Beiträge von nick411

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    Darf man fragen wie es bei der Ganze Sache ausgegangen ist?


    Aus meiner Sicht müssten Sie inzwischen deutlich weniger zahlen, da Ihre Frau nicht mehr arbeiten muss wegen dem Kind und Sie dieses ebenfalls unterstützen müssen.


    Da ich momentan gerade in einer solchen Trennungsphase bin, würde mich der Stand der Dinge doch sehr interessieren.


    Gruess Nick

    Hallo

    Ihre Rechnung ist nicht korrekt. Die Erbmasse besteht aus dem Wert von allem was vererbt wird. Das heisst, dass Sie Vermögen wie auch Schulden erben. Die Rechnung ist ganz einfach, Vermögen minus Schulden : 2. Das heisst jeder bekommt 300'000Fr.-.

    Ihre Schwester hat also ein Anrecht auf 300'000Fr.- wie Sie auch. Um der alleinige Besitzer der Liegenschaft zu werden, müssen Sie Ihr diesen Betrag auszahlen, oder eine Vereinbarung diesbezüglich treffen.

    Freundliche Grüsse

    Also es ist bestimmt belastend für dich zu wissen, dass mehrere Rechnungen bezahlt werden müssen und du es nicht kannst. Deinen ganzen Frust auf andere abzuschieben und gleich jede mögliche Stelle zu "belästigen" ist jedoch bestimmt nicht der richtige Weg. Ich denke du solltest deine ganze Situation in Ruhe deiner Kontaktperson vortragen, in deinem Fall wohl die Sachbearbeiterin und dann hoffen, dass sich die ganze Situation beruhigt und du bald zu deiner Unterstützung kommst.

    Ganz nebenbei möchte ich jedoch auch erwähnen, dass man eine gewisse Selbstverantwortung hat, nicht gleich beim kleinsten finanziellen Problem in den Ruin gestürzt zu werden. So wie du erzählst, bist du erst seit kurzem Arbeitslos und deshalb solltest du wohl auch noch Geld auf der Seite haben um die wichtigsten Dinge zu bezahlen. Ein Anschluss bei der Swisscom wird auch frühestens einen Monat nach nicht bezahlen der Rechnung gesperrt. Also hast du vorher schon gewisse Probleme gehabt...von all den anderen Dinge möchte ich erst gar nicht reden...

    Also mein Tipp, vernünftig mit dem Amt reden, deine Situation in Ruhe darstellen und für die Zukunft ein gewisses finanzielles Polster anlegen.

    Gruess nick

    Hallo Karren

    Ich denke Peter hat hier eine etwas spezielle (Arbeitgeberfreundliche) Ansicht der Dinge.

    Ich bin da etwas anderer Meinung. Wie du ja anscheinend bereits selbst herausgefunden hast, ist die Zeit welche du über deinen üblichen Stunden arbeitest als Überstunden zu deklarieren. Überzeit entsteht erst dann, wenn du über die maximal erlaubte Arbeitszeit (Personalreglement nachschauen) hinaus kommst. Bsp. bei 100% max. wöchentliche Arbeitszeit 50h, bei dir 25h, dann wäre alles über 25h Überzeit und zwischen 21 und 25 Überstunden.

    Bezüglich dem Überstunden abbauen gibt es ebenfalls Gesetze. Der Arbeitgeber darf zwar bestimmen wann diese abzubauen sind, JEDOCH muss der Arbeitnehmer damit einverstanden sein. Im Endeffekt heisst das, dass es eine Pattsituation ergibt, wenn einem es nicht passt.

    Falls du zum Ende der Gleitzeitperiode ein höheres Salo als dies 42 Stunden aufweist, ergeben sich daraus automatisch Überstunden und müssen mit 25% Lohnzuschlag ausbezahlt werden, wenn du das willst.

    Du siehst also, du kannst auf jeden Fall mitreden, jedoch birgt es immer ein gewisses Konfliktpotential. Die beste Lösung wird sein, dass ihr eine einvernehmliche Lösung sucht, denn sonst wird das Arbeitsverhältnis schnell belastet.

    Gruess

    Fall A ist korrekt, Fall B natürlich nicht. Die gesetzlichen Freitage stehen einem nur zu, wenn diese auch tatsächlich am Arbeitstag benötigt werden und natürlich im voraus bekannt gegeben wurden. Sonst könnte da ja jeder kommen er hätte in der Vergangenheit dies und jenes gehabt.

