzte Schulter ist die rechte.

    Die Krankentaggeldversicherung forderte die betroffene Person auf, eine IV-Anmeldung zu machen.


    Also werde ich der betroffenen Person mitteilen, sich so schnell wie möglich eine eine von Ihnen genannte Stellen zu wenden.

    Die betroffene Person erlitt vor ca. 10 Jahren ein Arbeitsunfall mit der Schulter und wurde von der IV 2020 beruflich wieder eingegliertet.

    Die lange Zeitspanne zw. Unfall und Eingliederung ist mit einem langen Hickhackl mit Suva, IV und anderen beteiligten Parteien geschuldet. Was hier aber nichts zur Sache tut.


    Die betroffene Person konnte bei Firma XY einen Arbeitsversuch absolvieren. Da dieser von beiden Seiten äusserst positiv ausfiel, wurde daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und die IV zahlte im Anschluss einen Einarbeitungszuschuss. Es lief immer alles gut, bis zu dem Zeitpunkt an dem die IV die Eingliederungsmassnahme als erfolgreich abgeschlossen hatte. Firma XY deckte die betroffene Person nur noch mit Arbeit zu, gab ihr keine Luft mehr zum atmen. Es mussten ohne Ende Überstunden gescheffelt werden bis zur totalen Erschöpfung.

    Dies ging so weiter bis Tag X kam. Die Person ein totales Blackout, nichts ging mehr, nächtliche Schweissausbruche, Herzrasen, Zittern und Alpträume kamen dazu. Teilweise schreckte die Person in der Nacht auf.

    Der Hausarzt machte eine Überweisung zu einem psychiatrischen Psychotherapeuten. Dieser diagnostizierte anfänglich eine "leichte Anpassungsstörung". Der Therapeut sagte, die Person solle sich mit der IV-Berufsberaterin in Verbindung setzen um entsprechend Unterstützung zu erhalten. Aber diese Unterstützung kam nie.

    Die Person suchte zwischenzeitlich nach einer neuen Stelle, konnte einige Male probearbeiten. Aber bei jedem Probearbeiten, kam der Blackout. Es kamen plötzliche Muskel- und Gelenkschmerzen dazu. Der Psychotherapeut vermutete das dies psychosomatiosch auf ein Burnout zurückzuführen sei und verwies die Person an einen Psychiater.


    Wie bereits gesagt, ging der Psychiater nie auf die Person ein.

    Er hat in einem Dokument welches ihm vorgelegt wurde, etwas betr. Wiedereingliederung der IV gelesen und die Behandlung recht schnell beendet. Die IV bezahle da eh nix. Sie könne ja auf das Sozialamt gehen wegen dem Geld. Man könne schliesslich nicht die Krankentaggeldversicherung zahlen lassen. Der betroffenen Person geht es seit der letzten Sitzung denkbar schlecht. Sie ist verzweifelt auf der Suche nach einem Psychiater.


    Kann sich die betroffene Person zB an das KIZ wenden?

    Hallo an alle


    Habe komischerweise nie eine Mail erhalten, dass geantwortet wurde.


    Der Psychiater ist in dem Bereich in dem konsultiert wurde, spezialisiert.

    Er fragte den Patienten aus, dieser beantwortete ihm alle Fragen.

    Der Patient erzählte ihm alles was vorgefallen ist, wie es ihm geht, seine Ängste und Sorgen.

    Irgendwann fragte der Psychiater "Und wie kann ich Ihnen nun helfen?"


    Insgesamt gab es drei Sitzungen mit einem ähnlichen Verlauf wie o.e.

    Im Verlauf der letzten Sitzung erklärte er, dass die Behandlung keinen Sinn habe weil sich die IV eh weigere dies zu bearbeiten, da von der IV bereits eine berufliche Eingliederung (nach einer Schulterverletzung) stattgefunden habe.

    Gem. Psychiater bestehe für die IV ein Zusammenhang zischen Psyche und Schulterverletzung. Dies ist leider kein schlechter Scherz sondern hat sich effektiv so zugetragen.

    Es hat nie eine Kommunikation zw. IV und Psychiater stattgefunden.


    Der Patient wurde vom Psychiater alleine und im Stich gelassen.

