Ich bin ein Adoptivkind und wurde dem neuen Recht unterstellt, dies haben meine Adoptiveltern veranlasst.Geboren bin ich 1963 und in diesem Jahr adoptiert worden. Ich habe Kontakt mit meiner leiblichen Mutter, die inzwischen verwittwet ist. Ich bin das einzige Kind. Meine Mutter ist inzwischen 80 Jahre und ihre Familie weiss nichts von mir. Was sie vermutlich nie mitteilen wird, vor lauter Scham. Ich galube nicht, dass sie mir etwas hinterlässt, da würde es ja auskommen, dass sie ein Kind hat.Habe ich dennoch eine Chance die Mutter zu beerben. Die Mutter ist vermögend und ihre Geschwister sind im selben Alter. Ich habe einige Fotos mit Ihr zusammen und dem verstorbenen Ehemann, sowie Briefe die Belegen dass wir in Kontakt sind.Was meint Ihr und was könnte ich tun?
Beiträge von suzuki
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so Laufenburg, Waldshut
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wer weis Rat?
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Wir sind 2 Geschwister und unsere Mutter ist im Nov. verstorben.Sie hinterlässt eine Eigentumswohnung und ich möchte die Erbteilung beschleundigen.
Die Wohnung ist ohne Hyposchuld und jetzt möchte ich möglichst schnell die Erbengemeinschaft auflösen.
Meine Schwester erhielt Erbvorbezüge, für die sie unterschreiben hat. So Quittungsbüchlein mit diversen Beträgen und Vermerk Erbvorbezug.
Auch hatte meine Mutter von Hand jeweilen die Zuwendungen aufgeliestet. Ebenso hat sie ein Haushaltsbuch geführt, woraus nochmals ersichtlich ist, was meine Schwester erhalten hat. Meine Schwester will die Zuwendungen nicht akzeptieren.
Meine Schwester erhielt zudem Sozialgeld und das Sozialamt wusste nicht, dass sie monatlich von der Mutter mit 500.-- unterstützt wurde.
Seit ca. 2011 erhällt sie eine Teil.Iv und EL. Beim Erbgang fürchtet sie, dass die EL gestrichen oder gekürzt werden.
Wie würder Ihr da vorgehen?
Ich beabsichtige die Wohnung zum Schätzpreis zu übernehem, den ich jedoch genung bewertet erachte.
Es wäre auch möglich, meiner Schwester einfach so eine gewisse Summe zukommen zulassen.
Würde ich mich da strafbar machen?
Danke, für jeden Hinweis.
suzuki -
Vielen Dank für die Beiträge.
Könnte mir also der Hauseigentümerverband bei der Wohnungschätzung und auch so weiter helfen?
Ich verfüge über Eigenmittel und könnte die Wohnung vielleicht übernehmen. -
Meine 86järige Mutter besitzt eine bezahlt Eigentumwohnung.
Erspartes hat sie keines und lebt von ihrer AHV.
Zudem unterstütz sie meine Schwester, die seit 2005 vom Sozialamt lebt mit mtl. 500.--
Was passiert wenn meine Mutter ins Altersheim muss?
Könnte ich die Wohnung übernehmen, ohne dass ich für die Kosten aufkommen müsste?
Bin um jeden Tipp dankbar.
(ledig, alleinerziehend)