    Hallo

    Ich denke, dass diese "übliche Karenzzeit" bereits Arbeitszeit hätte sein sollen, denn Sie verrichten durch das vorbereiten des Werkzeuges ja Arbeit, somit wäre das Arbeitszeit. Gemäss ArGV1 Art. 13 Abs.1 gilt, dass als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsgesetzes die Zeit gilt, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Wenn also Anwesenheitspflicht besteht sollte dies eigentlich als Arbeitszeit gelten.

    Ich kenne den entsprechenden GAV nicht, aber das Arbeitsgesetz steht eigentlich über den verschiedenen GAV's.

    Am einfachsten wäre jedoch, dass Sie zu Ihrem Vorgesetzten gehen und mit Ihm die Situation analysieren und aufzeigen weshalb die Situation für Sie ungünstig ist und welche Vorteile auch der Arbeitgeber dadurch hätte ( der Arbeitgeber muss einen Gewinn für sich sehen damit er Ihnen entgegen kommt ). Denn den rechtlichen Weg zu gehen um dies einzufordern wäre aufwendig, kostspielig und verärgert bestimmt auch Ihren Arbeitgeber.

    Netter Bericht

    ich möchte da auch kurz mein Ansicht der Dinge darlegen. Sie haben sich eine neue Küche gekauft und dazu preiswerte Geräte (Electrolux). Aber selbst bei diesem Hersteller gibt es noch teurere und bessere Geräte. Weiter kommt hinzu, dass Sie garantiert nicht den Listenpreis gezahlt haben, ich schätze so 700-800 Fr.- für dieses Gerät. Was ich damit sagen will, Qualität und Preis haben eben direkte Auswirkung auf die Lebensdauer der Geräte. Unsere Küche wie auch dje Geräte (V-Zug) sind bereits 15 jährig und wurden mit der höchsten und zweithöchsten Geräteklasse ausgerüstet. Bisher kein einziges Problem. Es kann Zufall sein oder aber eben, Qualität hat hald Ihren Preis, das soll sichmjedermselbst denken.

    Hallo

    Das kann man so pauschal nicht sagen, dazu bräuchte man noch einige Information. Dein Beruf, gibt es einen GAV, sind die Stunden durch dein Verschulden ( frei gemacht ) entstanden oder gab es einfach zu wenig Arbeit und du musstest frei machen?

    Gruess nick

    Die Situation ist natürlich unangenehm und du hast nicht viele Möglichkeiten. Ich hatte die gleiche Situation, bin dabei aber immer professionell geblieben und habe meine Leistungen gebracht. Da ich (für meinen Chef leider) einiges intelligenter bin als er, kann er in Gesprächen und Besprechungen nicht mithalten, dass stresst jeden Chef. Wenn nichts mehr hilft, wie bei mir, gehst du zum Vorgesetzten von deinem Chef. Hat bei mir wunderbar funktioniert. Dein Chef wird sich zwar hintergangen fühlen, aber du kommst evtl. zu deinem Ziel.

    Bei dir ist mir allerdings aufgefallen, dass deine Wortwahl in Texten und auch die Rechtschreibung nicht ganz sattelfest ist. Wenn dies in deinen Gesprächen auch so ist, kannst du natürlich nicht überzeugen. Vielleicht solltest du daran arbeiten und nicht nur daran gute Zahlen zu haben....

    Guten Tag

    Ich denke die Antwort ist ganz einfach: Nein, darf er nicht. Wenn Sie am Datum des Austritts noch Ferien haben, müssen diese ausbezahlt werden. Minusstunden verfallen in der Regel, das diese in den Risikobereich des Arbeitgebers fallen. Die Krankheit hat mit dem ganzen auch nichts zu tun, ausser dass die Kündigungsfrist eigentlich um 2 Wochen verlängert wird.

    Gruess nick



    Nachtrag: Die ALV hat erst noch einen Formulierungsfehler in der Verfügung... Es heisst eigentlich korrekt: "Der Einkommensverlust ist somit nicht höher als 30% des versicherten Verdienstes mit der Folge..."



    wird normalerweise nicht der Durchscnittslohn der letzten 2 Jahre zusammengerechnet um dann auf eine genaue Zahl zu kommen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur 1 Monat für eine allfällige Berechtigung auf Unterstützung reicht. Dies ist aus meiner Sicht schon mal ein grosser Fehler in der Berechnung. Zu den snderen Fragen kann ich mich nicht äussern.