    Da der der Psychiater dem Patienten keine Krankschreibung ausstellen will und der Hausarzt auf Grund von einem Bericht ins gleiche Horn bläst, hat der Patient nun bald finanzielle Probleme da er keine Krankentaggelder mehr erhält und auch nicht arbeiten kann, da es psychisch nicht geht.


    Einen zeitnahen Termin bei einem anderen Psychiater ist leider unmöglich. Frühestens Juni/Juli/August.

    Was kann der Patient in dieser Situation machen?

    Guten Tag


    Kann ein Psychiater (Dr.med) eine bereits bestehende Therapie einfach einseitig beenden, jegliche weitere Hilfe vehement ablehnen und weitere Therapiemassnahmen an andere Abschieben ohne Empfehlungen zu machen? Darf er einen Patienten einfach sich selbst überlassen?


    Hat sich ein Psychiater (Dr.med) nicht an die moderne Variante des Corpus Hippocraticum, der Genfer Deklaration des Weltärztebundes zu halten?

    Nach kurzer Recherche halten sich Mediziner welche im FMH sind an die Genfer Deklaration des Weltärztebundes. Der genannte Psychiater ist Mitglied des FMH.


    "Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein."


    Wenn ich diesen Abschnitt aus dem Gelöbnis lese, kann ein Psychiater einen Patienten nicht einfach so sich selbst überlassen.

    Guten Tag


    Vor einiger Zeit erlitt ich einen Betriebsunfall. Dies bezüglich muss ich noch immer die Physiotherapie aufsuchen. Es steht die Kostenvergütung der Reise-Kosten auf der Liste. Ich schickte eine Zusammenstellung der Reisekosten an die Suva und diese zahle nur einen Bruchteil der Reisekosten. Grund: Ich habe meine Wohnort gewechselt. Man sei lediglich dazu verpflichtet, Reise-Kosten in nächster Nähe (im Wohnort) zu tilgen. Wenn ich also von Wil SG nach Sirnach TG umziehe (Beispiel) bleiben einem zwei Möglichkeiten 1. entweder einen Physiotherapeuten in Sirnach TG konsultieren oder 2. auf eigene Kosten nach Wil SG reisen. So die Suva in Ihrer Verfügung welche Sie mir zugesandt hat.


    Gem. Ad-Hoc Kommision Schaden UVG Nr.1/94 wird nicht erwähnt, dass man bei einem Umzug auch seinen Physiotherapeuten wechseln muss, möchte man Reise-Kosten vergütet haben.


    Kann die Suva von ihren Kunden (Versicherungsnehmer) verlangen nach einem Umzug den Physio zu wechseln wenn der Kunde Reise-Kosten geltend machen will?

    Hallo zusammen


    Kurz und bündig:


    Vor kurzem habe ich mich auf Anraten von der Suva beim RAV angemeldet. Da ich von der IV ein Wartezeittaggeld erhalte, werde ich kein Arbeitslosentaggeld erhalten. Macht auch Sinn, Doppelzahlungen müssen verhindert werden. Mein RAV-Berater sagt mir, auch wenn ich gar keine Arbeitslosentaggeldleistungen bekomme, muss ich trotzdem monatlich Arbeitsbemühungen abliefern.


    Auf der Website "Pflichtinformation für Stellensuchende" welche ich abarbeiten musste, habe ich nichts gelesen, dass die alleinige RAV-Anmeldung dazu verpflichtet die Arbeitsbemühungen zu machen. Will man Arbeitslosentaggeld muss Arbeitsbemühungen machen.


    Muss ich wirklich Arbeitsbemühungen machen obwohl ich keinen Rappen Arbeitslosentaggeld bekomme und lediglich auf dem RAV gemeldet bin?


    Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert eine allfällige Antwort?

    Es ist schon schäbig genug, dass sämtliche positiven Rezensionen (unterschiedliche Nick-Name) in diesem Thread aus ein und der selben Feder stammen. Es ist der selbe Schreibstil, die selben Fehler etc.


    meineinkauf.ch ist absolut unseriös. Bevor ich über so einer Unternehmung etwas bestelle, fahre ich lieber nach Jestetten und hole meine Sendungen aus Deutschland bei ATP Tröndle ab.

    Guten Tag


    Ich habe in Deutschland etwas für über CHF 300.- bestellt und dafür wurde MwSt fällig. Das ich die MwSt entrichten muss, ist mir plausibel und dies habe ich entsprechend auch überwiesen.


