Besten Dank euch beidebn für die infos.
Eine vorzeitige Kündigung des privaten Darlehens ist im Gesetz (OR) nicht vorgesehen - es gilt was Ihr im Vertrag stehen habt.
Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund besteht.
Siehe:
http://www.ktipp.ch/artikel/d/11-fragen-zum-darlehen/
http://www.beobachter.ch/foren…n-vorzeitig-zu-kuendigen/
Ich weiss halt nur nicht, ob mein Grund wichtig genug ist.