    Ich finde Ihre Frage völlig daneben. Sorry, aber einen Seitensprung macht man schlichtweg nicht. Punkt!



    Der Titel verrät leider nicht das was es ist. Sie vermuten wohl, dass das ganze für einen Seitensprung gedacht. Dies ist jedoch nur begrenzt so. Ich habe mir die Seite mal kurz angeschaut und musste feststellen, dass das vor allem von Pärchen gebucht wird (natürlich kann es auch für einen teuren Seitensprung gebucht werden). Also nicht vorschnell urteilen. Aber zur Frage an sich kann ich auch keine Auskunft geben, da ich dieses Portal bis jetzt nicht kannte.



    Hallo Nirvana91

    Ich finde, dass Sie viel verdienen für Ihr Alter. Wieviel der Abzug für die PK beträgt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Dies ist nicht bei jeder PK gleich. Es gibt da recht grosse Unterschiede. Ausserdem kommt es darauf an, ob Ihr Arbeitgeber Sie nur für den obligatorischen BVG-Teil versichert oder auch für den überobligatorischen. Die Antwort von Nick mit 5,15 % stimmt somit nicht wirklich. Die PK-Abzüge im Alter 25 dürften so zwischen ca. 4 bis 7 % liegen. Ganz genau kann Ihnen dies aber nur Ihr Arbeitgeber sagen. Ausserdem wird der PK-Beitrag nicht vom Bruttolohn abgezogen, sondern vom versicherten Lohn. Zuerst wird nämlich der Koordinationsabzug vorgenommen. Somit ist der versicherte Lohn nicht so hoch wie der Bruttolohn. Auch darüber kann Ihnen Ihr Arbeitgeber bestens Auskunft geben.



    hallo groenland13....ja Sie haben recht, ich habe mich da mit dem AHV Abzug vertan, welcher diese 5.15% beträgt.



    nirvana91:

    Hallo Nirvana91, da haben Sie aber etwas geschummelt. Sie scheinen bei sich selber etwas grosszügiger zu sein als bei anderen (ist nicht böse gemeint)... Wenn man davon ausgeht, dass der KV-Anfangslohn ca. 4000.-- ist und Sie jetzt mit 23 Jahren schon 4500.-- verdienen, wäre jedes Jahr Ihr Monatslohn um 120.-- gestiegen (nicht nur um 50-100), da Sie ja seit vier Jahren ausgelernt sind (4 x 120.-- = 500.--). Bei einer 9 Jahre älteren Person gäbe dies bei derselben grosszügigen Lohnerhöhung genau eine Erhöhung von 9x120.-- = 1080.--. Also müsste die 9 Jahre ältere Person im Vergleich zu Ihnen ca. 5580.-- (4500.-- + 1080.--) verdienen. Also nicht nur 5000.--...



    4x120 sind 480, nur so nebenbei ;)



    Liebe Nirvana91

    Danke für Ihre Antwort. Ich finde, dass Sie mit 23 Jahren einen sehr hohen Lohn haben mit 4500.--. Der vom Schweizerischen KV empfohlenen Mindest- Anfangslohn ist 2015 mit 4000.-- brutto angegeben im Salärbuch. Haben Sie nicht auch das Gefühl, dass eine 9 Jahre ältere Person doch etwas mehr als nur + / - 5000.-- brutto zugute hätte? Dieses Verhältnis stimmt für mich irgendwie nicht. Trotzdem danke.



    Nun ja, der Lohn allein ergibt sich ja nicht nur aus dem Alter eines Arbeitnehmers. Da kommen noch Dinge hinzu, wie Arbeitsregion, Branche, Schwierigkeitsgrad der Arbeit, spezielle Erfahrungen und so weiter. Schlussendlich ist es auch immer Verhandlungssache wie viel man verdient. Jeder ist seines Glükes eigen Schmied ;)

    Hallo Nirvana

    Der Abzug beträgt 5.15%. Das ist natürlich ein gewisser Abzug der dir dann fehlen wird. Jedoch denke ich, dass du bis in 2 Jahren etwa den dann geschuldeten Betrag mehr verdienen wirst. Deshalb wirst du in den kommenden 3 Jahren etwa gleich viel ausbezahlt bekommen. Also mach dir da keine zu grossen Sorgen, dass du dann nicht mehr über die Runden kommst.