    Die Post (GLS) stellte mir jedoch noch eine Position 'Customs clearance service'in Höhe von CHF 21.05 in Rg. Dies seien die Kosten welche bei der Verzollung angefallen seien.


    Die Kosten für die Wertabklärung welche die schweizerische Post erhebt, sind ja auch nicht zulässig, da zwischen Empfänger und der Post kein Vertrag besteht.


    Kann diese Unzuzlässigkeit auch in meinem Fall angewendet werden?
    Ich habe einen Vertrag mit dem Verkäufer, nicht mit der Post (GLS).

    marikowari:


    Es geht nicht darum, jemand das letzte Hemd wegzunehmen. Es kann und darf nicht sein, dass ein Vater gem. Urteil nur CHF 900.- Kinderunterhalt zahlen muss (Im Urteil steht weiter, dass der Betrag von CHF 525.-/mt fehlt [kann der Vater wegen zu geringem Einkommeb nicht zahlen] um den gebührenden Unterhalt sicher zustellen). Innerhalb von einem Jahr konnte sich der Vater aber 2 Motorräder und ein Auto -allesamt Neufahrzeuge- kaufen.


    Da muss nun Geld da sein. Betr. der Neunerechnung wurde ein Anwalt eingeschaltet.


    Aber warum sagt mir ein KJZ, dass gem. Urteil von 100 ausgegangen wird wenn dies offenbar nicht stimmt?


    Das ist irritierend.

    Guten Tag


    Bin ich richtig der Annahme, dass die Teuerung zB. ab 01.01.2019 folgendermassen berechnet wird:


    (Unterhaltsbeitrag * 100.8) / 100


    November 2018 = 100.8 (gem. BFS)


    Dezember 2015 = 100 (gem. BFS und Urteilsklausel)


    (Gem. Scheidungsurteil vom 10. August 2017: Diese Unterhaltsbeiträge basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik (Stand bei Rechtskraft des Scheidungsurteils; Basis Dezember 2015 = 100 Punkte). Sie sind jeweils auf den 1. Januar eines jeden neuen Jahres der Veränderung des Indexstandes anzupassen (nach der Formel: Unterhaltsbeitrag mal neuer Index geteilt durch alten Index). Massgebend für die Anpassung ist der Indexstand von Ende November des Vorjahres.)


    Ich bedanke mich für konstruktive Antworten.

    @marikowari


    Gem. diversen Aussagen voneinandere unabhängigen geschiedenen Personen, hörte ich das dies nicht im Urteil stehen müsse da es gesetzlich verankert sein soll. mMn macht es auch Sinn, dass der Ex-Mann von sich aus verpflichtet ist zu melden wenn er mehr verdient. Oder muss sich die Frau reglm. darum kümmern um in Erfahrung zu bringen ob der Ex plötzlich mehr Einkommen hat?

    Hallo


    Von einer Bekannten habe ich gehört, wenn das Kind von geschiedenen Eltern bei der Mutter den Lebensmittelpunkt hat, sich der Vater meldepflichtig macht sollte er eine Lohnerhöhung erhalten. Sie sagte etwas von CHF 50.- oder CHF 100.- pro Monat mehr. Der Vater müsse quasi beim zuständigen Gericht Meldung über den Mehrverdienst machen.


    Stimmt diese Aussage? Und was ist die gesetzliche Grundlage für diese Aussage?

    meine o.e. habe ich Antwort angepasst. Wurde ausversehen zu früh gesendet.

    Und wer entscheidet im Streitfall? Es gilt das gemeinsame Sorgerecht. Beide Elternteile wollen das Kind in der letzen Sommerferienwoche. Lebensmittelpunkt bildet der Wohnort der Mutter.


    Der Vater kümmert sich nur das absolute Minimum um das Kind. Gem. Urteil müsste er einmal unter der Woche etwas mit dem Kind unternehmen. Das macht er nicht, mit der Rechtfertigung er arbeite ja schliesslich 100% und wenn es der Mutter zu viel wird, könne er den Kleinen ja ganz nehmen.


    Die Mutter versucht quasi vergeblich, dass der Kleine seinen Papi mehr sieht. Weil seitens der Grossmutter (Mutter des Vaters) reglm. Vorwürfe kommen, dass die Mutter dem Vater das Kind vorenthalte, fragt diese nun jede Woche per Whatsapp ob er etwas mit dem Kleinen unternehmen will. Auch wenn Sie die Antwort kennt, kann so schriftlich bewiesen werden, dass Seitens des Vaters nur das absolute Minimum kommt.


    Der Vater benutzt das Kind nur als "Mittel zum Zweck" um seiner Mutter gegenüber ein guter Vater zu sein. So will er den Kleinen immer für jedes Familienfest... Ansonsten nimmt er den Kleinen nur wenn die Tochter seiner neuen Freundin da ist. Den Kleinen alleine nehmen geht nicht. Der Vater des Mädchen wohnt in Schottland und es verbringt die ersten 4 Wochen der Sommerferien beim Vater und die letzte Woche bei der Mutter. Weil das die Mutter so will. Weil das Mädchen in der zweitletzten Sommerferienwochen nicht da ist, will der Vater den Kleinen dann auch nicht nehmen. Nur die letzte Woche geht. Die Mutter des Kleinen will die letzte Woche für sich haben.


    Vor zwei Jahren gab es schon ein riesen Streit. Der Kleine wurde seitens des Vaters gegen die Mutter instrumentalisiert so krass dass diese schlussendlich nachgeben musste.


    Die Mutter des Kleinen habe sich schliesslich den neuen Gegebenheiten des Vaters anzupassen heisst es immer wieder.

    Hallo zusammen


    Ohne die Vorgeschichte zu erzählen, bitte ich um eine Expertenmeinung.


    Wer bestimmt Streitfall den Zeitpunkt der Ferien mit dem gemeinsamen Kind?


    Das Urteil regelt lediglich, dass der Kindsvater das gemeinsame Kind min. 3 Wochen auf seine Kosten zu sich bzw. mit sich in die Ferien nimmt. Was im Streitfall des genauem Ferienzeitpunkt gilt, wird nicht geregelt.


    Kann dieser Elternteil welcher den gesetzlichen Lebensmittelpunkt des Kindes bildet darüber entscheiden? Gibt es gesetzliche Grundlagen?


    (Es geht hier nicht um meine Person)

    Hallo allerseits


    Meine Partnerin und ich sind seit gut zweieinhalb Jahre zusammen. Mit ihrem Ex-Mann hat sie einen bald sechsjährigen Sohn. Seit wir zusammen sind, gab es nur eine Handvoll Wochenende wo der Junior gerne zu seinem Papi wollte. Man müsse das Kind auf das Wochenende mit dem Vater vorbereiten, auf das Kind einreden... Wenn man klein Junior nach einen Grund fragt kommt ein banales "einfach" oder "es ist dort so langweilig". Nach Aussagen vom Kleinen, läuft beim Papi 24/7 die Flimmerkiste, er spielt mit dem kleinen Games ab 18 Jahren und betreibt seit neustem als neues Hobby welches er mit aller Kraft dem kleinen aufzwingen will.


    Jetzt ist es wieder so weit, ein Papi-Wochenende steht vor der Tür und der Kleine macht seit Anfang der Woche schon geltend, dass er nicht zum Papi will. Gestern sagte das Junior auch seinem Papi und dieser will den kleinen quasi dazu zwingen, dass er zu ihm geht. Weil man einem Kind zeigen muss wo es durch geht und er nichts zu sagen hat... Nun ja, das macht er auch schon bei seinem neuen Hobby. Der Kleine findet das neue Hobby langweilig und möchte lieber auf einen Spielplatz oder so. Aber nein er muss mit in die Halle und warten bis die Anderen fertig sind. Er nennt das wegweisende Erziehung. Dazu kommt, dass er sich nie beim Kind meldet wenn er bei uns ist, er ruft weder an noch besucht den Kleinen. Warum auch, er arbeitet ja 100%. Andere Väter arbeiten auch 100% und nehmen sich Zeit. Ich hege den leisen Verdacht, dass genau solche Sachen dies auslösen das er nicht zum Papi will.


    Nun die entscheidende Frage, ist es sinnvoll wenn man das Kind dazu zwingt zu seinem Vater zu gehen oder soll der Kleine seinen Willen bekommen? Ist es gut wenn man das Kind zu Sachen zwingt was es gar nicht will?